Endlich gibt es Klarheit rund um die Verwendung von AirTags im Flugzeug. Das Luftfahrt-Bundesamt hat die rechtlichen Unklarheiten beseitigt und erklärt, dass Positions-Tracker grundsätzlich im Flugverkehr zugelassen sind.
Allerdings gibt es einige Punkte, die du als Passagier:in beachten musst, wenn du AirTags oder alternative „Wo ist?“-Tracker in deinem Gepäck mitnehmen möchtest.
Gefahrgut: Neue Richtlinien für elektronische Geräte
Das Luftfahrt-Bundesamt hat seine Richtlinien zur Mitführung elektronischer Geräte mit Lithiumbatterien überarbeitet. Unter dem Abschnitt „Elektronische Geräte, die Lithiumbatterien enthalten“ gibt es nun eine Ausnahme für sogenannte GPS-Tracker, zu denen auch die AirTags von Apple gehören. Interessanterweise sind diese Tracker bekanntlich ohne eigenes GPS-Modul ausgestattet und lagern den eigentlichen Ortungsvorgang an das „Wo ist?“-Netzwerk aus.
Regeln für die Mitnahme von Trackern
Für die Mitnahme von GPS-Trackern mit Lithium-Metall-Batterien in Handgepäck und aufgegebenem Gepäck gibt es nun konkrete Vorgaben. Voraussetzung ist, dass der Lithiumgehalt eine maximale Grenze von 0,3 Gramm nicht überschreitet und bei Lithium-Ionen-Batterien eine Wattstundenzahl von 2,7 Wh nicht überschritten wird. Das gilt auch für die CR2032-Lithium-Knopfzelle in den AirTags. Darüber hinaus musst du sicherstellen, dass die Tracker vor Beschädigung geschützt sind.
Ende der Debatte um AirTags im Reisegepäck
Diese Entwicklung folgt auf die vorangegangene Debatte, die durch Lufthansa entfacht wurde, als das Unternehmen gegenüber der Wirtschaftswoche betonte, dass die Mitnahme von Trackern in Flugzeugen weltweit nicht erlaubt sei. Nun hat das Bundesverkehrsministerium eine Regeländerung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO unterstützt, die AirTags im Frachtgepäck als zulässig bewertet hat. Dies wurde in den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamts umgesetzt und schafft nun Klarheit für alle Reisenden.
Via IBA