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- 12.01.08
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Hallo Forum,
Ich wollte mal von Leuten hören, die vielleicht bereits im Ausland waren, wie sie das gehandhabt haben oder von Leuten die aus sonstigen Gründen etwas darüber wissen.
Folgendes:
Ich werde von mitte August bis anfang März in den USA sein und wollte daher meinen Internet-Vertrag außerodentlich kündigen. Laut AGB vom Anbieter habe ich ein Sonderkündigungsrecht wenn ich in ein "nicht versorgtes Gebiet" umziehe.
Als Beweis muss ich aber eine Ummeldebestätigung vorlegen (klar). Allerdings hatte ich vor, mich für die Zeit meines Auslandsaufenthalts wieder bei meinen Eltern anzumelden (die aber in einem versorgten Gebiet wohnen). Diese Ummeldebestätigung würde mir also in der Hinsicht nichts bringen. Jetzt kann man sich ja bei einem Umzug ins Ausland komplett abmelden. Kann ich mich also auf meinem derzeitigen Einwohnermeldeamt komplett abmelden (und diese Bescheinigung dem Internetprovider vorlegen) und mich dann bei meinen Eltern wieder (evtl. Zweitwohnung) anmelden?
Ich möchte in D gemeldet bleiben, weil ich ja hier auch meine Bankkonten habe und im März in BW Landtagswahl ist und irgendwo müssen sie ja die Wahlbenachrichtigung hinschicken. Hinzu kommt, dass ich in den USA bisher noch keine Adresse angeben könnte, da ich mich erst vor Ort um eine Bleibe kümmern kann. Aber für 7 Monate Inernet zu bezahlen (~140€) in denen ich nicht da bin passt mir verständlicher weise auch nicht.
Vielen Dank für alle Antworten.
Ich wollte mal von Leuten hören, die vielleicht bereits im Ausland waren, wie sie das gehandhabt haben oder von Leuten die aus sonstigen Gründen etwas darüber wissen.
Folgendes:
Ich werde von mitte August bis anfang März in den USA sein und wollte daher meinen Internet-Vertrag außerodentlich kündigen. Laut AGB vom Anbieter habe ich ein Sonderkündigungsrecht wenn ich in ein "nicht versorgtes Gebiet" umziehe.
Als Beweis muss ich aber eine Ummeldebestätigung vorlegen (klar). Allerdings hatte ich vor, mich für die Zeit meines Auslandsaufenthalts wieder bei meinen Eltern anzumelden (die aber in einem versorgten Gebiet wohnen). Diese Ummeldebestätigung würde mir also in der Hinsicht nichts bringen. Jetzt kann man sich ja bei einem Umzug ins Ausland komplett abmelden. Kann ich mich also auf meinem derzeitigen Einwohnermeldeamt komplett abmelden (und diese Bescheinigung dem Internetprovider vorlegen) und mich dann bei meinen Eltern wieder (evtl. Zweitwohnung) anmelden?
Ich möchte in D gemeldet bleiben, weil ich ja hier auch meine Bankkonten habe und im März in BW Landtagswahl ist und irgendwo müssen sie ja die Wahlbenachrichtigung hinschicken. Hinzu kommt, dass ich in den USA bisher noch keine Adresse angeben könnte, da ich mich erst vor Ort um eine Bleibe kümmern kann. Aber für 7 Monate Inernet zu bezahlen (~140€) in denen ich nicht da bin passt mir verständlicher weise auch nicht.
Vielen Dank für alle Antworten.