Doch, es kratzt sie tatsächlich. Denn dadurch befreist du dich der Aufsichtspflicht in diesem Bereich, und das Kind ist immer noch nicht rechtlich belangbar. D.h. es kommt dann nur noch die Störerhaftung in Frage, und diese fiel in entsprechenden Urteilen dann teils recht human aus, oder wurde gänzlich abgelehnt.
Die Unterschrift an sich kann nicht die Haftung an sich untergraben, aber eben dieses Aufsichts-Problem lösen, durch welches du vollständig dafür haftbar wärest, was deine Kinder tun. Je nach Alter gab es aber auch unterschiedliche Urteile, denn ab einen höheren Alter ist auch fraglich, wie die Relation von Privatsphäre und Aufsichtspflicht denn tatsächlich auszusehen hat. Da gibt es immer noch viel Spielraum im Gerichtssaal, da ist man wirklich dem zuständigen Richter ausgeliefert.
PS: Ich will hier nicht sagen, dass man Narrenfreiheit hat, solange man sich aus Tauschbörsen fernhält. Du könntest z.B. an mehr als 7 Freunde deine Musik weitergeben. Ist natürlich nicht in praktikabler Weise nachvollziehbar, aber dennoch nicht erlaubt. Und du hast auch recht, selbst wenn ein Werk mit deiner Signatur in Tauschbörsen auftauchen sollte, wäre es außer mit den üblichen Mitteln (z.B. IP-Adresse) kaum möglich zu beweisen, dass du diese dort hochgeladen hast, und nicht jemand, welcher diese Datei in einer Kette von Privatkopien erhalten hat.
Aber Recht bleibt Recht, und auch wenn etwas machbar ist, ohne dabei erwischt werden zu können, wird es dadurch nicht legaler.
PPS: Interessant ist auch, dass die Privatkopie an Freunde durchaus auch per P2P oder ähnlichen Mitteln (z.B. Cloud) stattfinden darf, solange man sicherstellen kann, dass die Weitergabe an einem Knoten die Anzahl von 7 Kopien nicht übersteigt. Also z.B. Dropbox hochladen, und dann 7 Leuten den Zugang gestatten.
Und da ich nicht von einem Anwalt abgemahnt werden will auch hier wieder...
Disclaimer: Dies ist lediglich eine an die Allgemeinheit gerichtete Diskussion über Recht in den Medien, ich biete hier nach RDG §2 keinerlei Rechtsdienstleistung an und kann daher auch nicht die Korrektheit der Informationen versichern.