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- 24.03.08
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Guten Tag zusammen,
immer häufiger auftretende Anfragen sind für mich Anlass nun diesen Artikel zu verfassen:
RECHTSBERATUNG IN FOREN SIND BEI NENNUNG KONKRETER VORFÄLLE BZW. BETEILIGTER NICHT ERLAUBT.
Ein Verstoß gegen das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen wird mit bis zu 5000 Euro Geldbuße geahndet.
Um euch den Sachverhalt noch genauer zu erläutern gebe ich euch Beispiele auf.
ERLAUBT:
Käufer A bezog das Gerät bei Händler B. Nachdem A das Gerät aufgrund von Pixelfehlern zurückgeben wollte, wurde ihm dies durch den Händler B verweigert.
Welche Möglichkeit gibt es, das Notebook doch umtauschen zu können.
NICHT ERLAUBT:
Ich habe vor einigen Wochen ein Macbook bei Gravis gekauft, nachdem ich aber eine Woche später gemerkt habe, dass es Pixelfehler hat, wollte ich es umtauschen, bei Gravis sagte man mir aber, dass ich das nicht könne.
AUCH NICHT ERLAUBT:
MEIN FREUND/ANDREA MEIER hat vor einigen Wochen ein Macbook bei Gravis gekauft....
Bitte denkt dran in Zukunft. Desweiteren ist dies hier kein Rechtsforum! Nicht nur, dass in solchen Foren oben genannte Regel Grundsatz ist, es kann nicht sicher gestellt werden, dass die hier getätigten Aussagen rechtskräftig sind, bzw. gar zuverlässig. Da sich aber in der Vergangenheit gezeigt hat, dass auch der Forenbetreiber in gewisser Weise für das haftet was seine Mitglieder verbrechen, sollte darauf durchaus geachtet werden.
Auch wenn ich der AT-Team dadurch mal wieder in die Administration pfusche, wollte ich es dennoch erwähnt haben.
Gruß,
der M
immer häufiger auftretende Anfragen sind für mich Anlass nun diesen Artikel zu verfassen:
RECHTSBERATUNG IN FOREN SIND BEI NENNUNG KONKRETER VORFÄLLE BZW. BETEILIGTER NICHT ERLAUBT.
Ein Verstoß gegen das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen wird mit bis zu 5000 Euro Geldbuße geahndet.
Um euch den Sachverhalt noch genauer zu erläutern gebe ich euch Beispiele auf.
ERLAUBT:
Käufer A bezog das Gerät bei Händler B. Nachdem A das Gerät aufgrund von Pixelfehlern zurückgeben wollte, wurde ihm dies durch den Händler B verweigert.
Welche Möglichkeit gibt es, das Notebook doch umtauschen zu können.
NICHT ERLAUBT:
Ich habe vor einigen Wochen ein Macbook bei Gravis gekauft, nachdem ich aber eine Woche später gemerkt habe, dass es Pixelfehler hat, wollte ich es umtauschen, bei Gravis sagte man mir aber, dass ich das nicht könne.
AUCH NICHT ERLAUBT:
MEIN FREUND/ANDREA MEIER hat vor einigen Wochen ein Macbook bei Gravis gekauft....
Bitte denkt dran in Zukunft. Desweiteren ist dies hier kein Rechtsforum! Nicht nur, dass in solchen Foren oben genannte Regel Grundsatz ist, es kann nicht sicher gestellt werden, dass die hier getätigten Aussagen rechtskräftig sind, bzw. gar zuverlässig. Da sich aber in der Vergangenheit gezeigt hat, dass auch der Forenbetreiber in gewisser Weise für das haftet was seine Mitglieder verbrechen, sollte darauf durchaus geachtet werden.
Auch wenn ich der AT-Team dadurch mal wieder in die Administration pfusche, wollte ich es dennoch erwähnt haben.
Gruß,
der M