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[ApplePay] Kann ich nur einen Mac kaufen?

  • Ersteller Benutzer 198681
  • Erstellt am

Benutzer 198681

Gast
Ich habe mich gestern vertan. Ich wollte einen Refurbished , ich hoffe das ich es richtig geschrieben habe kaufen.
Ca 2 Stunden später schaue ich nochmal und merke, es war der falsche den ich bestellt habe. Stornieren ging schon nicht mehr.
Jetzt dachte ich, bestelle den was du wolltest und schicke den anderen zurück. Vielleicht nicht die feine Art aber Fehler passieren nun mal.
Ich wollte dann den anderen bestellen, jetzt geht Apple Pay nicht mehr, immer zeigt er Fehler an.
Ist das von Apple nicht gewollt, zwei Mac zu bestellen?
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Höchstwahrscheinlich hast Du ein Limit auf dem Apple Pay Zahlungsmedium (das ist völlig normal; mit meiner Karte für Apple Pay könnte ich nicht einmal einen Mac kaufen). Wenn Du kannst, benutze eine andere Methode, z.B. eine Kreditkarte, aber beachte, dass das Geld für das andere Gerät auf jeden Fall bis zum Zurücksenden abgeht.
 

Benutzer 198681

Gast
Höchstwahrscheinlich hast Du ein Limit auf dem Apple Pay Zahlungsmedium (das ist völlig normal; mit meiner Karte für Apple Pay könnte ich nicht einmal einen Mac kaufen). Wenn Du kannst, benutze eine andere Methode, z.B. eine Kreditkarte, aber beachte, dass das Geld für das andere Gerät auf jeden Fall bis zum Zurücksenden abgeht.

Ja ist mir klar. Ich hatte ja die Kreditkarte benützt. Ich rufe morgen früh mal an.
Wenn der Weg ist wo ich wollte, blöd gelaufen
 

Benutzer 198681

Gast
Mir fällt noch was ein. Nehme ich den an und sende ihn zurück, oder Annahme verweigern.
Zweite Möglichkeit macht mir schlechtes Gewissen
 

Martin Wendel

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Naja, überprüfe mal dein Kreditkartenlimit. Wenn sich da keine zwei Macs ausgehen, wird das natürlich von der Bank/Kreditkarten-Firma abgelehnt. Verwende vielleicht eine andere Zahlungsmöglichkeit?
Nehme ich den an und sende ihn zurück, oder Annahme verweigern.
Zurücksenden.
 
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Librar

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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Ich habe das gleiche erlebt, bzw. falsch gemacht, als ich mein MBA bestellt habe.
Annahme verweigern ist eigentlich das Beste. Dann bekommt der Versender das zurück, was er versandt hat, es gibt keinen Gefahrübergang durch Auslieferung und das Paket geht sehr schnell wieder zurück.
Ich denke, das ist auch, was die Versender empfehlen werden.
Wenn Du es eilig hast mit dem Bestellen, kannst Du evtl. sogar am Wochenende noch das Limit erhöhen lassen. Oftmals geht das recht einfach über die APP des KK-Unternehmens.
Ging bei mir recht problemlos in wenigen Stunden. War selbst überrascht.
Beim Zurücksenden kann es in Einzelfällen Probleme geben, wenn etwas beim Versand beschädigt wurde.
Daher verweigere ich immer die Annahme.
Da gibts auch kein Geschmäckle, warum auch?
Die Sachen gehen ja eh' zurück. Und evtl. sparst Du auch noch Rücksendekosten.
 
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Martin Wendel

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Beim Zurücksenden kann es in Einzelfällen Probleme geben, wenn etwas beim Versand beschädigt wurde.
Daher verweigere ich immer die Annahme.
Wenn du die Annahme verweigerst, trittst du rechtlich weder vom Kaufvertrag zurück, und sollte bei der Rücksendung der Ware eine Beschädigung auftreten, bist du zudem dafür haftbar.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Wenn du die Annahme verweigerst, trittst du rechtlich weder vom Kaufvertrag zurück, und sollte bei der Rücksendung der Ware eine Beschädigung auftreten, bist du zudem dafür haftbar.

iwo, es sei denn Du bist im schönen Österreich (was nicht heißen soll, dass ich wüsste, wie es dort ist; sondern im Gegenteil, ich weiß nur wie es in Deutschland ist und ziehe in Betracht, dass es in AT leicht anders sein könnte).

Beim Rücktritt kann man noch hadern, aber deutlicher als dass der Verkäufer seine Ware nicht abgenommen bekommt, kann man eigentlich gar nicht werden. Das sollte auch von der Definition des Rücktritts abgedeckt sein, wonach der Rücktritt auch durch die Rücksendung erklärt werden kann.
Wieso sollte bei der Rücksendung eine Haftung für ein Verhalten von mir konstruiert werden, wenn ich das Teil gar nicht in der Hand hatte? Also, nein, niemals.

Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass es fast unmöglich ist, die Annahme zu verweigern. Zum einen, weil Paketboten teils gar kein Wort Deutsch mehr verstehen (geschweige denn etwas von den anderen Sprachen, die ich noch könnte), zum anderen, weil hier einfach locker-flockig beim Nachbarn abgestellt wird. Der denkt sich vielleicht noch, schon wieder für den Nachbarn, aber im Zweifel meint er, er hätte was Gutes getan, weil ich ja auch manchmal für ihn abnehme. Und was da gilt, keine Ahnung. Jedenfalls mag ich einem Nachbarn, der eigentlich nur nett sein wollte, nicht auch noch mit der Idiotie unserer Logistikunternehmen quälen.

