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Da ich aktuell auf der Suche nach einer Wohnung für mein Studium bin, stellen sich mir ein paar Fragen bezüglich einiger möblierter Apartements (1 Zimmer mit Küche + Bad, keine WG), welche ich besichtigen werde.
Ist es in solchen grundsätzlich erlaubt, einzelne Möbel durch Eigene auszutauschen, falls die bestehenden bei Auszug wieder aufgebaut werden? Kann der Vermieter dies vertraglich unterbinden? Bei einigen Appartements würde es vermutlich nur am zu kleinen Bett scheitern (90-100cm), was mir definitiv zu wenig ist.
Ich frage im Vornherein, da ich mir dann ggf. die Frage bei der Besichtigung sparen kann. Ich kann mir vorstellen, dass das eventuell nicht all zu gerne gesehen ist, weshalb ich es dem Vermieter nicht auf die Nase binden möchte wenn es nicht unbedingt nötig ist (der Wohnraum in meiner Uni-Stadt ist sehr knapp und es ist schwer etwas zu finden, ich will nix unnötig riskieren). Falls es also rechtlich gar nicht zulässig wäre (oder zumindest kein Kündigungsgrund) dies zu verbieten, würde ich mir die Frage sparen und nach Einzug einfach tauschen.
Es handelt sich hierbei übrigens nicht um ein Wohnheim, sondern um ein Mietshaus einer Verwaltungsgesellschaft in dem primär Studenten wohnen.
Ich hoffe ihr könnt meine Gedankengänge nachvollziehen und mir weiterhelfen
Ist es in solchen grundsätzlich erlaubt, einzelne Möbel durch Eigene auszutauschen, falls die bestehenden bei Auszug wieder aufgebaut werden? Kann der Vermieter dies vertraglich unterbinden? Bei einigen Appartements würde es vermutlich nur am zu kleinen Bett scheitern (90-100cm), was mir definitiv zu wenig ist.
Ich frage im Vornherein, da ich mir dann ggf. die Frage bei der Besichtigung sparen kann. Ich kann mir vorstellen, dass das eventuell nicht all zu gerne gesehen ist, weshalb ich es dem Vermieter nicht auf die Nase binden möchte wenn es nicht unbedingt nötig ist (der Wohnraum in meiner Uni-Stadt ist sehr knapp und es ist schwer etwas zu finden, ich will nix unnötig riskieren). Falls es also rechtlich gar nicht zulässig wäre (oder zumindest kein Kündigungsgrund) dies zu verbieten, würde ich mir die Frage sparen und nach Einzug einfach tauschen.
Es handelt sich hierbei übrigens nicht um ein Wohnheim, sondern um ein Mietshaus einer Verwaltungsgesellschaft in dem primär Studenten wohnen.
Ich hoffe ihr könnt meine Gedankengänge nachvollziehen und mir weiterhelfen
