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Widerrufsrecht bei BTO Bestellungen?

DanielG

Granny Smith
Registriert
18.09.06
Beiträge
17
Ich will gerade einen iMac über MacatCampus bestellen und werde dabei sehr deutlich auf das durch BTO verfallene Widerrufsrecht hingewiesen:

"Built to order - Konfigurationen" sind nach Kundenwunsch konfigurierte (z. B. ComboDrive statt Superdrive oder 60 GB statt 40 GB Festplatte im Standardmodell) Geräte. Für derartige Geräte besteht nach den Bestimmungen von Apple kein Rücktritts- oder oder gar Rückgaberecht. Die Gewährleistung und die Herstellergarantie sind davon unabhängig und natürlich uneingeschränkt gültig.

Dazu steht bei Apple unter den Vertragsbedingungen:

Sonstiges
Ein Widerrufsrecht besteht nach den gesetzlichen Vorgaben unter anderem nicht bei
[...]
- Lieferung von Produkten, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.


Jetzt scheint es zwar rechtlich klar zu sein, wie ist jedoch die praktische Anwendung?
Wenn mein neuer iMac einen auffälligen Pixelfehler hat oder unrund laufende laute Lüfter will ich ihn zurückschicken können.
Gleichzeitig will ich aber mehr RAM und eine größere Festplatte.

Zwickmühle oder gibt es dort positive Erfahrungen?

Gruß

Daniel aus Ffm
 

Amadeus

Apfel der Erkenntnis
Registriert
22.06.04
Beiträge
723
Gute Frage -- würde mich auch sehr interessieren!

(OT Modus ein)

60GB bzw. 40GB Festplatte?o_O...ähem...gibt's sowas überhaupt noch?? :-D

(OT Modus aus)

Grüsse
Amadeus
 

andi*h

Gast
hello,

das recht hätte man, siehe auch hier. wie sehr sich aber der ein oder andere händler quer stellt ist eine andere geschichte ;)

lg, andi
 

Flobidde

Carola
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09.03.06
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Wenn mein neuer iMac einen auffälligen Pixelfehler hat oder unrund laufende laute Lüfter will ich ihn zurückschicken können.
Gleichzeitig will ich aber mehr RAM und eine größere Festplatte.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, befürchtest du, dass dein BTO-Gerät eventuell fehlerhaft sein könnte und du dann im Regen stehst. Da brauchst du keine Angst zu haben!

Wie jedes andere bei Apple gekaufte Produkt hat auch dein iMac mit mehr Festplatte und RAM von Haus aus eine ein-jährige Garantie. Und was du da beschreibst, wären eindeutig Garantiefälle. Die Garantie bleibt ja auch unangetastet, schreibst du ja selbst. :)

Widerrufsrecht bedeutet, dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst, wenn dir dein iMac nach dem Auspacken dann doch nicht mehr so gut gefällt. Das geht bei BTO-Produkten i.d.R. nicht bzw. nur auf Kulanzbasis.
 

DanielG

Granny Smith
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Wenn ich dich richtig verstanden habe, befürchtest du, dass dein BTO-Gerät eventuell fehlerhaft sein könnte und du dann im Regen stehst. Da brauchst du keine Angst zu haben!

Es geht mir nicht um offensichtliche Hardwarefehler, dafür ist die Garantie da. Viel mehr geht es mir um "Mängel" die vom Widerrufsrecht abgedeckt werden. Also, der Pixelfehler (weiss und mitten im Display), welchen ich nicht hinnehmen will. Sprich via Widerrufsrecht zurück gegebene Ware, egal wie "Defekt" das Gerät ist.

Ich bin kein Mensch der einfach mal so aus Spaß vom Widerrufsrecht gebrauch macht, jedoch will ich es zur Sicherheit nutzen können.

Gruß
Daniel
 

Flobidde

Carola
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09.03.06
Beiträge
111
Aber ist ein Pixelfehler denn sicher kein Garantiefall?
 

andi*h

Gast
hello,

kommt auf die firmen, bzw. verbauten displays an.
bei apple (und sicher auch sony, hp und wie sie alle heissen) aber nicht...

@daniel
wenn du bei apple direkt bestellst solltest du schon auf der sicheren seite sein was das rückgaberecht und bto angeht, die machen da eigentlich keine zicken.

lg, andi
 
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netr4nger

Finkenwerder Herbstprinz
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Beiträge
464
Nur weil es vielleicht keine Garantiefälle sind können es trotzdem noch Sachmängel sein, die dann von der Gewährleistung abgedeckt werden. NUR Bei der Garantie kann Apple selber bestimmen, was darin inbgegriffen sein soll, weil sie sie freiwillig aus Kundenfreundlichkeit abgeben.

Ansonsten hat Nomos in dem verlinkten Beitrag völlig recht! Sinn und Zweck des 312d IV Nr.1 BGB liegt darin, zu verhindern, dass der Verkäufer auf seiner maßangefertigten Sache sitzen bleibt. Wenn du z.b. online einen maßgeschneiderten Anzug für deine Maße bestellst, dann steht dir kein Widerrufsrecht zu, da der arme Schneider im Falle des Widerrufs den Anzug nicht weiter verkaufen könnte. Genau davon soll er geschützt werden. Bei standartisierten Bauteilen, die ohne großen Aufwand auseinander gebaut werden können, ist dieser Schutz nicht nötig. Eine Festplatte oder ein Combo-Drive kann man ohne Einschränkung weiterverkaufen. Das hat der BGH dann auch richtig erkannt und entsprechend entschieden.
Im Ergebnis würden die AGB von Apple einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Die Frage ist nur, ob Apple das im Ernstfall auch gleich einsehen würde. Da das Urteil von BGH über 3 Jahre alt ist und Apples Rechtsabteilung es garantiert kennt, plus die Tatsache dass die AGB heute immer noch sind wie sie sind, läßt darauf schließen, dass Apple eine andere Rechtsauffassung hat als der BGH und es vielleicht drauf ankommen lassen will. Heißt im Klartext: Im Ernstfall müsstest du dein Widerrufsrecht u.U. vor Gericht durchsetzen, und da ist die Hemmschwelle wegen ein paar kaputter Pixel doch eher hoch.
Allgemein sind große Unternehmen aber eigentlich nicht daran interessiert, dass ihre AGB gerichtlich überprüft werden, vor allem, wenn sie so zweifelhaft sind wie in diesem Fall. Die Folgen für das Unternehmen bei einem für sie ungünstigen Urteil sind enorm...
Ich könnte mir also vorstellen dass sie die AGB erstmal so gelassen haben, in der Hoffnung, dass die meisten Leute die BGH-Rechtsprechung nicht kennen, dann aber vielleicht doch einlenken, wenn man androht aufs Ganze zu gehen...ist aber nur eine vage Einschätzung... :)

lg
Stefan