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Google gewinnt Berufung gegen EU-Wettbewerbsstrafe in Höhe von 1,5 Milliarden Euro

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Google hat einen wichtigen juristischen Sieg gegen die Europäische Kommission errungen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Wettbewerbsstrafe von 1,5 Milliarden Euro gegen das Unternehmen aufgehoben. Dies stellt einen bedeutenden Erfolg für Google dar, da das Unternehmen zunehmend im Fokus der europäischen Regulierungsbehörden steht. Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Regulierung von Technologiekonzernen in der EU haben.

Hintergrund des Verfahrens

Die EU-Kommission hatte Google 2019 vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung genutzt zu haben, um konkurrierende Online-Werbetreibende durch restriktive Vertragsklauseln zu behindern. Diese Klauseln betrafen Suchanzeigen auf den Websites Dritter zwischen 2006 und 2016. Margrethe Vestager, die Wettbewerbskommissarin der EU, begründete die Strafe mit der „ernsten und anhaltenden Natur“ des Verstoßes. Die verhängte Geldstrafe sollte als Abschreckung dienen und die Einhaltung der Wettbewerbsregeln sichern.

Urteil des Gerichts

Das Gericht der Europäischen Union bestätigte zwar die meisten Einschätzungen der Kommission, hob jedoch die Strafe auf. Das Gericht stellte fest, dass die Kommission bei der Bewertung der Vertragsdauer nicht alle relevanten Umstände berücksichtigt hatte. Diese Entscheidung könnte die rechtlichen Rahmenbedingungen für künftige Verfahren gegen große Technologieunternehmen beeinflussen.

Die Kommission kündigte an, das Urteil sorgfältig zu prüfen und über mögliche weitere Schritte nachzudenken. Eine Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof ist wahrscheinlich, was den Fall weiter in die Länge ziehen könnte.

Reaktion von Google

Google begrüßte das Urteil des Gerichts und erklärte, dass es die fraglichen Vertragsklauseln bereits 2016 geändert habe, noch bevor die Kommission ihre Entscheidung traf. Das Unternehmen äußerte Zufriedenheit darüber, dass das Gericht Fehler in der ursprünglichen Entscheidung erkannt habe. Google betonte, dass es weiterhin eng mit den Regulierungsbehörden zusammenarbeiten werde, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Ausblick und weitere Verfahren

Der aktuelle Fall ist einer von drei, die die EU in den letzten Jahren gegen Google geführt hat. Die Gesamtstrafen belaufen sich auf etwa 8,25 Milliarden Euro. Trotz des Erfolgs in diesem Fall bleibt Google weiterhin im Fokus der EU. Ein weiteres Verfahren betrifft die Dominanz des Unternehmens im Bereich der Werbetechnologie. Brüssel hat in der Vergangenheit angedeutet, dass eine Aufspaltung von Google die einzige wirksame Lösung zur Wahrung des Wettbewerbs sein könnte. Ob es tatsächlich zu dieser drastischen Maßnahme kommen wird, bleibt abzuwarten.

Vestager, die in den kommenden Wochen als Wettbewerbskommissarin zurücktritt, hat mehrfach kritisiert, dass Technologiekonzerne die Regeln der EU nicht einhalten. Sie sieht die fortwährenden Verstöße als Zeichen dafür, dass die bisherigen Maßnahmen möglicherweise nicht ausreichen, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

Via: FT
Foto: Michael Reimann

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Tags: Antitrust, Online-Werbung, EU-Wettbewerbsstrafe, EU-Gericht, Technologiekonzerne, Google, Berufung, Europäische Kommission, Margrethe Vestager, Wettbewerbsrecht

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