Der TO verletzt keine Regel, wenn er fragt, welches Netbook geeignet für dieses Vorhaben ist. Der Regelbruch entsteht dann, wenn er fragt wie es funktioniert.
Ist Jailbreak, Unlock oder TurboSim bei iPhone oder ipad verboten?
Soweit Dienstleister und Telefonanbieter Abmahnungen für Angebote von Entsperrten oder mit TurboSim Karten versehenen iPhone Geräten erhalten haben, stellt sich die Frage der Rechtswidrigkeit dieser Angebote. Damit hängt die Frage zusammen, wie generell Manipulationen am iPhone rechtlich zu beurteilen sind.
Verschiedentlich wird die Ansicht vertreten, dass die Entfernung eines SimLocks oder ein Jailbreak die Umgehung einer technischen Schutzmaßnahmen sei, die gemäß § 95a UrhG und damit verboten ist. Zweifelhaft ist jedoch bereits, ob die Entfernung eines Simlocks eine urheberrechltiche Nutzung darstellt. Fehlt es an einer urheberrechtlichen Nutzung greift das Umgehungsverbot des § 95a UrhG nicht ein. Es wird demgegenüber vertreten, das ein SimLock nicht dazu dient das iPhone oder die darauf enthaltene Software zu kopieren sondern lediglich der Markzugangsbeschränkung dessen Schutz von § 95a UrhG nicht bezweckt ist.
Ebenso ist Software gemäß § 69a UrhG urheberrechtlich geschützt. Die Entfernung eines Sim-Locks auf Softwarebasis oder die Nutzung von Jailbreak Software könnte daher ohne Zustimmung des Rechteinhabers unzulässig sein. Demgegenüber müßte feststehen, dass überhaupt Software des Herstellers verwandt wird. Anders wäre sicherlich der Fall der vollständigen Auswechselung der Software zu beurteilen, beispielsweise durch die denkbare Verwendung von "Open-Source" Software. Soweit Apple ein Telefon in amerikanischen Geschäften frei verkauft, wird das Unternehmen in der Praxis kaum wirksam ausschließen können, dass alternative Software mit diesem Telefon/Taschencomputer verwendet wird.
US-Kongress legalisiert den Jailbreak
Interessanterweise hat sich die Rechtslage in den USA besonders im Hinblick auf Apple im Juli 2010 verändert: IPhone-Nutzer in den USA dürfen künftig elektronische Sperren umgehen, um sich Apps von Drittanbietern zu installieren, die von Apple nicht freigegeben wurden. Jailbreaking ist damit kein Verstoß mehr gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Diese und eine Handvoll andere Ausnahmen zu einem Gesetz, das die Umgehung technischer Maßnahmen zur Kontrolle urheberrechtlich geschützter Inhalte verbietet, wurden vom US-Kongress beschlossen.
Generell gilt jedoch in Deutschland: Wer ohne Zustimmung des Rechteinhabers die Software verändert, kann vom Rechteinhaber aufgefordert werden, die manipulierte Software zu vernichten. Ebenso sind Unterlassungsansprüche und Schadenersatz denkbar.
Strafbar ist die softwareseitige Entfernung des SIM-Locks und der Einsatz des iPhone mit einer SIM-Lock-freien Telefonkarte jedoch nicht, soweit dies ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch entsprechend § 108b UrhG erfolgt. Bei Abmahnungen ist ferner zu prüfen, ob die angeblichen Wettbewerbsverstöße gegenüber dem Angreifer tatsächlich Unterlassungsansprüche begründen da urheberrechtliche Schutzrechte allein dem Rechtsinhaber zustehen.
Quelle:
www.borgelt.de