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Apple konnte heute einen klaren Sieg im Rechtsstreit um die Nutzung von 3G-Technologie in iPhone und Co. verzeichnen. Wie Bloomberg berichtet, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe heute, dass Motorola vorerst kein erneutes Verkaufsverbot durchsetzen kann. Anfang dieses Monats nahm Apple nach einem entsprechenden Urteil kurzfristig die betroffenen Produkte aus dem deutschen Store (wir berichteten). Bereits einige Stunden später waren die iDevices aber schon wieder erhältlich.
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Der Grund für die jetzt getroffene Entscheidung des Oberlandesgerichts findet sich in den Bedingungen, die an die Lizensierung von wichtigen Mobilfunk-Patenten geknüpft sind. In den Augen des Gerichts hat Motorola sich mit seinem Handeln nicht an die FRAND-Bestimmungen („Fair, Responsible and Non-Discriminatory“) gehalten. Außerdem warfen die Karlsruher Richter Motorola vor, gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen und seine Monopolstellung in Sachen UMTS-Patente zu missbrauchen. Für die Dauer der weiteren Verhandlungen sieht das Gericht von der Möglichkeit eines erneuten Verkaufsverbots ab. Wie der Patentexperte Florian Mueller von Foss Patents schreibt, könnte Motorola nun gerichtlich gezwungen werden, ein bereits von Apple vorgelegtes und überarbeitetes Lizenzabkommen zu akzeptieren. Der aktuell in Deutschland abgeschaltete Push-Email-Dienst von Apple ist von dem Urteil allerdings nicht betroffen, weil es dabei nicht um FRAND-Lizenzen geht.
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Der Grund für die jetzt getroffene Entscheidung des Oberlandesgerichts findet sich in den Bedingungen, die an die Lizensierung von wichtigen Mobilfunk-Patenten geknüpft sind. In den Augen des Gerichts hat Motorola sich mit seinem Handeln nicht an die FRAND-Bestimmungen („Fair, Responsible and Non-Discriminatory“) gehalten. Außerdem warfen die Karlsruher Richter Motorola vor, gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen und seine Monopolstellung in Sachen UMTS-Patente zu missbrauchen. Für die Dauer der weiteren Verhandlungen sieht das Gericht von der Möglichkeit eines erneuten Verkaufsverbots ab. Wie der Patentexperte Florian Mueller von Foss Patents schreibt, könnte Motorola nun gerichtlich gezwungen werden, ein bereits von Apple vorgelegtes und überarbeitetes Lizenzabkommen zu akzeptieren. Der aktuell in Deutschland abgeschaltete Push-Email-Dienst von Apple ist von dem Urteil allerdings nicht betroffen, weil es dabei nicht um FRAND-Lizenzen geht.
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