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Apple wegen Unterbezahlung weiblicher Mitarbeiterinnen in Kalifornien angeklagt

Apple Unterbezahlung weiblicher Mitarbeiterinnen

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Apple sieht sich in Kalifornien einer Sammelklage gegenüber, die das Unternehmen beschuldigt, mehr als 12.000 weibliche Mitarbeiterinnen systematisch schlechter zu bezahlen als männliche Kollegen in vergleichbaren Positionen. Die Klage wurde von zwei langjährigen Apple-Mitarbeiterinnen eingereicht und betrifft die Bereiche Ingenieurwesen, Marketing und AppleCare.

Vorwürfe und Klagepunkte

Die Klage, die beim Staatsgericht in San Francisco eingereicht wurde, behauptet, dass Apple die Einstiegsgehälter der Mitarbeiter:innen auf deren Gehältern bei vorherigen Jobs oder ihren „Gehaltserwartungen“ basiere. Dies führe zu niedrigeren Gehältern für Frauen. Zudem wird behauptet, dass Apples Leistungsbewertungssystem, das zur Festlegung von Gehaltserhöhungen und Boni verwendet wird, gegenüber Frauen voreingenommen sei.

Details der Klage

  • Einstiegsgehälter: Laut Klage führt die Praxis, die Gehälter auf Basis vorheriger Gehälter oder Gehaltserwartungen festzulegen, zu systematischen Gehaltsunterschieden.
  • Leistungsbewertung: Das System zur Bewertung der Leistungen und zur Festlegung von Gehaltserhöhungen und Boni soll gegenüber Frauen voreingenommen sein.
  • Belohnung von „Talent“: Apple belohne Mitarbeiter:innen, die als „talentiert“ gelten, mit höheren Gehältern. Diese Auszeichnung werde jedoch überproportional häufig Männern zugesprochen.

Reaktionen von Apple

Apple erklärte in einer Stellungnahme, dass das Unternehmen sich der Inklusion und Lohngerechtigkeit verpflichtet fühle. Seit 2017 habe Apple Geschlechterlohngleichheit erreicht und aufrechterhalten. Jedes Jahr arbeite das Unternehmen mit unabhängigen Expert:innen zusammen, um die Gesamtvergütung jedes Teammitglieds zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um die Lohngleichheit sicherzustellen.

Rechtsvertretung und Vergleichsfälle

Die Klägerinnen werden von den Sammelklagekanzleien Outten & Golden, Cohen Milstein Sellers & Toll sowie Altshuler Berzon vertreten. Diese Kanzleien haben in der Vergangenheit erhebliche Vergleiche in anderen Fällen von Geschlechterdiskriminierung erzielt, darunter eine Einigung über 215 Millionen Dollar mit Goldman Sachs im letzten Jahr und eine Einigung über 175 Millionen Dollar mit Sterling Jewelers im Jahr 2022.

Seit 2018 ist es Arbeitgebern in Kalifornien verboten, Bewerber:innen nach ihrem Gehaltsverlauf zu fragen, um Gehaltsunterschiede aufgrund von Geschlecht und Rasse zu eliminieren. Die Klage behauptet jedoch, dass Apple stattdessen auf die Gehaltserwartungen der Bewerber:innen zurückgreift, was denselben Effekt habe.

Eine der Klägerinnen, Justina Jong, behauptet zudem, dass Apple sich weigerte, sie in ein anderes Team zu versetzen, nachdem sie sexuelle Belästigung durch einen Kollegen gemeldet hatte. Die Klage fordert nicht spezifizierte Schadenersatz- und Strafzahlungen.

Fazit

Die Klage gegen Apple wegen angeblicher Geschlechterdiskriminierung bei der Bezahlung könnte weitreichende Auswirkungen auf das Unternehmen haben und zeigt, dass Fragen der Lohngleichheit und Geschlechtergerechtigkeit weiterhin im Fokus stehen. Apple wird sich intensiv mit den Vorwürfen auseinandersetzen müssen, um seine Praktiken zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Quelle: Reuters
Titelbild: KI (Dall-e)

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Tags: Kalifornien, Geschlechterdiskriminierung, Gehaltsunterschiede, Lohngerechtigkeit, Leistungsbewertung, Geschlechterlohngleichheit, Justina Jong, sexuelle Belästigung, Apple, Sammelklage

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