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Navigon Mobile Alert Live Premium - Erfahrungsberichte erbeten. Blitzer App gesucht!

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DocHollywoodD

Doppelter Prinzenapfel
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20.12.13
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443
Hallo,

vielleciht könnt Ihr mir bei folgenden Fragen ein bisschen helfen: ich bin auf der Suche nach einer App, die mir frühzeitig Straßegeschwindigkeitsüberwachungen (Blitzer) auf meinem iPhone angibt. Das heißt: ich möchte mein Autonavigationssystem benutzen und von meinem iPhone akkustisch vor Blitzer gewarnt werden. Dabei bin ich auf die Funktion ”Mobile Alert Live Premium” der Navigon App gestoßen.

1. Könnt Ihr mir mir eine App empfehlen, die o.g. Funktion erfüllt?
2. Kann die Option ”Mobile Alert Live Premium” der Navigon App diese Funktion erfüllen?
3. Wie würdet Ihr generell Option ”Mobile Alert Live Premium” der Navigon App bewerten?
4. Kann das Navigationssystem meines Audi A5 (Erstzulassung 03/2014, MMI Navigation Plus) diese Funktion erfüllen?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!

Gruß,
DocHollywoodD
 

Nathea

Admin
AT Administration
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Dir ist sicherlich bewusst, dass in Deutschland diese Blitzerwarngeräte und -Apps verboten (und Übertretungen rechtlich verfolgt und geahndet warden) und entsprechend hier im Forum Hinweise dazu nicht erlaubt sind?
 

DocHollywoodD

Doppelter Prinzenapfel
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Wieso dürfen dann Firmen wie Navigon diese Option im deutschen App-Store verkaufen?
 

Farafan

deaktivierter Benutzer
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Weil der Besitz alleine nicht strafbar ist?
Nur die Benutzung.
 

Balkenende

Virginischer Rosenapfel
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Die Apps an sich sind nicht verboten. Die Benutzung ist erst recht nicht strafbar. Und keinem einzigen Gesichtspunkt.

Es gibt lediglich einen Bußgeldtatbestand, er lautet:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen.

Dieser Tatbestand ist ursprünglich an anderen Geräten orientiert, die also aktiv Radar (und teils andere Techniken wie simples Lasern, im Einzelfall sogar LIDAR) erfassen.

In der jetzigen Form ist der Tatbestand viel zu weit gefasst, um Blitzer-Apps zu erfassen. Ich habe in der Verteidigung diesen Fall erst einmal gehabt. Ergebnis Freispruch. Der Tatbestand passt nicht.

Solange er so weit gefasst ist, hieße es, ich kann zum Beispiel mit einem alten Tonbandgerät von 1950 im Radio angesagte Blitzerhinweise aufnehmen. Das packe ich auf den Rücksitz und könnte es jederzeit anschalten. Am besten noch ein Foto von einer Warnung vor Messung mitführen. Und plötzlich würde der Bußgeldtatbestand sich auch darauf beziehen ;) Das ist natürlich Käse und viel zu weit.

Deswegen werden derzeit von den Oberlandesgerichten als Rechtsbeschwerdeinstanzen in der Republik die sehr vereinzelten Verfahren alle eingestellt oder es erfolgt konsequent gleich ein Freispruch. Alle versierten Verkehrsrechtler, egal ob Verteidiger oder Richter, sind gleicher Ansicht.

Und nun das Problem. Aktuell geistert eine Entscheidung des OLG Celle durch das Land. Die haben eine Entscheidung eines übereifrigen Probe-Amtsrichters, der ein Bußgeld bei Nutzung einer (reinen Blitzerapp) der örtlichen Behörde bestätigte, aufrechterhalten. Warum?

Weil ein Oberlandesgericht so niedrige Bußgelder in der Rechtsbeschwerde gar nicht entscheiden muss, es sei denn, es liegen im Gesetz genannte ganz ausnahmsweise Zulassungsgründe vor. Die knackt eben nur wieder ein verkehrsrechtlicher Spezialist, der das ganz einfach kann. Ist auch nicht einfach.

Der durchschnittliche Anwalt verpatzt das, muss man mal so deutlich sagen. Und Zack, schon geistert jetzt eine Entscheidung durchs Land, die man juristisch als Betriebsunfall bezeichnen muss.

Mal so am Rande, wie solche Missverständnisse zustandekommen.

