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Versieht iTunes Files gerippter CDs mit Wasserzeichen des Nutzers?

multiplex

Martini
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Hallo zusammen,

wenn CDs via iTunes als .mp3 und/oder .m4a eingelesen werden, haben die Files dann ein verborgenes Wasserzeichen des Accounts, mit dem das durchgeführt wurde?
Ich würde ja gerne ausprobieren, eine CD mit zwei verschiedenen Accounts in der gleichen Qualität zu importieren und dann zu prüfen, ob diese bitgenau übereinstimmen, aber dafür bin ich leider zu unbegabt :innocent:
 

multiplex

Martini
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Lässt sich irgendwo nachlesen, dass das mal jemand selbst getestet hat?
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Ich wüsste nicht, warum beim Erstellen von mp3-Dateien irgendeine Zusatzinformation eingebaut werden sollte. Rasta darf man bei solchen Fragen eigentlich vertrauen, mehr auf jeden Fall, als wenn irgendwer hier schreibt, er/sie hätte das getestet und das oder das sei herausgekommen.
Bietet das mp3-Format überhaupt diese Möglichkeit?
 

Rastafari

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"Wasserzeichen" lassen sich in jedes Audioformat einbauen. Nur - wozu?
(Sowas findet sich ja noch nicht mal in den gekauften Songs aus dem Store - da sind auch nur entfernbare Metadaten mit drin.)
 

Necrosis

Goldparmäne
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Bei .mp3 sind Wasserzeichen nicht so leicht persistent einzubauen. Denn wenn man dazu im Format nicht schon die Möglichkeit hat, so muss es in das Medien-Format eingebunden werden, und dort wird stark verlustbehaftet komprimiert, Frequenzen werden gefiltert usw. Nach dem ersten Reencoding der mp3 wäre also nicht sichergestellt, dass das Wasserzeichen in eben jener Form noch vollständig vorhanden ist. Es wäre also keine sichere persistente Markierung.
 

multiplex

Martini
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Ich frage deshalb, weil mein Sohn das Teenageralter erreicht und zunehmend Interesse an Musik entwickelt. Er hat nun meinen alten iPod in Benutzung und auch das alte ThinkPad, auf dem sich meine Mediathek befindet. Mit Tauschbörsen etc. hat er nix an der Mütze, aber wenn mal die Kumpels da sind, ist vielleicht auch flott ein USB-Stick oder gar ne mobile HD angestöpselt und was anschließend passieren könnte, möchte ich mir lieber vorher ausmalen, als nachher irgendwo Stellung nehmen zu müssen, warum meine (etwaig mit meiner ID versehenen) Files irgendwo augetaucht sind.
Meine Kollegin hat nem Abmahnanwalt 600,- Euro gezahlt, weil ihr Sohn eine ???-Fragezeichen-Folge über eine Tauschbörse geladen/in Umlauf gebracht hat.
 

multiplex

Martini
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Bei .mp3 sind Wasserzeichen nicht so leicht persistent einzubauen. Denn wenn man dazu im Format nicht schon die Möglichkeit hat, so muss es in das Medien-Format eingebunden werden, und dort wird stark verlustbehaftet komprimiert, Frequenzen werden gefiltert usw. Nach dem ersten Reencoding der mp3 wäre also nicht sichergestellt, dass das Wasserzeichen in eben jener Form noch vollständig vorhanden ist. Es wäre also keine sichere persistente Markierung.

Bei der Websuche fand ich mehrfach die Info, dass z.B. beim Mitschneiden von Spotify, Napster und weissichwas für Diensten automatisch Wasserzeichen des Nutzeraccounts mit reingebastelt werden, was u.a. auch zu meiner Frage hier geführt hat. Urban Legend? Warum sollte Apple, Amazon und andere Musikanbieter darauf verzichten?
 