Kurzum, abnehmen, ungeöffnet unter Zeugen, am besten mit Fotos zurückschicken. Falls das Paket in die echte Postfiliale ging, kann man allerdings problemlos die Annahme offiziell verweigern oder die Sache "aussitzen".
 

MACaerer

Charlamowsky
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Ich habe das gleiche erlebt, bzw. falsch gemacht, als ich mein MBA bestellt habe.
Annahme verweigern ist eigentlich das Beste. Dann bekommt der Versender das zurück, was er versandt hat, es gibt keinen Gefahrübergang durch Auslieferung und das Paket geht sehr schnell wieder zurück.
Das ist in Corona-Zeiten leider nicht so ganz einfach. Die meisten Logistik-Unternehmen stellen das Paket vor der Haustüre ab, klingeln und verschwinden dann wieder. Wenn man dann an die Tür gesprintet ist sieht man allenfalls nur noch den Auspuff.
 

Martin Wendel

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iwo, es sei denn Du bist im schönen Österreich (was nicht heißen soll, dass ich wüsste, wie es dort ist; sondern im Gegenteil, ich weiß nur wie es in Deutschland ist und ziehe in Betracht, dass es in AT leicht anders sein könnte).
Siehe hier (diese Seiten betreffen nicht Österreich):

Das Gericht klärt damit gleich zwei Fragen:
  1. Die kommentarlose Rücksendung stellt keine eindeutige Erklärung des Widerrufs mehr dar.
  2. Die Annahmeverweigerung stellt keine eindeutige Erklärung des Widerrufs mehr dar.

Durch den Annahmeverzug geht die sog. „Leistungsgefahr“ auf den Käufer über. Gemeint ist damit, dass der Käufer es zu verantworten hat, wenn die Kaufsache während des Annahmeverzuges verloren oder beschädigt wird.
.

Ob das dann tatsächlich auch so "gelebt" wird, ist natürlich eine andere Frage. Bei Apple hätte ich da vielleicht weniger Bedenken als bei x-beliebigen Online-Shops.
 
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Wuchtbrumme

Golden Noble
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danke Dir - aber das bezieht sich auf eine Entscheidung eines Amtsgerichts. Nichts gegen Amtsgerichte, aber wenn es die nicht gäbe, gäbe es keine höheren Gerichte ;) Ich weiß auch, dass wer einen Kaufvertrag schließt, die Sache auch annehmen muss, allerdings konstruiert sich das Gericht das schon sehr zurecht und ignoriert dabei eben, was der Gesetzgeber mit dem Fernabsatz erreichen wollte. Natürlich kann man das auch so sehen, wie Du das zitierst.

Ob das dann tatsächlich auch so "gelebt" wird, ist natürlich eine andere Frage. Bei Apple hätte ich da vielleicht weniger Bedenken als bei x-beliebigen Online-Shops.
ja, sehe ich auch so.
 

Mitglied 241048

Gast
Ob das dann tatsächlich auch so "gelebt" wird, ist natürlich eine andere Frage.

Das, was du da zitiert hast, bezieht sich so aber nicht auf Verbraucherverträge, die nach dem "Fernabsatzgesetz" geschlossen wurden. Da genügt zum Rücktritt vom Vertrag ja bereits eine entsprechende Erklärung, die u.a. auch durch Rücksendung der Ware erfolgen kann. Und eine aktive Verweigerung der Annahme dürfte einer solchen Rücksendung gleichgestellt sein. Nichtsdestotrotz würde ich dem Verkäufer gegenüber diese Annahmeverweigerung auch noch mal zur Sicherheit mitteilen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Übrigens habe ich schon häufiger erlebt, dass Verkäufer explizit darauf hinweisen, die Annahme einer bereits abgeschickten Ware zu verweigern, wenn man vom Vertrag zurücktreten möchte. Viele bevorzugen das, weil die Ware dann definitiv als Neuware weiterverkauft werden kann. Zudem gibt es für den Verkäufer keinen extra Aufwand mit einer Überprüfung der retournierten Ware. Aber wie @Wuchtbrumme schon richtig schreibt, ist das mit dem Verweigern der Annahme fast nur möglich, wenn man es selbst aktiv machen kann und der Bote das Paket nicht beim Nachbarn oder einem Familienmitglied abgibt. Vorsichtig sollte man auch sein, wenn das Paket an eine Abholstation weitergegeben wurde. Da kann es nämlich durchaus mal 14 Tage liegen, bis es wieder an den Verkäufer zurück geht. Und dann ist die Rücktrittsfrist ggf. schon abgelaufen, so dass die Ware als angenommen gilt.
 

Benutzer 198681

Gast
Also ich habe bei Apple angerufen. Ich soll das Paket annehmen und dann zurück senden, nur dann habe ich den Verlauf der Sendung.
Ob ich das brauche, ist eine andere Frage.
Zum kaufen von zwei Mac, es war meine Schuld. Es war ein Limit auf der Karte, das wusste ich nicht.
Ich habe es mal höher setzen lassen.
Wie gesagt, Danke nochmals an euch [emoji106]