Landläufig wohl so etwas, was einige mit Grauzone meinen. Insofern kann ich die Rennleitung hier verstehen, das Thema erstmal still zu halten.

Gut wäre also, wenn entweder mal das Thema grundsätzlich entschieden wird oder das Gesetz deutlich gefasst wird. Ich warte darauf, das höchstinstanzlich klären zu können, um es veröffentlichen zu können. Problem ist nur, die Bußgeldbehörden verfolgen es grundsätzlich gar nicht. Weil einhellige Meinung ist, dass der Tatbestand zu weit gefasst ist. Und der eine Fall, den ich vorm Amtsgericht zu Fall brachte, taugt als grundsätzliche Entscheidung nicht. Leider ging die Behörde nicht in die Rechtsbeschwerde ...
 

maddi06

Borowitzky
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Danke @Balkenende genau sowas verstehe ich unter Community!
Schade das man nur einmal klicken darf. [emoji53]
Der Paragraph an sich klingt (für mich) eigentlich erst mal einleuchtend. Allerdings halt genau in die andere richtig. [emoji51]

"Wenn ich ein Gerät besitze (betreibe oder betriebsbereit mitführe), welches eine Blitzerwarnung anzeigt wird das fahren untersagt. [emoji15]
D.h. für mich, selbst ein ausgeschaltetes Handy wäre,- sinngemäß ein Tatbestand.
Klar dürfte keiner dein Handy einschalten und drauf schauen. Aber theoretisch ist es schon so zu verstehen oder?
 

Balkenende

Virginischer Rosenapfel
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Das wäre so. Allerdings sehen die Gesetzgeber auch bewusst, in Kenntnis, dass der Tatbestand viel zu weit gefasst sein dürfte, derzeit keinen Handlungsbedarf. Gibt Wichtigeres.

Das Problem ist halt, dass jede Ordnungsbehörde das derzeit unterschiedlich sieht, und jedes Amtsgericht auch unterschiedliche und unterschiedlich gute / schlechte Richter hat.

Da bin ich knallhart in meiner Bewertung. Was man teilweise von einigen Richtern an den Amtsgerichten zu hören bekommt, ist unterirdisch und grenzt an Arbeitsverweigerung. Der Glaube, an den Gerichten sitzen die besten Juristen, ist purer Aberglaube. An höheren Instanzen eher schon.

Nur wie geschildert, da kommen solche Fälle ja meist gar nicht hin. Was teils auch an unterirdisch schlechten Anwälten liegt, die keinen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde stellen können (ist auch nicht leicht). Nur dann stehen halt merkwürdige Sachen im Raum, weil das jeweilige Rechtsbeschwerdegericht gar nicht anders entscheiden kann, wenn eben der Antrag die Anforderungen nicht erfüllt - und damit eine unsägliche Amtsgerichtsentscheidung in der Welt bleibt, bei denen Richter in 15-Minuten-Takt ohne Prüfung des genauen Tatbestandes Sachen massenhaft wegentscheiden.

Was meint Ihr, was für einen Spaß es macht, mit solchen Richtern dann mal das Gesetz einfach Wort für Wort zu lesen und zu fragen, was denn da noch alles runter fällt (siehe mein Beispiel mit abfotografieren). Dann wird das auch was.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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@Balkenende Aber eine klare Aussage zu dem Thema gibt es trotzdem noch nicht oder? Der eine Jurist sieht das so, der andere genau andersrum, und auch vor Gericht scheint es mal so und mal so auszugehen? Und der Anwalt kann ja noch so gut sein, wenn das Gericht gar keine Lust hat sich mit so einer Kleinigkeit länger als 3min zu beschäftigen. Also eher Glücksspiel, und vor allem im Zweifel immer jede Menge Ärger und Aufwand...
 

Balkenende

Virginischer Rosenapfel
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Klare Aussage, derzeit gehen an sich alle davon aus, dass die Bestimmung zu weit gefasst und betreffs mobile Blitzer - App unwirksam.

Problem: der Amtsrichter am Gericht hat wenig Lust, sich damit zu beschäftigen.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Also muss man derzeit weiterhin erstmal von einem Bußgeld+Punkten ausgehen? Mit einer ungewissen Chance das ganze mit ordentlich Aufwand und Anwalt abwenden zu können. Na prima...
 
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