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Rastafari

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dass z.B. beim Mitschneiden von Spotify, Napster und weissichwas für Diensten automatisch Wasserzeichen des Nutzeraccounts mit reingebastelt werden
Urban Legend?
Mitnichten. Bei Webradios und Streamingdiensten ist das schon seit langem Usus.
Wobei man sich allerdings fragen muss wozu, denn ein rechtswirksamer Nachweis einer illegalen Verbreitung ergibt sich daraus nicht.

Warum sollte Apple, Amazon und andere Musikanbieter darauf verzichten?
1) Amazon verzichtet nicht drauf. In deren Store erhältliche Songs sind mit "Fraunhofer SITMark" gebrandet.
2) Apple individualisiert seine verkauften Songs durch recht ungewöhnlich strukturierte Metadaten. Sind zwar vollständig und spurenfrei entfernbar, allerdings nicht mit Standardwerkzeugen (zu unkonventionell platziert - und beim brennen auf CD gehen diese Infos flöten).
3) Wozu Wasserzeichen bei selbst gerippten CDs gut sein sollten, weiss man nicht. Ist dir schon mal aufgefallen dass weder ein OS X noch ein iTunes für den Betrieb irgendeine Form von Registrierung zwingend voraussetzen? Womit sollte das Programm die Titel denn kennzeichnen, wenn es deine persönlichen Daten noch nicht mal kennt?
 

Necrosis

Goldparmäne
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Da ich genau dieses Semester die Vorlesung Urheberrecht an der Universität gehört habe, kann ich dir sagen, dass das Weitergeben von Musik, auch in großem Stile (viele Werke), nicht gegen Gesetze verstößt, solange es von dem Konzept der Privatkopie gedeckt wird. Historisch wird hierbei für jedes Werk von 7 erlauben Kopien (pro Person, also Knotenpunkt!) ausgegangen, das liegt aber nur an einem bestimmten älteren Urteil, das steht so nirgends im Gesetz.

Das wichtigste dabei: Es ist egal, ob du dieses Werk ebenfalls schon als Privatkopie erhalten hast, auch dann darfst du es wieder als Privatkopie weitergeben, auch wenn du nicht Besitzer und Eigentümer des Originals bist. Du darfst nur nicht Wissen, dass die Inhalte aus einer offensichtlich illegalen Quelle stammen. Problematisch ist es also lediglich, wenn du die Werke z.B. von einer Tauschbörse lädst, das gilt als offensichtlich illegaler Quelle. Aber wenn ein Freund es aus einer solchen Quelle hat, und es dir nicht sagt, und dir alle Werke als Privatkopie übergibt, sind diese Dateien reingewaschen und du darfst sie wieder normal als Privatkopie weiterverbreiten.

Klar ist, dass du diese Werke niemals der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen darfst, damit brichst du aus diesem gesicherten Konzept der Privatkopie aus.

Disclaimer: Dies ist lediglich eine an die Allgemeinheit gerichtete Diskussion über Recht in den Medien, ich biete hier nach RDG §2 keinerlei Rechtsdienstleistung an und kann daher auch nicht die Korrektheit der Informationen versichern.
 

multiplex

Martini
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Vielen Dank für die Infos :)

Verkürzt formuliert hat man also ziemliche Narrenfreiheit, sofern man sich von Tauschbörsen fernhält. Sollten sich dort aber doch mal Titel hin verirren, in die meine Nutzerdaten irgendwie hineingebastelt wurden (Amazon mp3s die ich mal gekauft habe), kann mir da trotzdem keiner etwas, sofern nicht ich bzw. mein Netzzugang für die Verbreitung verantwortlich waren, richtig?
 

staettler

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War da nicht auch mal was im Gespräch, dass man seine Kinder bezüglich Tauschbörsen aufklären konnte und sich das vom Kind unterschreiben lässt (wobei das aus meiner Sicht eh nicht rechtsgültig ist). Das sollte es dann dem Abmahnanwalt nicht ganz so leicht machen.
 

