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Nagelneuer iMac lässt sich nicht hochfahren

Giulia

Erdapfel
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Ich brauche eure Hilfe!! Ich habe mir heute einen iMac 21,5 Zoll mit 4K Bildschirm geholt. In freudiger Erwartung wollte ich ihn jetzt einrichten und nun hängt er mit grauem Bildschirm, Apfellogo und vollem Ladebalken seit einer Stunde!!!
Das kann doch nicht normal sein?!
Was tut man da? Das Teil wieder einpacken und in den Laden tragen?
 

jazz

Thurgauer Weinapfel
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Vielleicht hilft dies.

Zitat Apple:

NVRAM zurücksetzen

Gehen Sie folgendermaßen vor, um den NVRAM Ihres Mac-Computers zurückzusetzen.

  1. Schalten Sie den Mac aus.
  2. Suchen Sie die folgenden Tasten auf der Tastatur: Befehlstaste (⌘), Wahltaste (alt), P und R.
  3. Schalten Sie Ihren Mac ein.
  4. Drücken Sie die sofort nach Ertönen des Starttons die Tastenkombination Befehlstaste-Wahltaste-P-R, und halten Sie die Tasten gedrückt.
  5. Halten Sie diese Tasten so lange gedrückt, bis der Computer neu gestartet wird und der Startton zum zweiten Mal zu hören ist.
  6. Lassen Sie die Tasten los.
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Nö, bei einem nagelneuen Rechner, da muß beim Startknopfdrücken einfach sofort das System starten und arbeitswillig und -bereit sein. Ohne Resets oder sonstwas.
Da soll mal der Laden schauen, was da schiefgelaufen ist.
Und ob es überhaupt ein nagelneuer Rechner ist.
 
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MACaerer

Charlamowsky
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Naja, auch wenn das ärgerlich ist, wenn der Reset des NVRAM das Problem behebt ist es auf alle Fälle weniger Aufwand als das Gerät zurück zutragen. Übrigens: Bei einem Ladenkauf hast du in der Regel keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät oder Rückgabe wie bei einem Online-Kauf, sondern musst eine Reparatur akzeptieren. Wenn der Händler einen Umtausch machen sollte dann ist das freiwillig aber keine Verpflichtung seinerseits.

MACaerer
 
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Leraje

Schweizer Glockenapfel
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Aber generell kann es nicht sein, dass man sich bei einem neu gekauften Produkt erst einmal schlau machen muss wie man evtl. Startprobleme beseitigt oder das Gerät resettet.
Wenn ich ein Neugeräte kaufe, dann erwarte ich dass ich es auspacke, anschließe und damit etwas machen kann, unabhängig ob es von Apple oder sonst wem ist.
 
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Balkenende

Virginischer Rosenapfel
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Das stimmt nicht. Wenn das Gerät nagelneu ist, habe ich ohne wenn und aber einen Anspruch auf gleichwertigen Ersatz - wenn ein Mangel vorliegt.

Und das ist ein Austausch des Gerätes, auch wenn hier immer anderes behauptet wird.
 
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MACaerer

Charlamowsky
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Also grundsätzlich gibt es vom Gesetzgeber her es bei einem Kauf an der Ladentheke im Rahmen der Gewährleistung die drei Möglichkeiten:
-Nachbesserung
-Ersatzlieferung
-Wandlung
Zumindest bei hochpreisigen Produkten, zu denen ein Mac nun mal gehört, werden vom Verkäufern in den AGB den meisten Fällen Ersatzlieferung und Wandlung ausgeschlossen. Das heißt der Käufer muss eine Nachbesserung (Reparatur) akzeptieren. Die Rückgabe eines Geräts bedeutet für den Verkäufer einen nicht unerheblichen Wertverlust, weil der das reparierte Gerät nicht mehr als neu verkaufen kann.

MACaerer
 
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Benutzer 176034

Gast
Wenn das Gerät nagelneu ist, habe ich ohne wenn und aber einen Anspruch auf gleichwertigen Ersatz - wenn ein Mangel vorliegt.
So hätte ich das auch als Nicht-Jurist angenommen. Alles andere wäre auch ein Ding - nur aus dem RechtsGEFÜHL heraus.
 

jazz

Thurgauer Weinapfel
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Ich schliesse mich den Ausführungen von MACaerer an.

So ohne weiteres kann der Käufer ein Ersatzgerät nicht verlangen.
 

lessthanmore

deaktivierter Benutzer
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Was es aber weiterhin nicht richtig macht.
Und bitte halte dich an deine eigenen Worte:
Bitte keine haltlosen Behauptungen ins Netz setzen.
Ich bitte dich dem gerecht zu werden.

