Oh, sorry, bissl OT, jam.k. schrieb:Im falschen Thread gelandet?
Jo, gibt es, habs erst vor kurzem bestellt. Allerdings nur telefonisch.Bully Bull schrieb:Abgesehen davon, gibt es Parts&Labour überhaupt noch?
Es würde ja Unkosten verursachen, wenn Apple alle kaputten Geräte oder Geräte die von unzufriedenen Kunden zurückgebracht werden, vernichtet werden.
terrorgiraffe schrieb:OT:
Die gibt es nicht. Sorry, das musste sein
Bertha schrieb:Gilt die Garantie nun "von vorn" auf das eben erhaltene Teil oder läuft die einfach weiter auf dem schadhaften Teil?
...
Gilt die Garantie nun "von vorn" auf das eben erhaltene Teil oder läuft die einfach weiter auf dem schadhaften Teil?
...
Innerhalb der Garantiezeit wirst du kaum ein neues Gerät von Apple erhalten. Erst nach viel Gezeter werden sie dir nach der 2. oder 3. Reparatur ein "neues" Gerät zuschicken. Solltest du ein "neues" Gerät erhalten (Bedingung ist eben, dass ein echter Austausch statt findet zwischen mangelhafter-kaputter Ware und neuer Ware), beginnt die Garantie von neuem.Gilt die Garantie nun "von vorn" auf das eben erhaltene Teil oder läuft die einfach weiter auf dem schadhaften Teil?
irgendwie Ansch:-xDie Garantiezeit bezieht sich allemal auf das erste gekaufte Gerät und läuft auch ausnahmslos ab Kaufdatum. Auch bei Austausch/Reparatur und was auch immer. Sie beginnt also, auch bei Austausch, nicht von neuem.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.