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Österreich: Apple muss Zugangsdaten herausgeben

Jan Gruber

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Jan Gruber
Eine interessante Entscheidung seitens der Gerichte in Österreich im Umgang mit Zugangsdaten und Apple. Nach Urteil des Bezirksgerichts in Dornbirn muss Apple die Zugangsdaten für einen Account herausgeben, konkret an die Erbin eines Verstorbenen.

Nach dem rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichts in Dornbin muss Apple einer Erbin die Zugangsdaten für das Benutzerkonto und die iCloud eines Verstorbenen herausgeben. Der Konzern soll das Urteil anerkannt haben und hat zugesagt, das Passwort simpel zurückzusetzen.
Zugangsdaten zurücksetzen – ein möglicher Präzedenzfall


Laut Anwalt Stefan Denfil könnte dies einen Präzedenzfall für vergleichbare Fälle schaffen. So sollen Erben Zugang zu (digitalen) Erinnerungsstücken erhalten. Der Anwalt hatte die Klage Ende des vergangenen Jahres eingereicht. Er berief sich dabei auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs, dort gab es eine ähnliche Entscheidung.

Durch das Urteil „erhalten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen. Konkret bedeutet das, auch persönliche Erinnerungsstücke zu erhalten, die unter anderem Teil der emotionalen Verarbeitung eines Todesfalls sind“, so der Anwalt.

Via Der Standard

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paul.mbp

Sternapfel
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Passwort simpel zurücksetzen reicht um an meine Daten ranzukommen?

Wenn das so simpel ist, kommen dann als nächstes die Schwerverbrecher dran deren Daten so zugänglich gemacht werden?

Und als nächstes dann die Terroristen?
Wer definiert „Terrorist“?
König Dumpf? Xing Ping Ming?

Ist es sinnvoll das ich mir Gedanken zur Sicherheit meiner Daten mache wenn es für Apple so simpel ist Dritten Personen Zugang zu verschaffen?
 
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Benutzer 239228

Gast
Also wenn man das dann NICHT will, muss man das extra in das Testament mit aufnehmen? Nur weil jetzt irgendwelche windigen Anwälte tätig geworden sind?!

Edit:
Also ging es hierbei weniger um die "Rechte" des Verstorbenen, als viel mehr um die "armen" Hinterbliebenen, die ohne Zugang zu iCloud nicht in der Lage sind ihre Trauer zu bewältigen?!
 

elsi

Martini
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Finde ich eigentlich verständlich und richtig – man erbt alles Materielle und nun auch das Immaterielle (Digitale), darunter wahrscheinlich viel, was einem beim Verarbeiten und für ein schönes Andenken hilft.
Wird ja dann wohl in einem Testament möglich sein, sich dagegen zu entschließen.
 

MACaerer

Charlamowsky
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als viel mehr um die "armen" Hinterbliebenen, die ohne Zugang zu iCloud nicht in der Lage sind ihre Trauer zu bewältigen?!
Ja, aber das finde ich nicht so falsch. Die Erben sind nun mal die neuen Eigentümer aller hinterlassenen Werte eines Verstorbenen. Daten können durchaus einen realen Wert haben und gehören daher meiner Meinung nach ebenso dazu wie alles andere.
 

Salud

Golden Noble
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Die für mich richtige Entscheidung und ich denke Apple wird in der Cloud einen Button einführen, welcher es dem/r User/in ermöglicht das in Zukunft zu entscheiden.
 
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saw

Königlicher Kurzstiel
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Edit:
Also ging es hierbei weniger um die "Rechte" des Verstorbenen, als viel mehr um die "armen" Hinterbliebenen, die ohne Zugang zu iCloud nicht in der Lage sind ihre Trauer zu bewältigen?!
Kennst du den Fall so genau, dich so über die Erben zu äußern?

Mal abgesehen, das die Bank auch die Schließfächer öffnet für die Erben,
heutzutage wo wir fast alles nur noch online machen und fast alles digital gespeichert haben,
kann es ja auch immer sein, das da Verträge, Dokumente, private key etc. liegen, die sonnst nirgends sind.
Nicht jeder 30 jährige, der plötzlich einen Unfalltot stirbt, hat sich da Gedanken gemacht.

ich denke Apple wird in der Cloud einen Button einführen, welcher es dem/r User/in ermöglicht das in Zukunft zu entscheiden.
Wäre eine Lösung, am besten noch mit Auswahlmöglichkeit, was dann entschlüsselt ist, und was weiter zumindest mit dem Gerätecode gesichert ist. (Bilder, Dating apps, chats etc.

Passwort simpel zurücksetzen reicht um an meine Daten ranzukommen?
Wundert mich auch ein wenig,
ich dachte immer, Apple hätte gar keine Möglichkeit darauf zuzugreifen?
 
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Mitglied 105235

Gast
Das Passwort können wir doch auch selber zurücksetzen.

Apple wird es wohl nur eben nun den neuen Besitzer halt auch Möglich machen, diese Prozedur zu starten.
 

MichaNbg

Brauner Matapfel
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Richtige Entscheidung und letztendlich wird nur geltendes Recht nun auch im Digitalen durchgesetzt.

