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Nutzung offenes WLAN...

_linx_

Kleiner Weinapfel
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Ich sitze hier gerade in einem Café in der Stadt und hab mal nach offenen WLANs gesucht. Da hat es eines, das total offen ist, aber 3 CHF pro Stunde für den eigentlichen Besitzer kostet...

Da ich auf jeden Fall durch das explizite drücken auf einen "Start"-Knopf, der das WLAN dann mit dem Internet verbindet, Kosten verursache (für den eigentlichen Besitzer), darf man das rein theoretisch nicht benutzen?

Oder wie sieht da die Rechtssituation aus?
 

hillepille

Melrose
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na, ja rein theoretisch (denke ich zumindest), darfst du das so oder so nicht nutzen. wenn ich mein auto einfach abstelle und den schlüssel stecken lasse, darf das ja auch keiner wegnehmen :). wobei ich dann u.u. eine teilschuld bekomme!

selbst bei sperrmüll müsste ich erst fragen, bevor ich einfach was mitnehme.
 

Loooki

Beauty of Kent
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Mich würde eher interessieren woher du weißt wieviel der Besitzer bezahlt?

Und rechtens oder nicht (auch zu dem Auto): Dummheit wird bestraft und das ist nunmal ein Fakt.
 

_linx_

Kleiner Weinapfel
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Das ist ein Internetzugang der Swisscom (Schweizer Kommunikationsanbieter). Wenn man den Browser öffnet, kommt man automatisch auf eine Seite, wo steht, dass der Internetzugang noch nicht aktiviert wurde. Dann muss man ihn aktivieren, indem man (ohne Login) auf ein START-Knopf drückt.

Ich dachte da eben daran, dass man verpflichtet ist, sein WLAN mit einem Passwort zu sichern. Das ist mir klar, dass man dann einfach mal ins I-net kann, wenn man kein Passwort hat, aber ich habe mich da eben gefragt, wie das aussieht, wenn man explizit Kosten verursacht...
 

reframing

Weißer Winterglockenapfel
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Wenn ich dich richtig verstehe, fragst du dich, ob du da ohne rechtliche Konsequenzen den kostenpflichtigen Internetzugang nutzen darfst.

Nun ja, wie das rechtlich aussieht weiss ich auch nicht. Mein Gewissen würde sich jedenfalls sträuben, dieses "Angebot" zu nutzen. Da spielt meiner Meinung nach die Frage nach der strafrechtlichen Relevanz dieses Verhaltens gar keine Rolle.
 

Ashura

Hildesheimer Goldrenette
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Ich könnts dir nur für Deutschland sagen und da wird es wie Einbruch gehandhabt. Ist das selbe wie mit dem abgestellten Auto oder der Haustür. Ob du die Haustüt zuschliesst oder nicht, es bliebe Einbruch, selbst bei offener Haustür.
Nach was das geht und was das dann genau rechtlich gesehen in Deutschland ist weiß ich allerdings nicht.
Hab mal gelesen das es einen tatsächlich erwischt hatte, da war der Besitzer des offenen W-Lans auch da und hat es gemerkt, rannte wohl runter und es war nur einer mit Laptop überhaupt in der Nähe. Obs stimmt ?.

Dass Dummheit mitunter bestraft wird ist wie schon gesagt wurde Fakt und damit Realität. Das selbe wie wenn ich über ne rote Ampel gehe oder fahre. Oder oder.
 

Loooki

Beauty of Kent
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Also in Deutschland hat/hätte dieser mit offenem WLAN sprich glaube ich ne Teilschuld, allerdings gabs da neuerdings Gesetzesänderungen (wie das im lieben Deutschland eben so ist *roll eyes*)

@Ashura Deine Signatur hat mich beim schreiben völlig durcheinander gebracht :D