Siehe auch:
1. Nacherfüllung
Die Nacherfüllung (§§ 437,439 BGB) ist der vorrangige Anspruch (Primäranspruch) des Käufers. Er kann dabei zwischen der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) wählen.

Aus der Systematik des Gesetzes ergibt sich, dass der Verkäufer den Käufer vorrangig auf die Nacherfüllung verweisen kann. Denn der Käufer muss - will er vom Vertrag zurücktreten - dem Verkäufer grundsätzlich erst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben und diese Frist muss erfolglos abgelaufen sein (§ 323 BGB). Erst wenn die Nacherfüllung scheitert, kann der Käufer die weiteren Gewährleistungsansprüche (Vertragsrücktritt, Schadenersatz) geltend machen (s. unten).

Für die Geltendmachung der Ansprüche sind folgende Grundsätze zu beachten:


a) Überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass der Käufer das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung alternativ geltend machen kann.

Quelle: https://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/Gewaehrleistungsrechte/index.php

Zudem darf/ kann geltendes Recht (hier BG) nicht(!) durch AGB ausgeschlossen werden!

Der Käufer kann gemäß BGB sehr wohl ein Ersatzgerät verlangen. Der Verkäufer muss dem allerdings nicht zustimmen sofern dies mit nicht unerheblichen Kosten verbunden wäre. Das entbehrt hier allerdings jeglicher Diskussion, da der Verkäufer ein gleichwertiges Gerät wahrscheinlich auf Lager hat.
 
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Balkenende

Virginischer Rosenapfel
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Ich habe keine Lust, in meiner Freizeit ausführlich zu werden, mache ja nun seit zwei Jahrzehnten nix anderes, als täglich das Gericht zu betreten [emoji849]

Wie oben richtig zitiert, gesteht das Gesetz dem Käufer das Wahlrecht zu. Er kann nur dann nicht die Nachlieferung verlangen, wenn es völlig unverhältnismäßig ist.

Den Fall gibt es in der Gerichtspraxis kaum, weil das Wahlrecht des Käufers nicht ausgehölt werden soll.

Der relevante Praxisfall ist fast nur das Auto, bei dem bei Auslieferung ne Glühbirne kaputt ist.
 

Giulia

Erdapfel
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Ich war jetzt mitsamt dem Mac im Laden (Elektrofachgeschäft). Der Verkäufer hat wie wild auf den Tasten rumgedrückt und dann ging er. Er richtet jetzt das Teil ein. Lag wohl daran, dass jemand im Laden den Mac mal eingeschaltet und dann gleich wieder ausgeschaltet hat.
Einen anderen bekomme ich nicht, ist nämlich keiner mehr da.
Sollten zu Hause wieder Probleme auftreten, dann trag ich ihn definitiv wieder hin.
Nervt total, wenn was neues so teures nicht wie erwartet funktioniert.
Mal sehen was ich kulanzweise bekomme. Könnte noch ein Trackpad gebrauchen
 

Balkenende

Virginischer Rosenapfel
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Zumindest bei hochpreisigen Produkten, zu denen ein Mac nun mal gehört, werden vom Verkäufern in den AGB den meisten Fällen Ersatzlieferung und Wandlung ausgeschlossen

MACaerer

Na und? Unwirksam.

Man kann mal davon ausgehen, dass es AGB nicht gibt, um das Recht zu beschreiben, sondern andere von der Ausübung von Rechten taktisch abzuhalten. Klappt ja auch oft, wie Dein Post selbst zeigt.

Genauso wie das Kleingedruckte im Mietvertrag. Oder Deinem Arbeitsvertrag. Was meinst Du, warum da soviel drin steht [emoji854]
 

Balkenende

Virginischer Rosenapfel
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Lag wohl daran, dass jemand im Laden den Mac mal eingeschaltet und dann gleich wieder ausgeschaltet

[emoji15]

Hast Du denn einen gebrauchten Rechner gekauft?

Wenn einer Dir erzählt, dass er schon in Benutzung war, und das ist das anschalten, ist er nicht mehr neu. Wenn es für Dich jetzt geht, schön.

Wenn Du nochmal Ärger hast - und er Dir als neu verkauft wurde, bestehe auf einem neuen.
 
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Dosenpfand

Golden Delicious
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Hö? War die "Reißleine" schon gezogen? [emoji6] Bring den mac wieder an seinem Ursprungsort zurück- und lass dir einen ungeöffneten geben!
 
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Balkenende

Virginischer Rosenapfel
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Ja, Dosenpfand, ich falle auch vom Glauben ab. Das geht gar nicht.