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Nächste Runde: Apple darf Verfügbarkeit verbotener Modelle nicht nennen

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Die nächste Runde von Qualcomm gegen Apple ist eingeläutet – diesmal schlägt das Pendel wieder zugunsten von Qualcomm aus. Nachdem Apple vergangene Woche hier Punkte machen konnte, gewinnt jetzt Qualcomm wieder. Konkret darf Apple nicht mehr über die Verfügbarkeit der verbotenen Modelle sprechen. Qualcomm konnte Anfang des Jahres ein Verkaufsverbot für das iPhone X sowie das iPhone 7 und iPhone 8 in Deutschland erwirken. Das Verbot gilt nur für Apple selbst, Drittanbieter dürfen die Modelle nach wie vor anbieten.

Apple ging damit bisher offen um – und verwies an Vertriebspartner. Damit soll jetzt aber Schluss sein. Apple darf diesen Passus nicht mehr einsetzen.

Alle iPhone-Modelle sind weiterhin für Kunden über Carrier und Reseller an 4.300 Standorten in Deutschland erhältlich. Während des Berufungsverfahrens werden iPhone 7- und iPhone 8-Modelle nicht in den 15 Retail Stores von Apple in Deutschland verfügbar sein.

Verfügbarkeit weitergegeben

Das Streichen der Passage aus der Stellungnahme ändert aber nichts an der Realität. Die Modelle sind nach wie vor in Deutschland erhältlich – nur eben nicht bei Apple direkt.

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Tags: Apple, iPhone, Deutschland, Qualcomm

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