Im Internet wurde Kritik laut, dass es im App Store trotz der strengen Review-Richtlinien ein Copyright-Problem gebe. Apple unternimmt offenbar wenig, Apps mit gestohlenen Inhalten aus seinem Softwareladen auszusperren. Diese Erfahrung machte Web-Entrepreneur Brian Raub, der seit acht Jahren die Internetplattform Lakelubbers.com betreibt, auf der sich Besucher über Seen in ganz Amerika informieren können.
1:1-Kopien
Die Testberichte auf der Webseite stammen von freien Mitarbeitern, die von Raub engagiert wurden. 200.000 US-Dollar hat er in den vergangenen Jahren in das Projekt investiert. Vor einigen Monaten hat er erfahren, dass mehrere kostenpflichtige Programme im App Store unerlaubt auf diese Inhalte zugreifen und sie 1:1 kopieren. „Es ist so eindeutig, wie eine Urheberrechtsverletzung nur sein kann“, so Raub.
Apple wollte nicht eingreifen
In der Hoffnung, das Apple etwas dagegen unternehmen würde, hat Raub sich an den Support gewandt. Daraus folgte ein dreimonatiger Schriftverkehr – ohne Ergebnis. Apple wollte offenbar nicht direkt eingreifen sondern war der Meinung, dass Raub und der indische Entwickler das Problem unter sich aus der Welt schaffen müssen. Der Copyright-Verletzer schaltete jedoch auf stur und antwortete in gebrochenem Englisch auf die Nachrichten.
Ultimatum
Raub stellte Apple daraufhin ein Ultimatum – entweder sie entfernen die entsprechenden Apps aus dem App Store oder er wird damit an die Öffentlichkeit gehen. Im Juli hat Apple die Apps dann schließlich entfernt. Die Geschichte ist damit jedoch nicht zu Ende. Raub hat sich nun an die Medien gewandt, da er im September 20 neue Apps entdeckt hat, die unerlaubt auf die Daten seiner Webseite zugreifen. Er habe Apple bereits informiert, unternommen wurde jedoch nichts.
Kein Einzelfall
9to5Mac schreibt, dass das Copyright-Problem im App Store nicht auf dieses Beispiel limitiert ist. Auch sie selbst seien davon betroffen. Erst kürzlich hat der Apple-Blog seine eigene App im App Store veröffentlicht. Eine Suche nach „9to5Mac“ offenbart aber zahlreiche – kostenlose und kostenpflichtige – Trittbrettfahrer, die mit den Inhalten der Webseite Geld verdienen möchten.
Haftung
Laut einem Anwalt für Immaterialgüterrecht könnte in solchen Fällen auch der Anbieter der Distributionsplattform haftbar gemacht werden. Das prominenteste Beispiel in der jüngeren Vergangenheit sei die Musikplattform Napster, die aufgrund von Urheberrechtsverletzungen 2001 zu einer Strafe von 26 Millionen US-Dollar verdonnert wurde. Die Kläger waren in diesem Fall aber riesige Konzerne aus der Unterhaltungsindustrie – und keine vergleichsweise kleinen Webseitenbetreiber.
Bild von Dirk Vorderstraße (flickr), bestimmte Rechte vorbehalten
Via The Roanoke Times & 9to5Mac