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Musik für Andere kaufen

RedCloud

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Kann ich im iTunes-Store als "Strohmann" auch legal Musik für Freunde und Bekannte kaufen welche keinen iTunes-Account haben?
 

Martin Wendel

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Nein, das darfst du nicht. Du kannst ihnen aber Musik schenken (also du kaufst etwas, es wird aber ihrem iTunes-Account "gutgeschrieben").
 

pti'Luc

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Ist evtl. fraglich, denn inzwischen sind die Dateien ja nicht mehr DRM-geschützt. Damit kann er sie durchaus auch an seine Freunde weitergeben. Er umgeht keinen Kopierschutz mehr.

Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie:
[...] Privatkopien nicht zulässig sind, sofern zur Vervielfältigung „eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage“ verwendet wird.
Aber das hat er ja genau nicht vor. Und weiter:
Die Vervielfältigung darf nur zum privaten Gebrauch hergestellt werden; damit ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke ausgeschlossen. Die Weitergabe an Dritte ist zwar zulässig, Voraussetzung ist jedoch, dass die Kopien im privaten Bereich verbleiben, also nicht an nur flüchtig Bekannte weitergegeben werden. [...]
Eine Privatkopie darf sowohl mit analogen als auch mit digitalen Mitteln angefertigt werden. [...]

Im Prinzip könnte er es also so machen, wie mit einer CD. Er kauft es und gibt es weiter. Wenn er dazu dann noch selbst auf die Nutzung der Datei verzichtet, gibt es an sich kaum ein Punkt zum Klagen, da er ja sogar zusätzlich Umsatz generiert, der sonst durch die Nicht-iTunes-Nutzer gar nicht zu Stande gekommen wäre.

Ist aber sicher ein ganz schwieriges Thema... Und ich bin auch kein Jurist. Aber so wie dargelegt, verstehe ich es.
 

Martin Wendel

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Wobei Apple in den Bedingungen von iTunes schreibt, dass es nicht erlaubt ist. Im Zweifelsfall würde ich mich daran halten.
 

pti'Luc

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Im Zweifel gilt deutsches Recht, nicht was Apple in seine AGBs schreibt! Ein Vertrag, der dem Recht widerspricht, ist dann ganz oder teilweise nicht mehr gültig. Dazu gibt es auch in vielen Bereichen (z.B. Mietrecht, Arbeitsrecht usw.) höchstrichterliche Entscheidungen.
 

Martin Wendel

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Hier steht, dass das Recht zur Privatkopie durch Nutzungsbedingungen sehr wohl eingeschränkt oder gar ausgeschlossen werden darf: http://www.internet-law.de/2012/03/ist-das-rippen-bei-spotify-zulassig.html

Da ich aber kein Jurist bin und du auch nicht, ist die einzig sichere Seite die, die dir weniger Recht erlaubt. So blöd es klingen mag. ;)

Und ganz ehrlich: Selbst mein Laien-Rechtsverständnis schlägt irgendwie Alarm, wenn es hieße, ich dürfe Musik aus iTunes an x Freunde weitergeben.
 

pti'Luc

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Bei Deinem Link handelt es sich aber um die Frage des Rippens eines Streamings. Beim Streaming wird Dir die Musik aber nur leihweise genau zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt. Das dürfte ein großer Unterschied zum käuflichen Erwerb expliziter Stücke sein.
Und das Apple evtl. rechtswidrige Klausen in seinen ABGs hat, steht sogar im gleichen Blog: http://www.internet-law.de/labels/apple ;)

Aber richtig, am Ende könnte das nur ein Jurist das abschließend klären. Oder wir stöbern beide noch etwas im Netz... vielleicht finden wir ja noch was Passendes! ;)
 

Martin Wendel

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Ich behaupte nicht, dass alle Klauseln in Apples AGB rechtens sind.
Und: Ich denke nicht, dass sich der Absatz mit der Einschränkung des Rechts auf Privatkopie nur auf Streaming-Dienste bezieht. Ansonsten wäre er wohl anders formuliert. Wie auch immer, meine 2 Cents sind abgegeben. Wir drehen uns im Kreis. ;)
 

pti'Luc

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Ich hab aber noch was zu Lesen gefunden... es haben schon andere diskutiert:
Hier und hier.
 

Martin Wendel

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Scheinen aber auch zu keinem Ergebnis gekommen zu sein. :D