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Rechtliche Frage zu einem Portfolio bzw. Referenzliste

Slashwalker

Winterbanana
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Hallo ATler,
ich habe mal eine rechtliche Frage, zu der ich irgendwie keine eindeutige Antwort finde.
Ich möchte eine Art Portfolio/Referenzliste anlegen. Dazu möchte ich Screenshots von Websites nutzen, die ich entweder komplett oder in großen Teilen erstellt habe.

Nun sind einige davon während meiner Anstellung bei einer Werbeagentur entstanden. Die Konzeption und das Screendesign stammen also meist nicht von mir. Ich habe meist "nur" das HTML/CSS Template und die CMS Konfiguration vorgenommen. Kann mir die Agentur bzw. der Kunde quer kommen? Natürlich werde ich bei den entsprechenden Seiten dazu schreiben, was ich genau getan habe.

Kann das gerade Urheberrechtlich schwer einschätzen. Die Agentur hat meist das Design als PSD geliefert und ich hab halt daraus ein Template erstellt und in das CMS integriert.
 

jomi

Kleiner Weinapfel
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Wie die rechtliche Lage dabei ist, kann ich dir nicht sagen. Ich denke allerdings, es gehört allgemein zum guten Ton, dass du die Kunden und die Werbeagentur vorher fragst, ob sie damit einverstanden wären.

Anderenfalls könnte es vorkommen, dass jemand auf deiner Webseite vorbeischaut und erstmal einen dort aufgelisteten Kunden kontaktiert und fragt, wie dieser die Zusammenarbeit empfunden hat. Und wenn der Altkunde dann gar nichts davon weiß, bist du zumindest im ersten Moment unangenehm aufgefallen.
 

svaeni

Reinette Coulon
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Wenn du für eine Agnetur gearbeitet hast, hältst du vermutlich nicht einmal das Urheberrecht an deinen eigenen Arbeiten, geschweige denn an der gesamten Page, damit wäre es ein Verstoß gegen das Urheberrecht wenn du ohne Einwilligung des Rechteinhabers diese Inhalte publizierst.

Um diese Frage Korrekt beantworten zu können wären vertragliche Vereinbarungen zwischen dir und der Werbeagentur, sowie zwischen der Werbeagentur und dem Kunden (vielleicht sind die Rechte auf Ihn übergegangen) sowie die Lizenz unter der das Material veröffentlicht wurde erforderlich.

Wenn cih du wäre, würde ich

a) die einfache Lösung wählen, ehemaligen Arbeitgeber und Kunden fragen, ob das okay geht.

b) die aufwendigere Lösung wählen, und jemanden der sachverständig ist die entsprechenden Dokumente durchsehen.

Ich würde Abstand davon nehmen, die notwendigen Unterlagen im Internet begutachten zu lassen.
 

Slashwalker

Winterbanana
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Ich muss mal in meinem Arbeitsvertrag schauen, glaube aber nicht, das dort irgendwas bezüglich der Rechte vereinbart wurde.
Naja, den Arbeitgeber fragen kann ich mir sparen :(

Nach dem ich dort 6 Monate auf 50% Kurzarbeit war und dennoch täglich 8-9 Std. gearbeitet habe, um dann schlussendlich den Job an den Nagel zu hängen...
 

svaeni

Reinette Coulon
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Naja such nochmal in deinen Unterlagen.
Wenn da nichts vereinbart ist, würde ich mir mal überlegen einen Kunden mit dem du gut konntest anzuschreiben, und mal zu fragen ob das okay geht bzw. ob er der Rechteinhaber ist. Wenn der Kunde die Rechte nciht hat, und du auhc nichts an deinen Arbeitgeber abgetreten hast, müssten sie ja bei dir sein.

Aber das scheint mir recht komplex zu werden, cih würde da einen Anwalt aufsuchen (bist du Rechtsschutzversichert? Wenn nicht -> nachholen)

Nur aus Interesse, wurdest du gekündigt, oder hast du selber gekündigt? Und hat der dir die Überstunden ausbezahlt? Wenn nicht hast du da ja auch noch Ansprüche -> kannst du den Anwalt gleich mit fragen.
 

Slashwalker

Winterbanana
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Ich hab selber gekündigt, da ich bereits was neues in der Hinterhand hatte ;) Und ich hatte trotzt 50% Kurzarbeit noch massig Überstunden.
4 Wochen Kündigungsfrist. Montag gekündigt, Donnerstag letzter Tag und dann 3 1/2 Wochen Ü-Stunden abbauen. War wie eine Ohrfeige für die :) Aber so wie man in den Wald schreit...

Da es sich um ein privates Portfolio handelt, wird mir der Aufwand zu groß. Ich setzt nun halt das ein, wo ich sicher weiß das ich die Rechte hab. Hauptsächlich private Websites, für Freunde und Bekannte erstellte Sachen.
 

fatzge

Zuccalmaglios Renette
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257
In jedem "normalen" Arbeitsvetrag gibts eine Klausel diesbezüglich. Das war bei meinem Azubivertrag schon drin.

Hab meinen aktuellen Vertrag mal rausgekramt:

"Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge, die Herr XXX während der Dauer dieses Vertrages macht, sind "der Firma" unverzüglich schriftlich mitzuteilen und stehen nach Maßgabe des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen "der Firma" zu.
Sämtliche durch die oder im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Tätigkeit von Herrn XXX entstehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte einschließlich aller sich daraus etwa ergebenden Folgeansprüche wie Vergütungs-,Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche überträgt Herr XXX hiermit inhaltlich, örtlich und zeitlich unbeschränkt auf "die Firma"."
 
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