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Neues im Fall Samsung vs. Apple: Offenlegung von Partnerverträgen

Christian Blum

Goldrenette von Blenheim
Registriert
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Beiträge
7.938
Im Streit zwischen den Apple und Samsung gibt es erneut ein Urteil: Eine australische Richterin ordnete jetzt an, dass Apple Verträge mit Vodafone, SingTel Optus und Telstra offenlegen muss, da Subventionsklauseln innerhalb dieser Verträge relevant für den Patentstreit seien. In Australien ist der Streit zwischen Apple und Samsung nicht minder komplex als hierzulande. Schon seit etwa einem Monat darf dort das Galaxy Tab 10.1 aufgrund einer einstweiligen Verfügung nicht mehr verkauft werden. Vor Gericht kommentierte ein Apple Anwalt das Urteil: "Wir werden jedem Versuch unserer Freunde, uns in die Ecke zu drängen, widerstehen. Samsung fischt im Trüben." Auf der anderen Seite sollte Apple dem Konkurrenten den Quellcode für die iPhone 4S Firmware aushändigen, damit dort verletzte Patente gesucht werden können, tat dies aber nicht im vollen Umfang. Dazu Samsung Anwältin Cynthia Cochrane: "Da versucht jemand etwas zu verschleiern."

Doch langsam wird es ernst: Obgleich es stellenweise kindisch wirken mag, was Apple und Samsung sich vor den Gerichten dieser Welt vorwerfen, werden inzwischen auch höhere Instanzen auf die beiden Konzerne aufmerksam. So schaltet sich aktuell zum Beispiel die EU Kommission ein und fordert die genaue Benennung der verletzten Patente, da vermutet wird, dass sich darunter auch branchenübliche Standard-Patente befinden, die einen Streit vor Gericht nicht rechtfertigen würden und lediglich zur Wettbewerbsbehinderung beitragen.
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Thaddäus

Golden Noble
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Finde ich gut, dass sich die EU-Kommission nun einschaltet. Wenn da etwas ist, dann soll es geklärt werden. Wenn es aber nur dazu dient, den Konkurrent auszustechen, dafür sind die Gerichte mit Sicherheit nich zuständig...
 

member 147713

Gast
Wird ja auch Zeit, vielleicht wäre ein Schlichter auch keine schlechte Idee, denn beide Unternehmen behindern sich gegenseitig und das dürfte beiden nicht zugute kommen. Trotzdem sehe ich die Offenlegungen etwas kritisch. Verträge offenzulegen ist nicht so schlimm, aber die Offenlegung vom Quellcode? Wenn Samsung das braucht, heißt das doch, das Samsung nur vermutet das es Rechtsverletzngen gibt und keine Beweise dafür hat. Ich bin wirklich kein Jurist, aber ich weiß, das eine Offenlegung des Quellcodes auch Dinge offenbart, die nichts mit dem Rechtsstreit zu tun haben und Samsung so eine, von Gericht genemigte, Industriespionage ermöglicht. Wenn so keine Beweise zu finden sind, heißt es doch, im Zweifel für den Angeklagten. Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist und die Tiefen der Gesetzbücher sind für mich als Laien unergründlich.
 

karolherbst

Danziger Kant
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@Weitimwald:Leider darf Samsung das Wissen aus dem Quellcode nicht verwenden und wenn sie es doch tun, darf Apple sie verklagen. Ein Grund warum zb. jemand der bei Microsoft gearbeitet hat nicht an ReactOS mitarbeiten darf.