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Kleine Hilfe bei Kleingewerbesteuer;-)

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C64

Kaiser Alexander
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3.963
Jaaaaa, ich weiß, es gibt unendlich viele Threads dazu im Internet... aber ich blicke trotzdem noch nicht 100%ig durch und hoffe, dass mir jemand entsprechende Links oder Hinweise geben kann.

Erstmal Beispieldaten (mit fiktiven Zahlen):
- Verdienst aus nichtselbständiger als Student brutto/netto: 8000/7500 Euro (Lohnsteuer, Kirchensteuer und Rentenversicherung werden abgezogen)
- Einnahmen aus Nebengewerbe: 10000 Euro

Fragen:
- Wo muss ich genau die Steuern aus dem Nebengewerbe angeben. In der Anlage G ist schon mal klar. Aber auch unter "sonstige Einkünfte"?
- Kann ich einen iMac, eine Festplatte u.ä. direkt in der Einnahme-Überschuss-Rechnung abziehen und somit meinen den Gewinn um bspw. 1500 Euro für den iMac runterechnen?
- Wie viel Steuernachzahlungen sind mit dem Beispiel (inkl. iMac) in etwa zu erwarten, wenn für die nichtselbständige Arbeit bereits die Steuern gelöhnt wurden?

Wenn ich die Beispieldaten hier mal eingebe (Gewerbeeinnahmen bei "sonstige Einkünfte"), komme ich ungefähr auf 1200 Euro Nachzahlung... ist das realistisch?

Danke euch schon mal herzlich... aktuell blicke ich noch nicht 100%ig durch und dank Examensstress habe ich nicht sooo viel Zeit mich da komplett einzulesen (wobei ich allein jetzt schon wieder ne dreiviertel Stunde "rumgegooglet" habe...

LG der Matthias
 
Moinsen! So einfach geht das leider nicht dank Arroganz und mangelndem Weitblick der Politiker...
Deinen iMac kannst du schon steuerlich geltend machen, aber nur anteilig über die Abschreibung. Hab die aktuellen Grenzwerte für ausgaben dieser art nicht im Kopf, aber den iMac musst du min. Über 3 Jahre abschreiben, oder du schmeisst ihn mal eben aus dem Fenster, dann kannst du ihn voll abschreiben, auch aus steuerlicher Sicht.
Also verbleiben von deinem gewinn noch 9500 + 7500 Nebenverdienst = 17000. wenn du wirklich 17k gewinn gemacht hast, dann Kannst du von etwa 2000€ ausgehen die du an Einkommenssteuer zu entrichten hast.
Ich würde mir allerdings mal durch den Kopf gehen lassen welche ausgaben du getätigt hast die für die Ausübung deiner selbständigen Tätigkeit auch nur im entferntesten notwendig sind. Und wenn dein Gewinn aus selbständiger Tätigkeit wirklich über 10000€ ist, dann stell dich schon mal drauf ein, bzw frag nach wie es zukünftig mit der Umsatzsteuer aussieht. Die 10kilo sind die Grenze vonn MwSt befreit zu pflichtig