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Von der Post geklaut. Erfahrungen? Tipps?

Applicator

Halberstädter Jungfernapfel
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Hallo Leute,
ich habe mich eben gefragt, was eigentlich passiert, wenn sich ein Post-/Versanddienstleistungsangestellter an "meinen" Paket vergreift.
Ich befinde mich nicht in dieser Situation, aber da ich oft (auch höherwertige) Dinge versende finde ich es nur ratsam sich vorher zu informieren und so etwas ggf. vorzubeugen.

Man liest ja immer wieder von leeren Kartons, die einem zugestellt werden, Paketen die verschwinden, oder die von einer mysteriösen dritten Person entgegengenommen wurden, die genauso heißt wie man selbst, das Objekt der Begierde aber nicht mehr auftauchen will.

Wer hat schonmal so eine Erfahrung gemacht und mag berichten oder hat einen guten Tipp?

Kann gerne ein Sammethreat werden :)

Grüße, Applicator
 

Crownt

Hildesheimer Goldrenette
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Versicher dein Versand und gut ist.
 

Yulchen

Luxemburger Triumph
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Naja... Wenn der Verkäufer/Versender dir sagt, dass er das Paket an dich abgeschickt hat (z.B. über DHL), dann hat er eine Paketnummer bekommen. Hier könnte man dann mal nachfragen und einen Nachforschungsantrag stellen. Voraussetzung: es war ein Paket.
Pakete über 2 kg sind bis zu einem Warenwert von 500 Euro versichert.

Päckchen dagegen leider nicht. Das muss man explizit "versichern" für ein bissel Aufgeld. Wenn nicht geschehen, dann hast du eventuell Pech gehabt und das Teil ist verschwunden.
 

Mikrolisk

Lambertine
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Wir hatten mal eine DSLR bestellt, angekommen ist ein Stapel Kopierpapier. Im Nachhinein sah man, daß das Paket zwischendurch geöffnet wurde. Der Verkäufer war zum Glück sehr freundlich und zuvorkommend. Die Reklamation bei der Post war natürlich nicht zufriedenstellend, die haben den Karton zur Prüfung gleich einbehalten, von denen haben wir nach Abgabe des Reklamationsscheins nie wieder gehört, auch die Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei brachte kein Ergebnis.
Zumindest hatten wir dermaßen Glück, daß der Händler uns eine "weitere" Kamera zugesendet hatte, die dann auch ankam. Ich vermute, auf einen Teil des Schadens wird der Verkäufer wegen der Deckelung auf 500€ sitzen blieb.
 

Applicator

Halberstädter Jungfernapfel
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Mir geht es vor allem, um solche Fälle wie von Mikrolisk beschrieben.
Ein Bösewichter bei der Post öffnet das Paket, tauscht den Inhalt und lässt es dann zustellen. Merkt man es nicht so lange der Bote noch da ist wird es schwer, denn wie soll man nun beweisen, dass das Objekt nicht angekommen ist?
Ich habe mir überlegt für wertvolle Güter ein Siegelband zu verwenden, damit der Empfänger direkt erkennt ob sich jemand daran zu schaffen gemacht hat.
 

OldCaligula

deaktivierter Benutzer
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Wenn es hart auf hart kommt - kannst Du bei wertvollen Gütern nur eines machen... mindestens eine weitere Person ist beim Verpacken dabei... und beim Empfänger... mindestens eine weitere Person ist beim Auspacken dabei.

Ich packe übrigens wertvolle Ware direkt bei der Annahme bei der Post aus. Schauen die manchmal bisschen komisch. Aber wenn was passieren sollte habe ich genügend unabhängige Zeugen. Auch vorOrt kann man dem Übergeber kurz mal sagen - moment bitte - schnell Paket aufmachen - dann würde sich ein betrug auch schnell offenbaren und man hat einen Zeugen.
 

stary

Uelzener Rambour
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Ganz Einfach. Ich hatte einen ähnlichen Fall mit einer Playstation 3.

Verkäufer hat Ware abgesendet und mir die Paketnummer zugesandt.

Paket hat aber NIE die Eingangsfiliale verlassen. Auch nach 2 Wochen nicht. Also hab ich bei DHL angerufen.
Einziges Problem. Es kann NUR der Absender einen Nachforschungsantrag stellen da nur er einen Vertrag mit der DHL eingegangen ist. Außer dieser macht eine Abtretungserklärung dann kann man es als Empfänger selbst erledigen.

