bei einer Wortmarke (und wenns ein Fantasiewort ist, noch einfacher) wird nur das wort zb. "nokia" geschützt, egal wie das logo aussieht. nur das "wort" an sich wird geschützt und darf nicht mehr von wem anders geschädigt werden usw. dabei ist egal wie du es in einem image drin hast also welche farben usw. bei einer wort/bildmarke ist es enger.. aber davon hab ich kein plan
Gruß
Kevin
richtig, soweit.
ein fantasiewort zu schützen ist relativ einfach und unkompliziert. trotz alledem lohnt es sich immer, einen patentanwalt zu suchen. diese haben meistens zugriff auf DEPATISnet und können eine tiefgreifende recherche durchführen.
es ist gut möglich, dass vielleicht deine wortmarke bereits in einer 15 monatsakte auftaucht, weil zum beispiel ein unternehmen einem verfahren gerade diesem namen gegeben hat. diese akten sind aber noch keine erteilten patente. somit zählt, wer zu erst kommt, patentiert zu erst.
dann wäre dein wort futsch. als aussenstehender hast du leider keine möglichkeit DEPATISnet zu nutzen, es sei denn, du wohnst in münchen. dort kannst du in die auslegehalle spazieren und alles genau prüfen. es kostet aber wahnsinnig viel zeit. zudem sollten die anträge für den eintrag einer wortmarke / bildmarke / geschmacksmuster (<- das kann auch eine bildmarke sein) korrekt ausgefüllt werden und entsprechende anschreiben gut formuliert sein.
bedenke:
deine akte kommt nicht gleich zum patentprüfer sondern landet am anfang beim erstprüfer. ist deine begründung nicht schlüssig, kann der die akte abweisen und dann kommt es zur anhörungen. diese sind nicht billig und ziehen sich über stunden hin. die 300 mücken bist du aber so oder so los.
warum dieses verfahren?
das DPMA entscheidet ob eine marke / name / verfahren schützenswert ist, nicht du. das liegt an vielen faktoren, auf die ich nicht näher eingehen möchte. dazu kommt, das ein prüferverdichtungsverfahren durchgedrückt wurde. das heißt, weniger prüfer für mehr patente. die selektierung ist also enorm. dadurch arbeitet das patentamt zwar im gewinnbereich, benötigt aber mehr zeit.
die angaben der 300 respektive 290 euro sind korrekt, aber verlasse dich nicht drauf. ein verfahren (auch nur für den namen) kann schon mal die 1500 übersteigen. das ist keine seltenheit.
wenn du also diesen schritt wirklich weiter gehen willst, dann nehme dir folgende punkte zu herzen:
1.recherchiere selber noch mal gründlich nach
www.dpma.de
www.uspto.gov
usw, usf
2. nimm dir auf alle fälle einen patentanwalt... oder lass dich zumindest beraten. bedenke, dass du als privatperson nicht alle fälle einsehen kannst, der anwalt schon
3. verlasse dich nicht auf die 300 euro. im wiederspruchsverfahren oder durch anhörungen könen ein paar 100 euro schnell dazu kommen
4. überlge dir, ob es zu diesem zeitpunkt schon wert ist
wenn alle zweifel beseitigt sind, dann stürz dich rein und viel glück mit deiner marke (insofern das kein klingeltonabodienst ist)