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Rückgaberecht und Zurücksetzen?

ZAUBERBAER

Jamba
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Kurze wichtige Frage auf die ich leider in der SuFu keine Antwort gefunden habe.
Möchte meinen Ipod Touch, im Apple Store gekauft (vor 7 Tagen), zurückgeben um doch auf Iphone umzusteigen.
Habe das Gerät ausgepackt und angeschlossen, aber nie mitgenommen, etc, alles noch absolut neu. Muss oder sollte ich den Ipod "wiederherstellen"?, zurücksetzen, bzw. was sollte ich sonst beachten?
Viele Grüße
baer
 

yoshi007

Manks Küchenapfel
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Du kannst keinen ausgepackten iPod zurückschicken, wenn er keinen Defekt hat!
 

iPhreaky

Wilstedter Apfel
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Wobei ich ein wiederherstellen doch empfehlen würde, wenn du schon Daten auf den touch gespielt hast.
 

aqueous

Osnabrücker Reinette
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Du kannst keinen ausgepackten iPod zurückschicken, wenn er keinen Defekt hat!

bei im internet gekauften artikeln hast du ein 14-tägiges rückgaberecht ohne angabe von gründen.

natürlich nicht bei postern oder plakaten die du mit deinem eigenen motiv bedrucken lassen hast. aber ein im applestore gekauften ipod kannst du problemlos bis zum 14. tage nach kauf wieder zurück schicken.

einfach an den computer anschliessen und in itunes auf wiederherstellen klicken. das dauert 5 minuten und du gehst in jedem fall auf nummer sicher. auch wenn die von apple das so oder so selbst machen bevor sie jenes gerät wieder verkaufen (refurbished).
 

ZAUBERBAER

Jamba
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Du kannst keinen ausgepackten iPod zurückschicken, wenn er keinen Defekt hat!
definitiv? gibt es da überhaupt keine Chance, bzw. hat es noch niemand probiert?

hier wird schneller geantwortet als ich tippen kann ^^
Danke für die antworten, dann werde ich morgen bei Apple mal anrufen ... Habe bisher noch nie etwas zurückgeschickt
 

_neXus_

Kronprinz Rudolf von Österreich
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Das 14-tägige Rückgaberecht gibt es, keine Frage. Ich habe selbst damals ein Handy gekauft, hatte 1 Monat Rückgaberecht vom Händler aus und habe es benutzt etc., mehr als 2 Wochen, konnte es problemlos zurückschicken und habe den vollen Kaufpreis erstattet bekommen.

Viele Händler machen allerdings Ausnahmen was z.B. versiegelte, also eingeschweisste, Artikel angeht (z.B. Amazon) wie DVDs etc., der Karton vom alten iPod Touch war ja auch eingeschweisst. Deshalb AGB nachprüfen (ich würde zur Not den Mund halten und nicht sagen dass ich ihn in Betrieb genommen habe, Kopfhörer + Kabel alles am Besten wieder sauber einpacken, so wie es war, Folie auf den Touch kleben, solltest du sie noch haben etc.).
Das Rückgaberecht ist nämlich eigentlich dafür gedacht dich mit einem Käufer z.B. in einem Kaufhaus gleichzustellen, also dass du dir die Ware in echt anschauen kannst - Auspacken ist da schon etwas anderes, machst du ja in einem Kaufhaus auch nicht wenn sie eingeschweisst ist.
 

_neXus_

Kronprinz Rudolf von Österreich
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Mhh versiegelte Waren sind per Gesetz nur auf Datenträger beschränkt...dann sieht's ja gut für Dich aus ;)
 

ZAUBERBAER

Jamba
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finde ich nicht wirklich exakt.
Habe noch alles vorhanden, Kopfhörer nicht genutzt, etc. Folien sind auch vollständig da.
Habe auf ein par Erfahrungen gehofft, aber wahrscheinlich gibt es doch zu wenige die Ihre Geräte zurückschicken.
Für mich war es nur die Frage ob ich mit Handy und Ipod Touch, oder nur mit Iphone rumlaufen wollte ...
Werde mich nun daher für zweiteres entscheiden ...

Vorher bei Apple anrufen sollte man aber? ... Mhh ich glaube ich hab das irgendwo gelesen ^^


Gerade gefunden:
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.

hoffen wir mal das es klappt ...
 

durden86

Eifeler Rambour
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Ja klar.
Ist ja das selbe bei Postern die ich für mich drucken lies.
Da wird das Produkt ja auf mich zugeschnitten.
 

JayDee

Transparent von Croncels
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Was ist denn hier los? Selbstverständlich kann man ausgepacktes Zeug zurückschicken, man darf es auch in Betrieb nehmen und normal benutzen, wie es der Beschaffenheit der Ware entspricht. Aber Hauptsache mal Töne spucken...

