Es ist offiziell, der EU-Ministerrat hat gestern die neue Batterie-Verordnung beschlossen. Es bleiben aber einige Fragen offen.
Die Verordnung wird in den kommenden Tagen vom Rat und dem Europäischen Parlament unterzeichnet. 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt wird sie in Kraft treten.
Ausnahmen und Ziele der neuen Verordnung
Die Verordnung macht Ausnahmen für „abwaschbare Geräte“, einschließlich spritzwassergeschützte Smartwatches und Smartphones. Ihr Hauptziel ist es, eine Kreislaufwirtschaft zu fördern. Sie setzt Anforderungen für das Ende der Lebensdauer von Batterien, einschließlich Sammelzielen und Verwertung von Materialien.
Batterie-Verordnung: Feste Sammelziele und Recyclingziele
Die Verordnung legt spezifische Sammelziele für Altbatterien fest. Hersteller müssen bis Ende 2027 63% und bis Ende 2030 73% ihrer Altbatterien sammeln. Ein spezifisches Ziel gilt auch für Altbatterien aus leichten Verkehrsmitteln. Weiterhin zielt die Verordnung darauf ab, bis 2027 50% und bis 2031 80% des Lithiums aus Altbatterien zu recyceln.
Via EU