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- 26.02.06
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Hallo Leute!
hoffe dass ich das richtige Forum erwischt habe, falls es ein Forum für rechtsfragen gibt, bitte darum das Thema zu verschieben
also hier meine Frage:
angenommen ich bin Geschäftsführer einer GmbH die Webseiten erstellt besitze aber für diese Firma keine Photoshop-Lizenz und arbeite nebenbei, von zu Hause aus, in einer Agentur die eine Photoshop Lizenz beitzt, habe daher den Photoshop bei mir zu Hause installiert. Darf ich diesen Photoshop auch benutzen wenn ich für meine GmbH Webseiten erstelle oder müsste ich eine extra Lizenz kaufen um damit Webseiten erstellen zu dürfen?
Wenn jemand sich damit auskennt wäre es super wenn er vielleicht auch verraten könnte wo ich soetwas in der Art nachlesen kann vielleicht einen bestimmten Paragraphen oder einen Urteilsspruch.
Besten Dank
Mashoo
hoffe dass ich das richtige Forum erwischt habe, falls es ein Forum für rechtsfragen gibt, bitte darum das Thema zu verschieben
also hier meine Frage:
angenommen ich bin Geschäftsführer einer GmbH die Webseiten erstellt besitze aber für diese Firma keine Photoshop-Lizenz und arbeite nebenbei, von zu Hause aus, in einer Agentur die eine Photoshop Lizenz beitzt, habe daher den Photoshop bei mir zu Hause installiert. Darf ich diesen Photoshop auch benutzen wenn ich für meine GmbH Webseiten erstelle oder müsste ich eine extra Lizenz kaufen um damit Webseiten erstellen zu dürfen?
Wenn jemand sich damit auskennt wäre es super wenn er vielleicht auch verraten könnte wo ich soetwas in der Art nachlesen kann vielleicht einen bestimmten Paragraphen oder einen Urteilsspruch.
Besten Dank
Mashoo