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Zensursula einstweilen gestoppt / Fragliche Rechtsgrundlage für Datenweitergabe

Balkenende

Roter Winterkalvill
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12.06.09
Beiträge
11.573
In Sachen Zensursula wegen Internetsperren:

Das Gericht ist nach vorläufiger Rechtseinschätzung der Auffassung, dass es keine ausreichende Rechtsgrundlage gibt, die Sperrlisten an Internetprovider (nichtstaatliche Institution) weiterzugeben. Die beabsichtigte Praxis sei rechtswidrig.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dem Chef des Bundeskriminalamtes daher in einem gerichtlichem Eilverfahren aufgegeben, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben. Damit soll der ob erste BKA-Mann an Eides Statt versichern, dass bislang keine Sperrlisten an Internetprovider übermittelt wurden.

Die Sache hat zunächst einen Haken:

Gibt BKA-Chef-Ziercke die Versicherung ab, dürfte sich das einstweilige Verfügungsverfahren erledigt haben. Denn dann gebe es mangels Weitergabe keine Eilbedürftigkeit.

Kann sein, dass Zensursula auf diesem Weg sich selbst ein Bein stellte, die Sache ist durch das Gesetz noch nicht hinreichend klar geregelt. Damit wären zunächst die Internetsperren auf diesem Weg nicht zu realisieren.

Quelle
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe sehr, dass die Datenweitergabe als rechtswidrig angesehen wird. Dann wäre nämlich das Gesetz gekippt und vom Tisch.
 
tja ich sach nur schwarz-gelb ... das volk hat gewählt, wenn auch nicht mehrheitlich.

mal schauen was der guido nach seinem wahlkampf mit in den koalitionsvertrag einbringen wird.
 
... Onkel Guido käme jede derzeitige Verzögerung entgegen.

Die kriegen beim Wort Internetsperre per se ne Dauerwelle im Nacken :-D
 
tja ich sach nur schwarz-gelb ... das volk hat gewählt, wenn auch nicht mehrheitlich.

mal schauen was der guido nach seinem wahlkampf mit in den koalitionsvertrag einbringen wird.

Und Rot-Grün hätte es auch nicht besser gemacht ;)

Man darf gespannt sein wie es weitergeht aber der letzte rechtliche Hinweis zu dieser Vorgehensweise wird das noch nicht gewesen sein. Ich freue mich auf erste Verfassungsstreitigkeiten vor Gericht.