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Rückgabe iPad Air

CrazyChicken

Erdapfel
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12.03.23
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3
Hallo Apple-Talk Gemeinde,

ich habe letzte Woche im Apple Online Store ein iPad Air gekauft. Nun möchte ich es innerhalb der 14 Tage Rückgaberechts, wieder zurück schicken.
In der App „Apple
Store“ erscheint der Hinweis, dass ich nicht mehr zur Rückgabe berechtigt bin. Ich liege aber innerhalb der 14 Tage, das iPad hat auch keine Gravur.
Hängt der Hinweis vielleicht nur damit zusammen, dass ich alles bereits auf Werkseinstellungen zurückgesetzt habe und man nicht mehr auf das Gerät zugreifen kann, um die Rückgabe einzuleiten?
Danke für jeden hilfreichen Tipp.
CrazyChicken
 
Hallo

Bei Kauf in einem Geschäft gibt es kein 14 tägiges Rückgaberecht, dies bezieht sich nur auf den Onlinehandel oder einer telefonischen Bestellung.

Liebe Grüße
Frank
 
Hallo

Bei Kauf in einem Geschäft gibt es kein 14 tägiges Rückgaberecht, dies bezieht sich nur auf den Onlinehandel oder einer telefonischen Bestellung.

Liebe Grüße
Frank
A hat er es im Online Store gekauft und B kann man die Geräte bei Apple selbst auch innerhalb 14 Tagen zurück geben, wenn man diese im stationären Apple Store vor Ort kauft.
 
Einfach mal dort anrufen. Die Support-App bietet ja tue Möglichkeiten für die Kontaktaufnahme.
 
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Hallo

Bei Kauf in einem Geschäft gibt es kein 14 tägiges Rückgaberecht, dies bezieht sich nur auf den Onlinehandel oder einer telefonischen Bestellung.

Liebe Grüße
Frank
Natürlich kann man es innerhalb 14 Tage ohne Angaben von Gründen zurück geben !
Egal ob du es im Laden oder Online gekauft hast.
 
Na, dann zeige uns mal, wo das steht [emoji41]

Das Gesetz sagt genau das Gegenteil.

Richtig ist, dass allerdings unabhängig vom Gesetz einzelne (so auch Apple) eine solche Rückgabe auch bei Kauf im Geschäft einräumen können.

Das ist aber freiwillig. Ein Anspruch besteht nicht.
 
Natürlich kann man es innerhalb 14 Tage ohne Angaben von Gründen zurück geben !
Bei Apple schon, weil sie es freiwillig anbieten. Bei anderen Händlern hat man kein allgemeines Rückgaberecht, wenn sie es nicht auch freiwillig anbieten.
 
Laut Apple können individuell konfigurierte Produkte, einschließlich iPods mit Gravur, können nicht zurückgegeben oder ausgetauscht werden.
 
So langsam hätten wir geklärt dass der TE zurück geben kann. (Obwohl das eh von Anfang an klar und nie die Frage war.) 🤨

OnTopic: Ich denke dass es sich um einen Fehler handelt - macht es telefonisch und gib bitte Bescheid!
 
Bei Apple schon, weil sie es freiwillig anbieten. Bei anderen Händlern hat man kein allgemeines Rückgaberecht, wenn sie es nicht auch freiwillig anbieten.
Das machen aber die meisten. Allein rein Aus Kulanz schon. Also ich hatte nie Probleme wenn ich was zurück geben wollte 😅
 
Also ich hatte nie Probleme wenn ich was zurück geben wollte 😅

Dann hast du Präsenzhändler "erwischt", die das freiwillig gemacht haben. Saturn oder MM ermöglichen z.B. auch eine 14-tägige Rückgabe bei Präsenzkauf, allerdings nur gegen Gutschein. Die zahlen dir in der Regel nicht den Kaufbetrag wieder aus. Im Online-Handel hast du dagegen einen Rechtsanspruch darauf. Steht alles im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Übrigens genügt es für den Online-Kauf, dass eine der Handlungen online erfolgt ist. Wenn du z.B. online bezahlt hast, kannst du die Ware persönlich abholen und hast trotzdem ein Rücktritts- bzw. Rückgaberecht.
 
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Hallo Apple-Talk Gemeinde,

ich habe letzte Woche im Apple Online Store ein iPad Air gekauft. Nun möchte ich es innerhalb der 14 Tage Rückgaberechts, wieder zurück schicken.
In der App „Apple
Store“ erscheint der Hinweis, dass ich nicht mehr zur Rückgabe berechtigt bin. Ich liege aber innerhalb der 14 Tage, das iPad hat auch keine Gravur.
Hängt der Hinweis vielleicht nur damit zusammen, dass ich alles bereits auf Werkseinstellungen zurückgesetzt habe und man nicht mehr auf das Gerät zugreifen kann, um die Rückgabe einzuleiten?
Danke für jeden hilfreichen Tipp.
CrazyChicken
Hallo,

wer online kauft, hat grundsätzlich das Recht, Produkte zu testen, wie es im Laden möglich wäre und es wieder zurückzugeben. Dieses Recht ist auch nicht einschränkbar, wohl aber findet es keine Anwendung u.a. auf Produkte, die extra für einen gefertigt wurden. Das Gravieren bspw. dürfte als eine Maßanfertigung gelten und dementsprechend eine Rückgabe - aufgrund dieses Rechts, nicht aber nach Gewährleistung - ausschließen.
Ich halte das auch für einen Fehler und würde meine Erklärung der Rückgabe fristgemäß nötigenfalls an den Supportmitarbeiter abgeben, dann bist Du aus dem Schneider. Die Willenserklärung abzugeben ist nämlich das Entscheidende für die Einhaltung der Frist. Danach muss man nur noch zeitnah zurücksenden.
 
Übrigens genügt es für den Online-Kauf, dass eine der Handlungen online erfolgt ist. Wenn du z.B. online bezahlt hast, kannst du die Ware persönlich abholen und hast trotzdem ein Rücktritts- bzw. Rückgaberecht.

Nicht "eine der Handlungen". Es muss ein Vertrag zu Stande gekommen sein, so die gängige Rechtsprechung dazu. Ist kein Vertrag über ein Fernabsatzmedium zu Stande gekommen, liegt kein Fernabsatzgeschäft i.S.d. § 312c BGB vor.
Eine Zahlung begründet noch keinen Vertrag. Sonst könnte man ja mittelbar einen Kontrahierungszwang auslösen, indem man einfach Geld überweist.
Aber ja: Wenn der Vertrag, z.B. per Internet, geschlossen wurde, dann bestehen die Widerrufsrechte für Fernabsatzgeschäfte auch bei Abholung im Laden.
 
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