• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Der Oktober ist da - Zeit, sich den rauer werdenden Wind um die Ohren pfeifen zu lassen und sich von der Wildheit der Elemente inspirieren zu lassen. Lasst uns an Euren Erlebnissen teilhaben! Zum Wettbewerb --> Klick

Prime Deal Days: Amazon im Visier der Verbraucherzentrale

Apfeltalk Redaktion

Redakteur
AT Redaktion
Registriert
15.06.24
Beiträge
26.241
Geschrieben von: Jan Gruber
Amazon Passkeys gefälschte Bewertungen Black Friday 2023 iRobot Prime Video Werbung Dolby Vision Arbeiterkammer Prime Deal Days 2024 Verbraucherzentrale

Amazon gerät erneut in die Kritik, diesmal wegen irreführender Preisangaben während der Amazon Prime Deal Days. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wirft dem Unternehmen vor, Verbraucher:innen mit vermeintlichen „Rabatten“ in die Irre zu führen. Konkret bezieht sich die Kritik auf die Bewerbung von Preisnachlässen, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen könnten.

Hintergrund der Kritik​


Im Juni 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Preisreduzierungen auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor dem Rabatt bezogen werden müssen. Die Entscheidung fiel in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi. Amazon hingegen nutzt bei seinen Angeboten häufig durchgestrichene Preise, die entweder auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) der Hersteller oder auf sogenannte „Statt“-Preise verweisen. Diese „Statt“-Preise sollen den durchschnittlichen Preis für Kund:innen darstellen, basieren jedoch nicht auf den niedrigsten Preisen der letzten 30 Tage.

Kritik der Verbraucherzentrale​


Oliver Buttler, Abteilungsleiter für Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, betonte, dass Amazon durch die Verwendung von UVP und „Statt“-Preisen den Eindruck besonders attraktiver Angebote erweckt. Diese Preisgestaltung ignoriere jedoch die Vorgaben des EuGH und sei unzulässige Lockwerbung. Die Verbraucherzentrale strebt mehr Transparenz bei Preisangaben an und fordert, dass Verbraucher:innen besser darüber informiert werden, auf welcher Grundlage Preisnachlässe berechnet werden.

Stellungnahme von Amazon​


Amazon hat auf die Vorwürfe reagiert und eine Stellungnahme veröffentlicht. In dieser weist das Unternehmen die Vorwürfe der Verbraucherzentrale zurück und erklärt, dass die Entscheidung des EuGH auf eine andere Sachlage abzielte. Amazon betont, dass man sich an aktuelle Branchenstandards sowie an die geltenden Gesetze und regulatorischen Vorgaben halte. Zudem sei es ein zentrales Anliegen, Verbraucher:innen niedrige Preise und eine breite Produktauswahl zu bieten.

Via VBW

Im Magazin lesen....
 

Salud

Golden Noble
Registriert
25.06.07
Beiträge
15.356
An den Prime Days habe ich die Angebotspreise gesehen, dazu die UVP und den Preis vor dem Angebot. Fand das dieses Mal eigentlich ganz übersichtlich.
 

Maddez

Idared
Registriert
07.08.24
Beiträge
29
Ich habe vor zig Jahren mal eine Doku gesehen über Amazon und Jeff Bezos. Hatte danach den Eindruck das der Mann genug Geld hat und meins nicht braucht. Die beste Idee die er hatte, das muss man neidlos anerkennen, war Amazon Prime. Da bezahlen Leute Geld damit quasi sie bei ihm einkaufen müssen.
Ich komme gut zurecht, bekomme alles was man so haben will und das teilweise sogar günstiger. Und manchmal bin ich ganz Old School und gehe in den Laden.
 

voyager

Moderator
AT Moderation
Registriert
31.05.06
Beiträge
1.678
tja, dann müsste die Verbraucherzentrale jeden Marketplace Händler einzeln klagen. Denn da tritt Amazon ja nur als Vermittler, und nicht als Händler auf. ob sie das wohl machen?
 

Salud

Golden Noble
Registriert
25.06.07
Beiträge
15.356
Ich habe vor zig Jahren mal eine Doku gesehen über Amazon und Jeff Bezos. Hatte danach den Eindruck das der Mann genug Geld hat und meins nicht braucht. Die beste Idee die er hatte, das muss man neidlos anerkennen, war Amazon Prime. Da bezahlen Leute Geld damit quasi sie bei ihm einkaufen müssen.
Ich komme gut zurecht, bekomme alles was man so haben will und das teilweise sogar günstiger. Und manchmal bin ich ganz Old School und gehe in den Laden.
Würde es die Artikel, die wir so brauchen, vor Ort für 10-15 % mehr der Kosten live zu kaufen geben, würde ich die Waren vor Ort kaufen.

Leider ist es so, dass man bei bestimmten Artikeln nicht alles vor Ort bekommt oder eben zu unangemessenen Preisen.

Wenn ich für eine Mehrfachsteckdose bei Amazon 3,99 € ohne Versandgebühren bezahle und für die gleiche Steckdose in einem Baumarkt vor Ort 9,99 € dann ist die Wahl leider sehr schnell getroffen.
 
  • Like
Reaktionen: AndaleR

AndaleR

Moderator
AT Moderation
Registriert
09.08.20
Beiträge
7.468
Übersichtlich aber eben nicht urteilskonform.
Wie müsste man es denn machen?

Hab mich schon lange nicht mehr mit dem Thema befasst, aber es bestätigt wieder: Online zu handeln ist voller Stolperfallen.

Nehme ich z.B. das expert-Prospekt zur Hand, steht da auch meist: UVP xxx€, dann ein normaler Preis und der wird vielleicht noch durchgestrichen und man sieht den Rabatt. Kann aber auch hier nicht nachvollziehen, wie der Preis vorher war.