Du könntest den Händler einfach Fragen? Viele Läden, zb der MediaMarkt tauschen problemlos innerhalb von 14Tagen um. Auch beim Apple Store kannst du innerhalb 14Tagen die Ware zurück bringen...
Umtausch ohne Wenn und Aber: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns
gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um.
Ohne Wenn und Aber.
So ist es. Da steht ja auch "Umtausch". Das ist was anderes als "Wandelung". Die meisten Kunden machen da allerdings in ihrer Terminologie keinen Unterschied......zb zahlt nicht jeder das Geld wieder aus...
Media Markt macht das? Dann probier mal ne gebraucht Fritteuse von Krupps über 50 Euro nach 2 Tagen um zu tauschen. Oder nen gebrauchten Rasieren von Philips über 80 Euro.
Nicht ganz, denn auch "gewöhnliche" Sachen werden durch Inbetriebnahme, auch wenn diese womöglich nur kurz erfolgt ist, zu Gebrauchtartikeln. Und wenn diese dann als Neuware weiterverkauft werden, kannst Du als Händler in Teufels Küche kommen, wenn der nächste Kunde das spitzkriegt. Da der Wiederverkauf aus Sicherheitsgründen dann in der Regel nur preisreduziert vorgenommen wird, sind solche Rücknahmen händlerseitig verhältnismäßig unbeliebt. Erst recht gegen Auszahlung des vollen Kaufpreises...Ich weiß, dass Hygieneartikel generell nicht ausgetauscht werden. Was aber mit 'gewöhnlichen' Sachen ist, wo durch einen 'normalen' Gebrauch keine Wertminderung zu Stande kommt, so gilt, dass man diese halt auch bei Nichtgefallen innerhalb der vereinbarten Frist zurückgeben kann und darf.
Genau darum hatte ich das ja auch extra erwähntSo ist es. Da steht ja auch "Umtausch". Das ist was anderes als "Wandelung". Die meisten Kunden machen da allerdings in ihrer Terminologie keinen Unterschied...
...und hat in diesem Fall auch leider nichts mit Saturn zu tun, sondern damit, wie sich Saturn's Lieferant ihnen gegenüber verhält. Wenn Saturn den Artikel, den Du zurückgeben willst, beim Lieferanten/Hersteller ohne Brimborium gegen Gutschrift wieder los wird, dann erfährst Du eben diese Behandlung durch Saturn natürlich auch. Wenn der Lieferant/Hersteller hingegen sagt "Wir reparieren das und schicken Dir die reparierte Ware dann zurück.", dann wirst Du in aller Regel seitens Saturn auch Dein Geld nicht so einfach wiederbekommen. Insofern hängt das entsprechende Verhalten gar nicht mal am Händler, sondern vielmehr am Hersteller....habe ich in wenigen Fällen gerade bei z.B. Saturn sehr gute Erfahrungen gemacht: Teure Notebooktasche, Reißverschluss nach fünf Monaten defekt - nicht mal diskutiert, direkt Bargeld ausgezahlt. Gleiches auch bei iPod-Kopfhörern.
Auch dies ist bei weitem natürlich nicht zu verallgemeinern...
DAS ist mal ein wahres Wort gelassen ausgesprochen! Was die allermeisten Kunden noch nicht begriffen haben, ist dass Service, egal in welcher Form, immer Geld kostet, und zum Teil nicht wenig. Von daher nimmt natürlich die allgemeine Servicebereitschaft in Tateinheit mit der Preisgeilheit der Kunden eher ab. Wo man hingegen bereit ist, einen dem Händler gegenüber fairen Preis zu zahlen, der in der Kalkulation dann auch den Service beinhaltet, wird man auch im Servicefall anders behandelt werden. Insofern sind kleinere Einzelhändler in der Regel zwar nicht so preiswürdig wie die Branchenriesen, genießen in Sachen Service jedoch einen weitaus besseren Ruf.Wer natürlich immer dem letzten Cent hinterherjagt, darf sich im Zweifelsfall auch nicht wundern, wenn der Händler diesen eventuell später seinerseits beim Service spart...
Die Online-Händler machen das oft auch nur zähneknirschend weil sie dazu gezwungen sind. Und die können dir wenn sie einen schlechten Tag haben genauso auch eine Wertminderung abziehen.
Wasserbetturteil?Nach dem Wasserbetturteil wird aber ein Händler im Streitfall da keine guten Erfolgsaussichten haben.
Wasserbetturteil?
Der Kläger nahm den Verkäufer eines Wasserbettes auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises in Anspruch. Dieser hatte ihm mit der Begründung, nach dem Befüllen durch den Kläger sei nur die Pumpe des Wasserbettes weiterverkaufbar, nur anteilig 258 € von 1.265 € erstattet. Der Differenzbetrag zum Kaufpreis sei von ihm nicht zu erstatten, da er die Hülle des Wasserbettes nicht weiterverkaufen könne. Dies sei auch durch seine Ergänzung zur Widerrufsbelehrung deutlich geworden: "Im Hinblick auf die o. g. Widerrufsbelehrung weisen wir ergänzend darauf hin, dass durch das Befüllen der Matratze des Wasserbettes regelmäßig eine Verschlechterung eintritt, da das Bett nicht mehr als neuwertig zu veräußern ist."
Entscheidung des BGH
Mit Urteil vom 03.11.2010 stellte der BGH (Az.: VIII ZR 337/09) nun klar, dass die Zahlung von Wertersatz durch den Käufer zwar grundsätzlich nicht unmöglich sei. Der Käufer muss die Verschlechterung oder den Untergang der Kaufsache ersetzten. Dabei muss der Verbraucher nach § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB auch Wertersatz für eine durch die „bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme“ entstandene Verschlechterung leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Gemäß § 357 III Satz 3 BGB entfällt die Pflicht zum Wertersatz aber dann, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Dass der Verkäufer das Wasserbett gefüllt und anschließend für schlecht befunden habe, sei eine solche Prüfung, die nun im Ergebnis die Wertersatzpflicht entfallen ließe. Der Käufer hatte also Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises.
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