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Apple warnt vor Datenschutzrisiken durch Interoperabilitätsanforderungen der EU-DMA

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Apple hat Bedenken geäußert, dass die Interoperabilitätsanforderungen des Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union möglicherweise genutzt werden könnten, um sensible Nutzerdaten auszuspähen. Ein neuer Bericht des Unternehmens betont potenzielle Gefahren für den Datenschutz, die durch eine uneingeschränkte Umsetzung der Vorschriften entstehen könnten. Gleichzeitig begann die Europäische Kommission mit Konsultationen zu den geplanten Maßnahmen.

Was die EU-DMA fordert und wie Apple reagiert

Die DMA verlangt, dass große Plattformanbieter wie Apple Drittentwicklern gleichberechtigten Zugang zu Systemfunktionen und Tools von iOS und iPadOS gewähren. Ziel ist es, den Wettbewerb auf digitalen Märkten zu fördern. Apple erklärt, dass das Unternehmen die Interoperabilitätsanforderungen einhalten werde. Der Bericht hebt jedoch hervor, dass eine missbräuchliche Nutzung der Regelungen den Schutz der Nutzerdaten gefährden könnte.

Ein besonderes Anliegen ist die Anzahl und Art der Anfragen von Unternehmen wie Meta. Laut Apple hat Meta bisher 15 Zugriffsanfragen gestellt, darunter auf Funktionen wie AirPlay, CarPlay und App Intents. Apple warnt, dass Meta mit diesen Rechten möglicherweise auf private Nutzerdaten wie Nachrichten, Anrufverläufe, Fotos und Passwörter zugreifen könnte.

Datenschutz als Konfliktpunkt

Apple betont, dass es selbst viele dieser Daten bewusst nicht erfasst, um die Privatsphäre der Nutzer:innen zu wahren. Drittanbieter könnten jedoch weniger strenge Datenschutzrichtlinien anwenden und Nutzerdaten auf Servern speichern, um sie zu monetarisieren. Apple verweist auf Metas bisherige Verstöße gegen Datenschutzgesetze, einschließlich einer Geldstrafe von 265 Millionen US-Dollar für einen Facebook-Datenverstoß.

Der Bericht hebt Apples Philosophie hervor, Nutzer:innen die Kontrolle über ihre Daten zu geben und API-Zugriffe stets mit Datenschutzvorkehrungen zu verbinden. Beispiele wie TouchID und Mikrofonzugriff zeigen, wie Entwickler Funktionen nutzen können, ohne die Privatsphäre zu gefährden.

Streit um Verantwortung und Wettbewerb

Meta weist Apples Kritik als unbegründet zurück und wirft dem Unternehmen vor, Datenschutz als Vorwand für wettbewerbswidriges Verhalten zu nutzen. Apple bleibt jedoch dabei, dass Interoperabilität nur unter der Voraussetzung gewährleistet werden sollte, dass Datenschutz und Plattformintegrität erhalten bleiben.

Apples vierstufiger Ansatz zur Interoperabilität umfasst eine gründliche Prüfung, Entwicklungsplanung und schrittweise Einführung. Damit sollen die Anforderungen der DMA erfüllt werden, ohne Nutzer:innen Sicherheitsrisiken auszusetzen.

Fazit: Interoperabilität versus Datenschutz

Die Debatte zwischen Apple und Meta spiegelt die Spannungen wider, die durch den Konflikt zwischen fairer Marktzugänglichkeit und Datenschutz entstehen. Während Apple die Privatsphäre als oberstes Prinzip betrachtet, bleibt unklar, ob die EU die Regeln so umsetzen kann, dass alle Beteiligten zufrieden sind.

Via: Macrumors
Titelbild: KI (Dall-e)

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Tags: Datenschutz, Privatsphäre, Meta, Interoperabilität, EU-DMA, Plattformregulierung, Apple, iOS, App Store, Wettbewerb

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