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Rechtliches...

Jenpet

Erdapfel
Registriert
13.06.06
Beiträge
4
Hallo habe mal eine Frage zum Rechtlichen im Internet. Mal angenommen, ich würde etwas aus dem TV aufnehmen. Ein Tor eines Fußballspiels z.b. Dürfte ich dann dieses auf einer Website zum Anschauen zur Verfügung stellen ?

Schon mal danke, viele Grüße, Jens
 

cws

Pomme d'or
Registriert
04.01.04
Beiträge
3.103
Nein,
das gehört nicht zur privaten Nutzung, es ist eine Form der öffentlichen Vorführung.
Für die öffentliche Vorführung hast du keine Rechte.


- sag ich mal. Sicher ist, dass du Ärger bekommen wirst, ob mit dieser oder einer anderen Begründung :)
 

fanta

Gast
Das stimmt so aber auch nicht wenn du einen login bereich hast wo die user mit adresse und email ... eingetragen sind sich halt reg. müssen ( angaben müssen nicht korrekt sein aber deine absicherung halt) so zählt es nicht unter veröffentlichung!!!
also nach meinem wissen wäre ein veröffentlichung in einer comunetie erlaubt aber halt nur mit log in!
 

cyberchriss

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
Registriert
07.04.06
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339
Eine interessante Frage - somit wären ja alle Seiten gefährdet, die sog. Funvideos veröffentlichen, die ja z.T. auch aus dem Fernsehen aufgenommen sind.
Es würde mich wirklich mal interessieren, ob man für die Veröffentlichung eines Fussballtors (ca 10 Sek. Film) vom Rechteinhaber abgemahnt werden kann. Das wäre dann mal wieder ein bezeichnendes Beispiel für das Versagen unseres Rechtsystems.
 

fanta

Gast
Wie schon gesagt ist es nur verboten wenn es VERÖFFENTLICHT wird diese Veröffentlichung tritt aber nur ein wenn laut BGB Jeder mensch auf diese Information zugreifen kann und der jenige der es veröffentlicht keine möglichkeit hat zu entscheiden wer es sehen darf und wer nicht!!

Das heist wenn du in deiner wohnung ein film zeigst ist es schließlich keine veröffentlichung weil du einen einfluss darauf hast wer es sehen darf und wer nicht!

das selbe ist es mit einer abgesicherten Webebene ( durch login ) du hast einen einfluss darauf wer es sehen darf und wer nicht dahaer keine veröffentlichung würd ich sagen soweit ich das in medienrecht in da shool verstanden hab :)
Ob die angaben die die user machen letztlich stimmen oder nicht ist egal dann machen sich die user strafbar aber nicht du!!

Aber guck doch einfach bei google unter medienrecht nach um alles auszuschließen !!
 

cws

Pomme d'or
Registriert
04.01.04
Beiträge
3.103
cyberchriss schrieb:
Es würde mich wirklich mal interessieren, ob man für die Veröffentlichung eines Fussballtors (ca 10 Sek. Film) vom Rechteinhaber abgemahnt werden kann. Das wäre dann mal wieder ein bezeichnendes Beispiel für das Versagen unseres Rechtsystems.
Das sehe ich allerdings völlig anders. du gehst ja auch nicht iun den Supermarkt, schneidest dir vom Spargel die Spitzen ab, und sagst es sei im Bereich einer legalen Kostprobe.
Ich halte das für eine sehr gewagte Idee


fanta schrieb:
Das heist wenn du in deiner wohnung ein film zeigst ist es schließlich keine veröffentlichung weil du einen einfluss darauf hast wer es sehen darf und wer nicht!

das selbe ist es mit einer abgesicherten Webebene ( durch login )

Das halte ich auch für eine gewagte Aussage.
Zunächst einmal ist es der öffensichtliche Versuch eine Regelung zu umgehen. Und es ist eben kein bschränkter Zugriff, eher ein beschränkt öffentlicher.
Es ist wie auf dem Aldi-Parkplatz, natürlich hat da Aldi das Hausrecht, und er ist nur für Kunden, aber der Unterschied zur Party in deinem Wohnzimmer dann doch offensichtlich.
 

DasSCHWITZENDEÖltier

Zabergäurenette
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19.07.04
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605
Quelle: Link...
Eine Wiedergabe ist öffentlich, "wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind." (§ 15 Abs. 3 UrhG)

Auch eine Vorführung etwa vor Schülern im Klassenraum ist öffentlich,

Gerade der Charakter der persönlichen Beziehungen (zwischen Lehrer und Schülern) wird für den Unterricht verneint.

Ob man dann ohne weiteres davon ausgehen kann, dass eine Veröffentlichung im Web -auch mit Zugangskontrolle- hier eine grundlegend andere Situation darstellt, halte ich zumindest für nicht unproblematisch (insb. bezogen auf die persönlichen Beziehungen...).
Mir ist für den konkreten Sachverhalt zwar keine Rechtsprechung bekannt, Vorsicht ist auf jeden Fall geboten.
 

cyberchriss

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
Registriert
07.04.06
Beiträge
339
cws schrieb:
Das sehe ich allerdings völlig anders. du gehst ja auch nicht iun den Supermarkt, schneidest dir vom Spargel die Spitzen ab, und sagst es sei im Bereich einer legalen Kostprobe.
Ich halte das für eine sehr gewagte Idee

Naja ich sehe das aus der beschränkten Sicht einer Privatperson, die auf ihrer Homepage das Tor des Monats in einem 10 Sekündigem Videoclip zur Verfügung stellt und dafür von einer zvilichten Anwaltskanzlei abgemahnt werden kann. Hier wird der Privatperson ein in meinen Augen unzumatbares Rechtsverständnis abverlangt.
Dass man bei Deinem Supermaktbeispiel den Händler schädigt, der die zerstückelten Spagelenden nicht mehr verkaufen kann, sollte doch auch Tante Ilse einleuchten. :)
 

fanta

Gast
ok wenn ih das sagt muss ich @ shool ma fragen wie gesagt war halt meine persönliche auffassung