Auspacken, Kopfhörer dran, Probehören = Prüfung der Ware. Dass das heute so in keinem Ladengeschäft mehr möglich ist, steht auf einem anderen Blatt.
 

Bierschinken

Martini
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Was ist denn hier los? Selbstverständlich kann man ausgepacktes Zeug zurückschicken, man darf es auch in Betrieb nehmen und normal benutzen, wie es der Beschaffenheit der Ware entspricht. Aber Hauptsache mal Töne spucken...
Vorsicht! Dürfen tut er das, genauso darf Apple dann eine Gebühr für die Nutzung erheben!
Letztlich hat er einen Vorteil aus der Aktion gewonnen und für diese Nutzung darf Apple einen Wertausgleich verlangen.
Im übrigen sind die Kopfhörer gebraucht hygienemäßig nicht unbedenklich, sodass diese auch in rechnung gestellt werden können.

Letztlich wird Apple das nicht tun, da der Aufwand zu groß ist, aber es wäre gesetzlich durchaus möglich!

Dann sei noch ergänzt, dass ein gravierter iPod nicht innerhalb von 14Tagen rückgebbar ist, da er eine Einzelanfertigung darstellt und damit ausgenommen vom Rückgaberecht ist. Er ist nicht ohne weiteres bzw. nur wertgemindert an 3te verkaufbar.
 

hades

Morgenduft
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Vorsicht! Dürfen tut er das, genauso darf Apple dann eine Gebühr für die Nutzung erheben!
Letztlich hat er einen Vorteil aus der Aktion gewonnen und für diese Nutzung darf Apple einen Wertausgleich verlangen.
Im übrigen sind die Kopfhörer gebraucht hygienemäßig nicht unbedenklich, sodass diese auch in rechnung gestellt werden können.

Letztlich wird Apple das nicht tun, da der Aufwand zu groß ist, aber es wäre gesetzlich durchaus möglich!

Dann sei noch ergänzt, dass ein gravierter iPod nicht innerhalb von 14Tagen rückgebbar ist, da er eine Einzelanfertigung darstellt und damit ausgenommen vom Rückgaberecht ist. Er ist nicht ohne weiteres bzw. nur wertgemindert an 3te verkaufbar.

So, jetzt eine juristische Spitzfindigkeit, also alle nicht Interessierten bitte überlesen.

Ich bin kaum im deutschen Recht bewandert, eher im österreichischen, aber der Wortlaut des §361a BGB deutet für mich auf eine ex tunc Auflösung des Vertrages hin.

Der Wertausgleich wäre damit aber nur theoretisch, weil auch der Besteller dann einen Wertausgleich für die Bereitstellung des Kapitals verlangen könnte - in der Praxis wird das meist gar nicht verlangt oder kompensiert.
(Anders ist dies natürlich, wenn der iPod durch den Gebrauch verbraucht würde oder Schaden erleidet)
Einwände oder Richtigstellungen? Wie gesagt dt. Recht ist nicht mein Fachgebiet, aber es ist ja in weiten Teilen sehr ähnlich.
 

Bierschinken

Martini
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Hi,

is richtig, evt. anfallende Zinsen des bereitgestellten Kapital sind dann auch auszuzahlen.

Also ich bin auch kein Jurist, daher keine Garantie auf Richtigkeit. Es spiegelt lediglich wieder was ich über Medien in Erfahrung bringen konnte.

Grüße,
Swen
 
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chevalier

Jamba
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Vorsicht! Dürfen tut er das, genauso darf Apple dann eine Gebühr für die Nutzung erheben!
Letztlich hat er einen Vorteil aus der Aktion gewonnen und für diese Nutzung darf Apple einen Wertausgleich verlangen.
Im übrigen sind die Kopfhörer gebraucht hygienemäßig nicht unbedenklich, sodass diese auch in rechnung gestellt werden können.

aber das darf der online verkäufer (apple) nur, wenn er das in seinen AGBs für die käufer deutlich angekündigt hat. alles hier oder auf anderen einschlägigen seiten zu erfahren http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz

beim onlinehandel ist das vorteil kopflastig für die verbraucher angesetzt, also man kann sich ruhig und entspannt ein book seiner wahl online bestellen, es 14 tage testen und dann ohne angabe von gründen retounieren, selbst die kosten für die rückfracht braucht der verbraucher bei einem warenwert von über € 40,- nicht zu zahlen.

zinsen oder sonstiges ausgleichszahlungen können nicht eingefordert werden.

achtung manche onlinehändler lassen sich extrem viel zeit mit dem geld zurücksenden
 
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ZAUBERBAER

Jamba
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ich möchte nur kurz schliessen:
Apple hat das Gerät abholen lassen. Es wurde der vollständige Kaufpreis erstattet. Daher hervorragende Leistung seitens Apple!