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X wird voraussichtlich nicht unter neue EU-Regeln für große Tech-Unternehmen fallen

X und Digital Markets Act

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Die Social-Media-Plattform X, die im Besitz von Elon Musk ist, wird vermutlich nicht den strengen Vorschriften des Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union unterliegen. Diese Regeln zielen darauf ab, die Dominanz großer Technologieunternehmen zu beschränken. Eine Quelle mit direkter Kenntnis der Angelegenheit hat dies bestätigt. Der DMA soll sicherstellen, dass große Unternehmen, die als Gatekeeper fungieren, bestimmten Verpflichtungen nachkommen, um Wettbewerb und Innovation zu fördern.

Warum X den Gatekeeper-Status wahrscheinlich nicht erfüllt

Unter dem DMA werden Unternehmen mit mehr als 45 Millionen monatlich aktiven Nutzer:innen und einer Marktkapitalisierung von 75 Milliarden Euro als Gatekeeper eingestuft. Diese Firmen müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, um ihren Wettbewerbsvorteil nicht zu missbrauchen. X hat jedoch argumentiert, dass die Plattform nicht als wichtiger Vermittler zwischen Unternehmen und Verbraucher:innen fungiert und daher nicht unter die Regelungen fällt.

Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob X die Kriterien erfüllt. Eine endgültige Entscheidung wird noch erwartet, aber derzeit deutet alles darauf hin, dass X die Anforderungen nicht erfüllt. Sollte dies der Fall sein, bleibt die Plattform von den strengen Auflagen des DMA verschont.

Die Rolle des Digital Services Act für X

Obwohl X den DMA-Regeln möglicherweise entgeht, könnte die Plattform dennoch unter den neuen Digital Services Act(DSA) fallen. Der DSA erlegt großen Online-Plattformen verschärfte Pflichten auf, um gegen illegale Inhalte vorzugehen. Diese Vorschriften erfordern, dass Unternehmen Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation und schädlichen Inhalten ergreifen. X steht bereits unter verstärkter Beobachtung durch die EU, da mehrere DSA-Untersuchungen laufen.

Verstöße gegen den DSA können zu erheblichen Geldstrafen führen, die bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können. Daher bleibt die Einhaltung der DSA-Vorgaben für X ein wichtiges Thema, auch wenn die Plattform nicht als Gatekeeper gilt.

Was diese Entscheidung für die Branche bedeutet

Wenn X von den Regeln des DMA ausgenommen wird, bedeutet dies, dass die EU-Technologieregulierungen nicht für alle großen Plattformen gleich gelten. Unternehmen, die nicht als Gatekeeper eingestuft werden, unterliegen weniger strengen Vorschriften und könnten ihre Geschäftsmodelle flexibler gestalten. Die Entscheidung wird einen wichtigen Präzedenzfall für andere Plattformen schaffen, die nicht die gleichen Nutzerzahlen oder den gleichen Einfluss wie die größten Tech-Unternehmen aufweisen.

Fazit

X wird wahrscheinlich nicht als Gatekeeper unter den DMA fallen, was der Plattform mehr Spielraum lässt, ihre eigenen Richtlinien zu verfolgen. Dennoch bleibt die Plattform aufgrund der DSA-Vorgaben im Fokus der EU-Regulierungsbehörden. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, wie die EU ihre Technologiepolitik weiterentwickelt und welche Auswirkungen dies auf den Markt haben wird.

Via; Reuters
Titelbild: KI (Dall-e)

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Tags: Gatekeeper, EU-Kommission, Elon Musk, Wettbewerbsrecht, Digital Markets Act, Digital Services Act, EU-Regulierung, Online-Plattformen, X Social Media, große Tech-Unternehmen

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