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Meine erste Steuererklärung

  • Ersteller User 58563
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User 58563

Gast
Guten morgen,


mein Studium ist vorüber und ich habe am 1.1.12 meinen ersten Job angetreten. Ich zähle wohl zu den ganz normalen Angestellten, bin aber seit dem Wintersemester 2011/12 Doktorand, und dies zusätzlich zu meinem Beruf.

Nun gab es ja viel Getöse um die Absetzbarkeit/Nichtabsetzbarkeit von Studienkosten fürs Erststudium als Werbungskosten. Ich habe mittlerweile vernommen, dass das Finanzministerium das Urteil des Bundesfinanzhofes nicht anwendet. Es sollen aber diesbezüglich einige Klagen laufen, sodass es wohl noch nicht abschließend geklärt ist.

Deshalb möchte ich meine Studienkosten rückwirkend geltend machen. Natürlich wird dies dann abgelehnt. Dagegen kann ich Widerspruch einlegen und mal sehen, was die Klagen so ergeben.

Dazu habe ich jedoch einige Fragen, auf die ich leider keine aktuelle Antwort finden kann.

Zunächst einmal: Ich habe mir alles mögliche während meines Studiums gekauft: Bücher, Macbook etc..., kann ich dies nun rückwirkend als Werbungskosten angeben, also sprich in einer Steuererklärung für 2008 etc?

Zweitens: Mein neues Macbook ist noch keine 3 Jahre alt. Mein Vater meinte, man könne einen Computer über 3 Jahre steuerlich geltend machen. Also könnte ich, wenn ich es 2010 gekauft habe, für dieses Jahr noch einen Anteil geltend machen, auch wenn ich vorher noch nie eine Steuererklärung abgegeben habe?

Drittens: Ich habe während des Studiums nie steuerpflichtig gearbeitet (nur 400€ Basis etc), hatte also kein zu versteuerndes Einkommen. Kann ich denn dann überhaupt durch das Geltendmachen von Kosten (z.b. auch nach meiner Einschreibung als Doktorand) quasi einen Verlust angeben, der dann in meine jetzige Steuererklärung mitgenommen wird?


Vielleicht drücke ich mich da zu kompliziert aus, aber es ist extrem verwirrend...

Viertens:

Was würdet ihr mir empfehlen? Steuerberater, Lohnsteuerhilfe oder Selbststudium anhand von Büchern (Habt ihr Empfehlungen?)? Mein Bruttoeinkommen ist nicht extrem hoch, also unter 30 000/Jahr, lohnt sich da ein Steuerberater überhaupt?


Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen...
 

TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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Interessante Frage für ein 'Technikforum'.

@1: du unterliegst (mit Einkünften aus nichtselbständiger Arebit) der Abschnittsbesteuerung und musst die Werbungskosten in dem Veranlagungszeitraum angeben, in dem du etwas gezahlt hast.

@2: siehe 1. Es ist egal ob du vorher abgegeben hast. Allerdings kann es sein, dass sie dich auch für Vorjahre auffordern.

@3: bisher lief das alles unter dem Stichwort 'vorweggenommene Werbungskosten'. Das BFH Urteil habe ich mir nicht im Detail angesehen, weil es für mich zu spät gekommen ist und ich mich wohl nur geärgert hätte. Also: keine Ahnung

@4: Lohnsteuerhilfeverein könnte nicht schaden. StB ggf auch nicht, da es ja um einiges an WBK geht. Aber als Doktorrand solltest du dich ja auch einlesen können ... Kommt allerdings auf deine Fachrichtung an. :D

(alle Angaben ohne jegliche Garantie ;) )

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Kojak19

Hochzeitsapfel
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Ich kann mich eigentlich immer nur wiederholen:

Fachlichen Rat findest du nicht in einem Apple-Forum (voll selbserklärter Rechtsexperten :)), sondern bei einem Steuerberater.
 

TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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Ich bin StB :p aber ich würde auch zu einem gehen, der sich auf diesem Gebiet auskennt (zu denen ich nicht gehöre) ... :)

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Kojak19

Hochzeitsapfel
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Du siehst: Der Teufel steckt im Detail ;)
 

TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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2.746
Du siehst: Der Teufel steckt im Detail ;)

Falsch. Ich WEISS das. :) Pflegte schon mein Steuer Prof. in jedem 2. Satz zu sagen.

Dabei fällt mir ein, dass ich meine letzten 2 Steuererklärungen auch noch machen müsste ... Bäh ...

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Blinkyy

Rhode Island Greening
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In nem Erststudium kann man das glaube nicht als Werbungskosten ansetzen, sondern nur als Sonderausgaben für Ausbildung/Weiterbildung. In dem Fall ist das dann auf 4.000 € begrenzt, soweit ich das richtig in Erinnerung habe. Nur bei ner zweiten Ausbildung kann man es als Werbungskosten ansetzen. Ich bin jetzt im Master und setze so viel wie möglich von der Steuer ab. Obwohl ich das zu versteuernde Einkommen nicht überschreite, kann aber einen Verlustvortrag machen. Hab auch mal irgendwo was gelesen, dass man das in der Tat rückwirkend geltend machen kann... bin da jetzt aber keine Hilfe! :D

Aber ich stell mir das ziemlich aufwendig vor, würde das auf jeden Fall zum Steuerberater geben =)
 

TheTripleist

Oberdiecks Taubenapfel
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Dünnes Eis ... Besser: Gelbe Seiten! ;)

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Yulchen

Luxemburger Triumph
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11.10.11
Beiträge
500
Ich wundere mich immer wieder, mit was für Fragen die Leute hier im Forum auflaufen!
Jedem mit ein bisschen Hirn müsste doch bewusst sein, dass ein Apple-Forum hierfür die denkbar ungeeignetste Plattform ist!
Mir ist es total unverständlich, wieso man sich stattdessen nicht mal im "realen Leben" bei den richtigen Stellen informiert! Sorry.
 

proteus

Langelandapfel
Registriert
23.10.05
Beiträge
2.671
Mod Info:

Wie bereits mehrfach erwähnt und auch ständig bei ähnlichen Themen verkündet: Ein Forum wie dieses kann und darf keine Rechtsberatung oder Steuerberatung leisten. Es gibt zahlreiche Freiberufler, die so etwas hauptberuflich machen und Ihr Wissen gegen Entgelt zur Verfügung stellen.
Im vorliegenden Fall würde ich dringend, auch aufgrund der ungeklärten Rechtslage, dazu raten, einen solchen aufzusuchen.
Die Kosten dafür kann man im Übrigen steuerlich geltend machen.

Closed.

proteus - Apfeltalk Team
 
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