Apple hat selbstverständlich alle Möglichkeiten, den Zugriff wieder herzustellen (u.a. weil ja auf durchgängige End2End-Verschlüsselung mit vom Benutzer zu wählenden Schlüssel verzichtet wird) und muss dies bei Nachweis der Rechtmäßigkeit auch durchführen.

So einfach ist das. Da den Erben gleich wieder unlautere oder niedere Beweggründe zu unter- und Apple als weißen Ritter darzustellen ist ein nur allzu bekannter Reflex.

Was käme als Nächstes? Banken verweigern den rechtmäßigen Erben den Zugriff aufs Konto? Nach dem Tod kommt ein Kommando und vernichtet in der Wohnung des Verstorbenen jedes schriftliche Dokument?

Nö, Urteil passt so wie es ist. Überfällig.
 

Benutzer 239228

Gast
Kennst du den Fall so genau, dich so über die Erben zu äußern?
Nein. Ich beziehe mich ja auch explizit auf dieses eine Argument. Dass der Zugriff dazu dient die Trauer zu bewältigen. Und das halte ich für absoluten Unfug. Wenn ein geliebter Mensch stirbt, dann brauche ich keinen Zugriff auf sein iCloud Konto "um meine Trauer zu bewältigen".

Für mich klingt das nur vorgeschoben, weil dagegen keiner was sagen kann, ohne als Buhmann zu gelten, sieht man ja hier sehr schön. Die Leute trauern schließlich...
 

MichaNbg

Brauner Matapfel
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Wo siehst du eigentlich das Problem bei dieser Entscheidung?
 

Benutzer 239228

Gast
Ich sage es noch mal deutlicher. Der Verstorbene hat den Zugang zu Lebzeiten nicht gewährt und es stand wohl auch nix im Testament dazu. Jetzt haben Anwälte das durchgedrückt. Das geht mir gegen den Strich.
 

MichaNbg

Brauner Matapfel
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Ich sage es noch mal deutlicher. Der Verstorbene hat den Zugang zu Lebzeiten nicht gewährt und es stand wohl auch nix im Testament dazu. Jetzt haben Anwälte das durchgedrückt. Das geht mir gegen den Strich.
Ich wiederhole mich, verstehe das Argument nicht. Wenn mein Vater mit zu Lebzeiten keine Kontovollmacht einräumt, kriege ich nach seinem Ableben auch keinen Zugriff?
 

saw

Königlicher Kurzstiel
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Ich habe meine Fotoalben (jep, ich besitze so etwas noch aus der Schulzeit ^^) auch nicht im Testament erwähnt,
trotzdem glaube ich das meine Eltern, Geschwister etc. da gerne drauf Zugriff hätten, genau wie auf die meisten digitalen Bilder.
 

Benutzer 239228

Gast
Ihr seht das eben anders als ich. Ich finde die Privatsphäre sollte über den Tod hinaus gewahrt bleiben, ohne wenn und aber.

Wenn ich zu Lebzeiten niemanden in meiner Sockenschublade wühlen lasse, dann hat das nach meinem Tod auch so zu sein. Ich finde es also auch nicht in Ordnung, wenn nach dem Tod die Angehörigen vollen Zugriff auf die Wohnung erhalten, wie hier als Beispiel erwähnt. Ich finde das gehört sich einfach nicht. Was soll das? Ich kann nicht verstehen, wie man das gutheißen kann.

Es sollte sich eine neutrale Instanz um die Auflösung der Wohnung kümmern. Es sei denn der Verstorbene wünscht, dass es die Familie erledigt.

Edit:
Und wenn es keine Festlegung durch den Verstorbenen im Vorfeld gegeben hat, dann gilt die Privatsphäre und nicht das Bedürfnis der Angehörigen für die Trauerbewältigung, wie von den Anwälten angeführt.
 

saw

Königlicher Kurzstiel
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Dann soll der überlebende Partner, von einer Fremdfirma dessen Schubladen und Schränke leeren lassen und entsorgen? oO
 
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MichaNbg

Brauner Matapfel
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Anders herum wird ein Schuh draus. Wer das nicht will, muss sich zu Lebzeiten um die Vernichtung kümmern.


Nebenbei verletzt man Apples AGB wenn man Dritten Zugriff auf seine Apple ID gewährt und bsp iCloud sieht keine praktikable Teilung von Inhalten im Original vor. Just sayin...
 
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Mitglied 105235

Gast
Und wenn es keine Festlegung durch den Verstorbenen im Vorfeld gegeben hat, dann gilt die Privatsphäre und nicht das Bedürfnis der Angehörigen für die Trauerbewältigung, wie von den Anwälten angeführt.
Nach dieser Logik, hast du dann auch auf keine Immobilie, Gelder etc. ein Anrecht wenn zum Beispiel dein Vater plötzlich und unerwartet verstorben ist und es nicht im Testament steht (was nur ein geringer Anteil überhaupt hat). Denn er hat es dir ja zu Lebzeit nicht überschrieben.


Merkst nun wie seltsam deine Argumention?
 
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