Einziges Problem ist nur wenn der Absender sagt, interessiert mich alles nicht. Dann bleibt nur der rechtliche Weg.

Gedauert hat es bei mir mehr als 6 Wochen. Irgendwann in der Mitte hat Absender und Emfpänger einen Brief bekommen in dem nachgefragt wird ob das Paket nicht doch wieder aufgetaucht ist. Dieses muss man dann zurückschicken.

Der Absender bekommt dann den Warenwert gutgeschrieben und muss es dann weiterüberweisen. (Das diese Regelung nicht gerade Käuferfreundlich ist braucht man glaub ich nicht erwähnen.)
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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Hier muss natürlich auch unterschieden werden wer der Absender ist.

Handelt es sich um einen Privaten Verkauf (gebrauchte Sachen beispielsweise) hat der Verkäufer durch aufgeben des Paketes das seinerseits erforderliche getan und das Risiko des zufälligen Untergangs liegt beim Empfänger und dieser kann dann Schadensersatz von der Transportperson verlangen (inwiefern das dann auch tatsächlich durchsetzbar ist, ist natürlich eine andere Frage)

Handelt es sich jedoch um einen Verbrauchsgüterkauf liegt die Gefahrtragung bis zum Eingang beim Verkäufer. Sollte das Paket dann nicht ankommen, muss der Verkäufer entweder erneut versenden oder man fordert das Geld im Rahmen des Rücktritts wieder heraus.
Also schon verbraucherfreundlich wie ich finde.

Ich hatte selbst mal einen solchen Fall und der Verkäufer hat anstandslos Ersatz geliefert. Da geht es ja auch darum welchen Eindruck der Verkäufer macht um dadurch eine gute Kundenbindung zu erzeugen.


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stary

Uelzener Rambour
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Leider Falsch ;)

ich hatte die PS3 per Ebay von einem Privatverkäufer gekauft und ich konnte bei der Post rein gar nichts machen ausser täglich anzurufen und nachzufragen wie der Stand der Dinge ist.

Logisch da ich ja mit denen keinen Vertrag in Form der Abgabe des Paketes geschlossen habe.

Es kann definitiv nur der Absender machen ausser wie gesagt dieser macht eine Abtretungserklärung an den Empfänger.

Wenn jetzt dieser Verkäufer aber gesagt hätte, interessiert mich alles nicht hätte ich rechtlich dagegen vorgehen müssen.
Bzw. wenn er mir das Geld nicht mehr überwiesen hätte.

Als Käufer ist man in der Form doch erheblich im Nachteil.


Bei Gewerblichen Verkäufern ist die Sache allerdings eindeutig da hast du recht.
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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Nur weil man direkt keinen Schadenersatzanspruch gegen die Post hat, bedeutet dies aber noch lange nicht, dass du von dieser keinen Schadensersatz erhältst. Spontan fällt mir da die Drittschadensliquidation ein. Und wenn einem das zu kompliziert sein sollte, dann lässt man sich die Rechte aus dem Vertrag halt vom Versender abtreten.
Möglichkeiten gibts da genug ;)

Edit: Das Risiko ist bei Privatverkäufen schon gerecht verteilt. Meiner Meinung nach gäbe es da keinen sachlichen Grund um den Käufer besserzustellen.


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stary

Uelzener Rambour
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Auch nicht wenn die DHL dem Verkäufer das Geld überweist und der sich dein Geld und das von der Post behält. ^,^

Aber ich weiß schon was du meinst. Es ist schwierig für jede Situation alles Gerecht zu gestalten.

Aus meiner Sicht war es extrem ungünstig.

Geld weg
6 Wochen warten
kein Gerät erhalten
Hoffen das der Verkäufer nett ist und es mir zurückzahlt nachdem er es von DHL zurückbekommen hat.
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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Auch nicht wenn die DHL dem Verkäufer das Geld überweist und der sich dein Geld und das von der Post behält. ^,^

Da ist ja dann wieder eine andere Baustelle und hat mit dem eigentlichen Kaufvertrag nichts zu tun. ^^

Aber ich verstehe schon auch worauf du hinaus willst. Ein Risiko bleibt halt immer.


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