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Hallo zusammen,
ich erstelle hobbymäßig und für ein paar Freunde regelmäßig Trance- und Hands Up - Mixe. Ein Großteil dieser Songs sind Bootlegs und von den jeweiligen Künstlern kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Ein paar Nummern gibt es aber auch legal zu kaufen.
Daher meine Frage: Wenn ich so einen Mix auf YouTube hochlade (NICHT die einzelnen Songs!), mache ich mich da strafbar bezüglich Urheberrechtsverletzung?
Wenn nein: Wie ist es möglich, Mixe mit einer Dauer von ca. 74-80 Minuten auf YouTube zu laden? Meines Wissens nach gehen da immer nur 10 Minuten.
Vielen Dank für jegliche Antworten
rootie
ich erstelle hobbymäßig und für ein paar Freunde regelmäßig Trance- und Hands Up - Mixe. Ein Großteil dieser Songs sind Bootlegs und von den jeweiligen Künstlern kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Ein paar Nummern gibt es aber auch legal zu kaufen.
Daher meine Frage: Wenn ich so einen Mix auf YouTube hochlade (NICHT die einzelnen Songs!), mache ich mich da strafbar bezüglich Urheberrechtsverletzung?
Wenn nein: Wie ist es möglich, Mixe mit einer Dauer von ca. 74-80 Minuten auf YouTube zu laden? Meines Wissens nach gehen da immer nur 10 Minuten.
Vielen Dank für jegliche Antworten
rootie