• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung

Mac konfigurieren = "BTO" - umtauschbar?

alba63

Goldparmäne
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Wenn man sich einen Rechner konfiguriert, ist das dann automatisch "Built to order"? Und falls ja, hat das eine Auswirkung auf das Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen?
Ich habe den Mac Studio mit 1TB statt 512GB bestellt, in der Bestellbestätigung steht nichts von "BTO" - dennoch. Weiß jemand, wie das rechtlich ist?
 
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Golden Noble
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Wenn man sich einen Rechner konfiguriert, ist das dann automatisch "Built to order"? Und falls ja, hat das eine Auswirkung auf das Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen?
Ich habe den Mac Studio mit 1TB statt 512GB bestellt, in der Bestellbestätigung steht nichts von "BTO" - dennoch. Weiß jemand, wie das rechtlich ist?
natürlich kannst Du *ganz normal* vom Kaufvertrag nach Fernabsatz zurücktreten, wenn Du das meinst. Nur, weil Du das Gerät anpasst, das Du geliefert bekommen möchtest, heißt das nicht, dass Du auf irgendein Recht verzichtest - da ist Apple schon ein seriöser Laden.
 
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Goldparmäne
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Alles klar, super. Ich kämpfe schwer zwischen dem Mac Mini M1 und dem kleinen Studio. Beim Mac Mini befürchte ich die vielfach berichteten Bluetooth- Probleme, der Studio ist stärker als benötigt und einige beschweren sich über ständig laufende Lüfter. Nicht laut, aber eben permanent zu hören.
 

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Golden Noble
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Alles klar, super. Ich kämpfe schwer zwischen dem Mac Mini M1 und dem kleinen Studio. Beim Mac Mini befürchte ich die vielfach berichteten Bluetooth- Probleme, der Studio ist stärker als benötigt und einige beschweren sich über ständig laufende Lüfter. Nicht laut, aber eben permanent zu hören.
hm, die Lüfter sollen beim Studio tatsächlich an sein. Ich habe ihn (noch) nicht, aber auch bei der Keynote wurde bei der Vorstellung ein entsprechender Kommentar (almost silent oder so) gelassen. Der Mini ist wahrscheinlich leiser, günstiger und Bluetooth-Probleme musst Du nicht mehr fürchten als es die Technik als kabellose Technik eben hergibt. Soll heißen, völlig problemlos ist es eh nie. Aber nicht so, dass es grundsätzlich nicht geht. Wer solchen Problemen bei kabellosen Verbindungen aus dem Weg gehen möchte, dem kann man leider nur verkabelte Verbindungen ans Herz legen... es ist also nicht "rundum sorglos".
 

YoshuaThree

Jakob Lebel
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So einfach ist das nicht :)

Eine Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation, bei deren Vorliegen das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG, jetzt § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB), ist dann nicht gegeben, wenn die zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wiedergetrennt werden können.

Das beträfe zum Beispiel einen BTO Desktop Computer - bei dem man die BTO Teile wie RAM, SSD, Grafikkarte usw. ausgesucht hat und nach Kundenvorgaben zusammen gesteckt wurde. Diese Teile sind ja innerhalb von Sekunden rückbaubar. Und können auch weiter in anderen neu bestellten Geräten wiederverwendet werden.

Da aber Apple die Bauteile fest verlötetet und nichts rückbaubar ist - wirklich nichts - würde ich das nicht so einfach sehen. Sieht auch das eine oder andere Gericht so:

Oder hier bei BTO Notebooks:

Daher würde ich hier kurz den Apple Support kontaktieren und das abklären lassen. Denn Apple kann völlig unabhängig von Gerichten und Gesetzgeber ja sagen - egal was ist - bei uns gilt das auch bei BTO-Geräten, dass wir die zurück nehmen.
 
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Golden Noble
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man muss sich hier bei Apple echt keinen Kopf machen; die Rückgabeoption wird auch entsprechend beworben. Die wollen *verkaufen* und wenn sie sagen würden, jaja, verkauft, aber zurücknehmen tun wir's nicht, würde sich das rumsprechen.
Nochmal: das ist kein Kistenschieber, für den Kunden vor allem ein Ärgernis sind (gut, vielleicht doch, aber wie gesagt, sie wollen ja verkaufen und im Notfall landet das Zeug halt im Refurbished-Store).
 

YoshuaThree

Jakob Lebel
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man muss sich hier bei Apple echt keinen Kopf machen
Na ja ich sehe gerade - der TE hätte aber auch einfach nur auf die Apple Webseite gehen können ^^

---> Reguläre Rückgabebedingungen

Unter dem Punkt „Rückgaben“ in unseren Geschäftsbedingungen finden sich ausführliche Informationen darüber, welche Artikel zurückzugeben werden können.


Und da finden wir dann folgendes bei Apple:

"Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage."

Bildschirmfoto 2022-03-22 um 19.52.55.png
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Rückgabe von BTO (bzw. CTO, wie Apple das selbst nennt) ist ohne Probleme möglich. Punkt.
 
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froyo52

Lord Grosvenor
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Der Mac-Studio Rechner ist im Standardbetrieb lüftermässig tatsächlich "lauter" als ein Mini mit INTEL i7 oder auch M1, ich habe Beide bei mir im Einsatz. Bewegt sich aber im Rahmen des Vernachlässigbaren und fällt in einer normalen Arbeitsumgebung nicht auf. Bluetooth-Probleme (Tastatur/Maus) habe ich bei beiden Geräten nicht. Ebenso hatte ich bei von mir konfigurierten Geräten noch nie Rückgabeprobleme bei Apple.
 