Martin Wendel

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Warum sollte es den Abmahnanwalt kratzen, wenn die Unterschrift eh nicht rechtsgültig ist? ;)
 

Necrosis

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Doch, es kratzt sie tatsächlich. Denn dadurch befreist du dich der Aufsichtspflicht in diesem Bereich, und das Kind ist immer noch nicht rechtlich belangbar. D.h. es kommt dann nur noch die Störerhaftung in Frage, und diese fiel in entsprechenden Urteilen dann teils recht human aus, oder wurde gänzlich abgelehnt.

Die Unterschrift an sich kann nicht die Haftung an sich untergraben, aber eben dieses Aufsichts-Problem lösen, durch welches du vollständig dafür haftbar wärest, was deine Kinder tun. Je nach Alter gab es aber auch unterschiedliche Urteile, denn ab einen höheren Alter ist auch fraglich, wie die Relation von Privatsphäre und Aufsichtspflicht denn tatsächlich auszusehen hat. Da gibt es immer noch viel Spielraum im Gerichtssaal, da ist man wirklich dem zuständigen Richter ausgeliefert.

PS: Ich will hier nicht sagen, dass man Narrenfreiheit hat, solange man sich aus Tauschbörsen fernhält. Du könntest z.B. an mehr als 7 Freunde deine Musik weitergeben. Ist natürlich nicht in praktikabler Weise nachvollziehbar, aber dennoch nicht erlaubt. Und du hast auch recht, selbst wenn ein Werk mit deiner Signatur in Tauschbörsen auftauchen sollte, wäre es außer mit den üblichen Mitteln (z.B. IP-Adresse) kaum möglich zu beweisen, dass du diese dort hochgeladen hast, und nicht jemand, welcher diese Datei in einer Kette von Privatkopien erhalten hat.

Aber Recht bleibt Recht, und auch wenn etwas machbar ist, ohne dabei erwischt werden zu können, wird es dadurch nicht legaler.

PPS: Interessant ist auch, dass die Privatkopie an Freunde durchaus auch per P2P oder ähnlichen Mitteln (z.B. Cloud) stattfinden darf, solange man sicherstellen kann, dass die Weitergabe an einem Knoten die Anzahl von 7 Kopien nicht übersteigt. Also z.B. Dropbox hochladen, und dann 7 Leuten den Zugang gestatten.

Und da ich nicht von einem Anwalt abgemahnt werden will auch hier wieder...
Disclaimer: Dies ist lediglich eine an die Allgemeinheit gerichtete Diskussion über Recht in den Medien, ich biete hier nach RDG §2 keinerlei Rechtsdienstleistung an und kann daher auch nicht die Korrektheit der Informationen versichern.
 

Martin Wendel

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Und was ist, wenn einer der 7 Leute die Files dann im Internet verbreitet? Wer haftet dann dafür?
 

flo151

Idared
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Dann musst du entweder Nachweisen das es von deinen 7 Freunden, deren 49 Freunden, deren 343 Freunden... einer der Übeltäter ist, was ziemlich absurd ist
oder der Contentrechteinhaber weist nach, dass es eindeutig du warst der den Inhalt zur Verfügung gestellt hat.

Ist aber sowohl bei torrent als auch bei Foren mit oneclickhoster möglich.
 

Rastafari

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Immer der Verbreiter.
Es gibt jedenfalls keinerlei Pflicht für dich, deine Dateien in einem Hochsicherheitsgefängnis zu horten. Es geht schliesslich um Musik und nicht um Waffen, registrierungspflichtige Narkotika oder radioaktive Stoffe.
 

Necrosis

Goldparmäne
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Es ist tatsächlich so, dass es dir egal sein kann, was einer deiner 7 Freunde damit macht. Solange du ihn nicht zu irgend etwas illegalem aufgefordert hast oder dich in irgendeiner Weise an der Verbreitung beteiligt hast (der öffentlichen Zugänglichmachung in diesem Fall), und dein Verhalten durch das Recht auf Privatkopie gedeckt war, hast du also überhaupt nichts zu befürchten. Das ist ja das Schöne daran.