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MacBook Pro 2021 16" Ständig defekt - Apple unkooperativ

DavidNutz

Erdapfel
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Das neue MacBook Pro 16" mit M1 Pro Chip wurde die letzten 6 Wochen bereits 2 mal repariert und ist jetzt wieder defekt:
- 1. Austausch des Logic Boards
- 2. Austausch eines USB-C /Thunderbolt Anschlusses
- 3. Akku lädt nicht/ sporadisch
Sofort nach der 2. Reparatur ist jetzt das Macbook wieder defekt. Es lädt nicht, wenn es am Strom ist bzw. entlädt sich sogar, um dann sporadisch sich aufzuladen, das aber dann nicht zu 100%. Dabei ist das "Optimierte" /Batterie-Schonende Laden deaktiviert und der Akku wurde bereits neu kalibriert.
Apple verhält sich in diesem Fall äußerst unkooperativ. Um das Macbook gegen ein anderes zu tauschen benötigt Apple einen bestätigten Defekt. Deshalb hat sich vergangene Woche ein Applemitarbeiter live per Remote auf das Macbook geschalten und konnte den Fehler live erleben und alles überprüfen. Das reicht aber ihm nicht aus. Jetzt muss das Gerät zum 3.mal weggeschickt werden, damit ein anderer Techniker diesen Defekt bestätigt......
Apple, das Gerät kostet 3000€ und ist keine 3 Monate alt. Ich habe wirklich besseres in meinem Leben vor, als dass ich mein MacBook Pro in der Gegend zuschicke, wenn es nicht wirklich defekt wäre. Außerdem hat euer Mitarbeiter den Defekt live verfolgen können, Screenshots gemacht und sogar eine Systemdiagnose.
So sollte ein Kunde nicht behandelt werden. Schnelle und unkomplizierte Lösungen sind hier angebracht. Das Gerät ist ständig defekt, dann gebt mir endlich ein funktionierendes Gerät!
BTW. Die Screenshots zeigen, wie sich das Macbook innerhalb von knapp 30 Minuten von 98% auf 87% entladen hat, ohne dass irgendwelche Prozesse liefen.
 

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maniacintosh

Hildesheimer Goldrenette
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Und was soll uns dein Beitrag sagen? Du hast ein Montagsgerät erwischt, das ist ärgerlich. Hast du direkt bei Apple gekauft? Nutze deine Gewährleistungsrechte: Tritt vom Kaufvertrag zurück und gib das Ding zurück. Du hättest ggf. schon beim ersten Defekt eine Ersatzlieferung verlangen können: https://www.verbraucherzentrale.de/...les-zu-gewaehrleistung-und-schadenersatz-5057

Hast du das Gerät woanders gekauft? Dann hast du bei Apple natürlich "nur" Garantie, dann gilt das natürlich so nicht. Da müsstest du erstmal mit dem Händler reden und ihm die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.
 

DavidNutz

Erdapfel
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Das Gerät wurde direkt bei Apple gekauft. Eine Ersatzlieferung wurde damals schon beim ersten Defekt verweigert. Ich will die Geschichte erzählen, da ich finde, dass das Ganze so unnötig in die Länge gezogen wird, obwohl es eine so einfache Lösung geben würde und die Belege dafür mehr als ausreichend sind. Das Ganze geht jetzt seit über 5 Wochen..... Danke übrigens für den Link, ich schau mir das mal genauer an
 

orcymmot

Kaiser Alexander
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Das Gerät wurde direkt bei Apple gekauft. Eine Ersatzlieferung wurde damals schon beim ersten Defekt verweigert
Die können sich versuchen zu weigern, aber sie können sich nicht gegen Gesetze wehren. Und die Gewährleistung sieht für Verbraucher vor, dass nach zweimaliger Nachbesserung, welche hier scheinbar schon erfolgt ist, der Kunde das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Wandlung, oder Minderung in Anspruch nehmen kann.

Das Wahlrecht liegt beim Kunden! So lange du also kein gewerbetreibender bist und das Gerät über die Firma erworben hast, könntest du den Druck erhöhen und eine Frist zur Erfüllung des folgenden Schrittes (deine Wahl) setzen. Als angemessen gilt wohl eine Frist von 14 Tagen.

Sollte sich dann immer noch nichts bewegen könntest/solltest du Rechtsbeistand zu Rate ziehen.
 

AAADKTDA

Grahams Jubiläumsapfel
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Offenbar gibt es da große Unterschiede, ich kann wirklich nur das allerbeste zum Apple Service sagen, egal welches Gerät ob MacBookPro oder IPhone, ich habe bisher immer ein Höchstmaß an Freundlichkeit und Kulanz erlebt.
Jetzt wieder bei meinem neuen MacBookPro, es war ein kleiner Kratzer im Display. Sie haben mir direkt ein neues geschickt (8 Wochen Lieferzeit prognostiziert, da spezielle Konfiguration), in dieser Zeit durfte ich das alte weiternutzen. Tatsächlich kam der Ersatz dann schon nach 3 Wochen, Porto / Abholung etc alles durch Apple geleistet- das war fand ich einfach genial.
 

ottomane

Golden Noble
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Die Unterschiede sind anscheinend sehr groß. Mir war die großzügige Behandlung schon fast peinlich.
 

Mitglied 241048

Gast
Und die Gewährleistung sieht für Verbraucher vor, dass nach zweimaliger Nachbesserung, welche hier scheinbar schon erfolgt ist, der Kunde das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Wandlung, oder Minderung in Anspruch nehmen kann.

Vorsicht. Hier handelt es sich ja jeweils um unterschiedliche Mängel. Da könnte es mit dem Recht auf Wandlung nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen etwas anders aussehen.

Ändert aber natürlich nichts an dem Wahlrecht des Verbrauchers zwischen Austausch und Reparatur, sofern es dem Verkäufer zuzumuten ist, eine Ersatzware ohne übermäßigen Aufwand bereitszustellen, was bei Apple aber in der Regel der Fall sein sollte.

@TO: Druck machen und auf § 439 (1) BGB hinweisen. Ggf. den Fall an den Vorgesetzten des Hotline-Mitarbeiters eskalieren.
 

orcymmot

Kaiser Alexander
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Vorsicht. Hier handelt es sich ja jeweils um unterschiedliche Mängel.
Ich weiß, was du meinst. Das ist leider häufig das Argument des Händlers, der sich gegen das o. g. Wahlrecht wehren möchte ggü. seinem Kunden äußert, zu behaupten, dass es es sich bei der Anzahl der Nachbesserungen, die Art des Mangel ausschlaggebend ist.

Diese ist jedoch völlig unerhebliche. Der Verbraucher muss bis zu zweimalige Nachbesserungen hinnehmen, wenn sie vertretbar sind. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle was die Ursache für den Mangel/Art des Mangels ist.

Urbaner Mythos, der sich insbesondere bei Händlern bei der Argumentation ggü. Kunden hartnäckig hält, aber unwahr ist.
 
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