YoshuaThree

Jakob Lebel
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Rückgabe von BTO (bzw. CTO, wie Apple das selbst nennt) ist ohne Probleme möglich. Punkt.
Die Apple AGB sagen was anderes. Wenn es Apple dann macht am Ende schön - wenn sie aber am Ende jemand quer stellt - dann sicherst Du dem TE zu das es klappt? Ich würde mir das von einem Apple Support Mitarbeiter schriftlich geben lassen. In den AGB steht NEIN.


Bildschirmfoto 2022-03-22 um 19.59.04.png
 
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Golden Noble
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gut, der TE hat sogar nachgefragt, wie es rechtlich aussieht und da hat @YoshuaThree einen validen Punkt. Aber das ist eine theoretisch-rechtliche Seite ("Sie hätten Recht, wenn sie es einfordern würden!") vs. der gelebten Praxis.
Wer also von vornhinein auf sein Recht verzichtet, weil es ja auf dem Papier ausgeschlossen ist, dem kann ich auch nicht helfen.
Vielleicht da noch der Hinweis, dass Apple ein amerikanisches Unternehmen ist, das sich seit Jahr und Tag mit europäischem bzw. deutschem Recht schwertut.
 
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YoshuaThree

Jakob Lebel
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theoretisch-rechtliche Seite
Das nutzt dem TE aber nichts - weder Deine Argumente noch meine Argumente - wenn er am Ende ein 2000/3000 Euro Notebook hat das er nicht zurücksenden kann. Weder Du noch sonst irgendjemand wird ihm dann finanziell helfen - oder doch? Daher - zur Sicherheit bei Apple anfragen und die schriftliche Antwort aufheben. NUR das zählt. Alles andere ist rechtlich und damit finanziell - völlig egal was wir hier beide "meinen"...

;)
 

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Golden Noble
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Das nutzt dem TE aber nichts - weder Deine Argumente noch meine Argumente - wenn er am Ende ein 2000/3000 Euro Notebook hat das er nicht zurücksenden kann. Weder Du noch sonst irgendjemand wird ihm dann finanziell helfen - oder doch? Daher - zur Sicherheit bei Apple anfragen und die schriftliche Antwort aufheben. NUR das zählt. Alles andere ist rechtlich und damit finanziell - völlig egal was wir hier "meinen"...

;)
das mag sein, aber Du darfst davon ausgehen, dass Du egal wohin Du kommst irritierte Blicke ernten wirst. Die allermeisten Supportmitarbeiter, Verkäufer und wie auch immer haben *KEINEN*, wirklich gar keinen Schimmer von Fernabsatzgesetzen, Gewährleistung, Garantie und oder Rückgabe.

Viel Spass auf der Baustelle.

Ja, ich werde keinen Schaden ersetzen, aber wie gesagt, das ist noch nie ein Problem gewesen. Ich kann nur noch mal auf das amerikanische Unternehmen vs. deutsches Recht zurückkommen: die Passagen, die Du zitierst, sind tatsächlich auf deutsches Recht angepasst. Aber da ist Apple zu amerikanisch, um sich darauf zu berufen.

Tja, komischer Laden.
 

kelevra

Stahls Winterprinz
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Die Frage bzgl. BTO/CTO ist doch, ob es sich bei einer konfigurierten Version um eine so gravierende Individualisierung handelt, sodass man das Gerät nicht andersweitig verkaufen kann.

Das würde dann nämlich auch die iPhone Modelle mit verschiedenen Farben und Speichergrößen betreffen, dem ist aber nicht so. Und mehr "Individualisierung" als Speicher, RAM und SoC ist bei mMac doch gar nicht gegegben.

Anders dürfte es hingegen bei Gravierungen aussehen. Wenn man sich "Für Oma Getrud" auf ein Gerät gravieren lässt, dürfte es vorbei sein mit Widerrufsrecht nach Fernabsatz.
 
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alba63

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Klar, bei Gravur stellt sich die Frage nicht, da wirklich individualisiert, ich habe halt einfach einen Studio mit etwas größerer SSD bestellt. Falls mir aber im Normalbetrieb der Lüfter zu laut ist, würde ich ihn zurückgeben wollen.
In meiner Bestellbestätigung steht: "Mac Studio, mit folgender Konfiguration". Der oben stehende Auszug aus den AGBs zum Ausschluss der Widerrufsrechts ist für mich als Laie zumindest nicht eindeutig. "eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten" ist ein Rechner eigentlich nicht, wenn nur eine größere SSD drin ist, dennoch ist die Wartezeit mit extra Konfig 10 Tage länger als mit der Standardversion (512GB). Was wieder auf eine "Sonderanfertigung" hinweisen würde.

Ich bin mir relativ sicher, dass kein Apple- Mitarbeiter mir sowas schriftlich geben wird, die verweisen sicher einfach nur auf die AGBs.

Da die Konfiguration eines Mac so schon immer im Online- Store ablief, auch bei MacBooks: Ist hier jemand, der schon mal einen extra konfigurierten Rechner nach 14T Tagen zurückgegeben hat?