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Umwandlung des Handys bei der Telekom

marcel2605

Transparent von Croncels
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Hallo an alle AT'ler,

ich fühl mich zurzeit ein bisschen verarscht von der Telekom (hat ne andere Vorgeschichte) und hab jetzt mittlerweile das zweite Handy (HTC). Das erste (dasselbe wie jetzt) musste ich einschicken lassen, da es defekt war. Das was ich jetzt bekommen habe ich zu 99% auch defekt, da es Akku frisst wie irgendwas, das Display spinnt und der Akku heiß wird... Jetzt wollte ich auch dieses einschicken lassen, und mir dafür ein iPhone geben lassen. Jetzt die Frage, ob die Telekom das so macht oder ob ich wieder Pech habe und ein (defektes) HTC bekomme.

Wie sah das bei euch aus (falls sowas mal vorgekommen sein sollte)?

Danke für eure Antworten!!!

-marcel2605
 

Kojak19

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Um ein erneutes Einsenden wirst du erst einmal nicht herumkommen.
Wird dann ein erneuter Defekt festgestellt, der irreparabel ist, kannst du das Gerät normalerweise gegen eine entsprechende Zuzahlung tauschen lassen.
Die Telekom zickt da gelegentlich ein wenig rum, klappen tut es irgendwann trotzdem.

Mach es dir einfach und ruf bei der 2202 an.
Schildere denen dein Anliegen.
 

Yama.R1

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Wenn noch keine 2 Wochen seit dem Kauf vergangen sind, trete vom Kauf zurück und hol dir das iPhone.
 

marcel2605

Transparent von Croncels
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Mittlerweile sind's leider 3 Monate... Hätt ich das vorher gewusst...
 

Yama.R1

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Dann gibt es leider nur noch die Möglichkeit das Telefon 2mal wegen ein und dem selben Fehler zu tauschen und erst dann muss die Telekom das Gerät zurücknehmen und das Geld zurückerstatten.
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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So.
Grundsätzlich liegt hier ein Mangel vor, den muss der Händler (!) nachbessern (!). Die Nachbesserung kann durch Austausch ODER Reparatur erfolgen. Die Wahl hat hier der Kunde!! D.h. bestehe auf einen AUSTAUSCH, nicht auf irgendwelche Einsendeaktionen.
 

Yama.R1

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Da bist du aber falsch informiert. Der Händler kann den Artikel wegen ein und dem selben Mangel bis zu 3mal reparieren erst dann kann der Kunde auf ein neues Gerät oder die Rückerstattung des Geldes bestehen.
 

marcel2605

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Also, ich war gestern im Shop, und hab mir sagen lassen, dass, wenn dieses Handy kaputt ist (das ist jetzt das dritte), ich Anspruch auf ein anderes Gerät habe! Ich weiß aber schon jetzt, dass das kaputt ist, da das Phone immernoch wie sau Akku frisst, und die selben Probleme wie mein 2. Gerät hat.... Also am Freitag/Samstag nochmal in den Shop und das letzte mal umtauschen lassen. Ich hoffe so sehr dass das ein iPhone wird...
 

Snoopy181

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Wobei ich bezweifle, dass die Dir das HTC nur wegen zu hohen Akkuverbrauchs tauschen...
 

marcel2605

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Nicht nur wegen dem Verbrauch... Das Display geht an und aus wann es will, der Akku wird heiss (50-55°), das Ding kann ich als Taschenwärmer benutzen, und das Display reagiert nicht richtig....
 

marcel2605

Transparent von Croncels
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So siehts auch aus!!! Aber der geilste Kommentar, der mich weggehauen hat:

Kundenservice 2202 am Montag, dem 21.11.2011: Ich rufe an, weil ich wissen wollte, wo mein Headset ist, auf das ich 21 Tage warte (gestern hab ichs bekommen) (das ist die andere Geschichte), und frage gleich ob ich das Handy auch so einschicken lassen kann, da ich bis Abends arbeite und kaum Möglichkeiten habe zu einem Shop zu kommen. Dame an der Hotline fragt, warum ich das Handy einschicken will, und ich zähle alle Probleme auf. Als ich zu dem Punkt mit der Hitze kam, kam direkt eine Antwort (O-Ton): "Bei 50°C hätten sie kein Bein mehr!" Un dich denk mir nur: Dass die mal kein Plan hat, da ja Taschenwärmer wirklich genauso warm werden....
 

Snoopy181

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Ja, bloß nicht abwimmeln lassen ;) Die versuchen (leider) auch nur, sich Arbeit zu ersparen.
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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Da bist du aber falsch informiert. Der Händler kann den Artikel wegen ein und dem selben Mangel bis zu 3mal reparieren erst dann kann der Kunde auf ein neues Gerät oder die Rückerstattung des Geldes bestehen.


Nein. DU bist falsch informiert ;)


Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 S. 1 BGB).

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#Sachmangel
 

marcel2605

Transparent von Croncels
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Also, ich hab heute mein Austauschgerät abgeholt, aber da war ein riesiger Riss im Display... Somit das 3. Gerät was kaputt ist/war, und gleich Anspruch auf ein anderes erhoben. Jetzt habe ich die Wahl zwischen einem iPhone 4 16 GB ws oder sw (meine 1.Wahl) Nokia Lumnia 800 (WP 7.5) oder HTC Mozart (auch WP 7)... Ich werde zu 95% des iPhone nehmen, und wenn mir das zu teuer ist, das Nokia...