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iPhone 4S mit Pixelfehler in iPhone "5" eintauschen

HJS

Erdapfel
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1
Hallo,

ich bin im besitz eines iPhone 4S (64GB // im Onlinestore zum Verkaufsstart direkt bei Apple bestellt) mit einem Pixelfehler. Dieser Pixelfehler berechtigt mich nach meinem Wissen, ein Austauschgerät zu verlangen. Nun habe ich bis zum 14.10.2012 Zeit das Gerät einzutauschen. Ich spiele jetzt mit dem Gedanken ein iPhone der nächsten Generation zu erwerben, ohne viel Geld ausgeben zu müssen.

Meine Idee:
Im September ein neues, noch eingeschweißtes iPhone im dann eröffneten Retail-Store Hannover "abholen" und dieses Neugerät dann mit möglichst geringem Wertverlust verkaufen. Danach würde ich ein iPhone "5" (oder einfach das iPhone der nächsten Generation) sobald es erscheint vorbestellen.

Nun kamen bei mir einige Frage auf:

1. Ist es sicher, dass ich im Store ein Neugerät bekomme? (also keine generalüberholte B-Ware)

2. Habe ich die Garantierichtlinien richtig verstanden?
(Auf das neue iPhone würde ich auf jeden Fall eine 90 Tage Garantie bekommen. Hätte ich also nur noch 14 Tage dann verlängert sich die Garantie auf 90 Tage. (AUßER ich würde innerhalb der Garantiezeit bei Apple Care einkaufen))

3. Gibt es Shops bei denen ich mein neues iPhone besonders gut verkaufen kann oder kann ich beim bekanntesten Auktionshaus die besten Preise erziehlen? (mir ist bewusst das ich HIER nicht verkaufen darf)

4. Andere, vllt. bessere Herangehensweisen um das neue iPhone möglichst kostengünstig zu erlangen?

Nur als Nachsatz:
Mir ist es durchaus bewusst, dass das neue iPhone nicht im Oktober erscheinen muss und das das von mir reine Spekulaion ist.

Gruß
Hendrik
 

Frapple

Mecklenburger Orangenapfel
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Haha, so wie du es dir denkst, machst du es dir zu einfach! Du wirst auf keinen Fall ein noch komplett versiegeltes Gerät als Austausch erhalten. Wenn dann ein refurbished. Dennoch sind ab dem Austausch 90 Tage Garantie drauf bzw. die Garantiezeit, die länger ist: Die generelle von einem Jahr (in dem Fall nur noch Restzeit) oder eben die 90Tage. Da es dann nur noch 14Tage oder so wären -> 90Tage.
Aber neu wird das Austauschgerät ganz sicher nicht sein.
 

Martin Wendel

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Neues Gerät bekommst du ziemlich sicher keines.

Ich glaube nicht, dass Apple dazu verpflichtet ist, ein Gerät mit Pixelfehler auszutauschen. Der Erfahrung nach machen sie es, ich würde das dann aber eher als Kulanz bezeichnen.
 

Prince Junior

Martini
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In diesem Falle finde ich es sehr schade dass Apple dazu verpflichtet ist, ein Geraet der groeße, mit einem Pixelfehler auszutauschen. Ist bei der Displaygroeße nicht tolerierbar und wird Anstandslos ausgetauscht.
Schon etwas Dreist wie sich der Threadersteller das denkt. Zum Glueck bekommt er kein Eingeschweisstes Geraet. Dieses bekommt niemand. Ausser man Reklamiert sein Geraet 2x wegen des selben Fehlers. Wenn dieser dann weiterhin besteht, hat man das Recht auf Rueckwandlung des Kaufvertrages, sofern der selbe Fehler weiterhin besteht oder wieder auftritt. Dies ist jedoch dank der "Refurbished" Geraete sehr unwahrscheinlich.
Refurbished Geraet sehen Optisch jedoch aus wie Neu und werden so auch ausgeliefert. Jedoch nicht in der OVP.
Mehr werde ich dazu jetzt nicht sagen.
 
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Stahls Winterprinz
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Ausser man Reklamiert sein Geraet 2x wegen des selben Fehlers. Wenn dieser dann weiterhin besteht, hat man das Recht auf Rueckwandlung des Kaufvertrages, sofern der selbe Fehler weiterhin besteht oder wieder auftritt.

Bitte nicht Garantie und Gewährleistung vertauschen. Hat man das Gerät bei z.B. der Telekom gekauft, kann Apple das Gerät auch 100x wegen dem selben Fehler tauschen.
 

Prince Junior

Martini
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Tue ich nicht. Die "Gewaehrleistung" ist fuer den Kunden. Hierbei geht es ja um die Beweislast welche der Kunde zu tragen hat. Ergo: ICH.
Dies ist aber quasi schier unmoeglich. Nur in Seltenen faellen gelingt dass dem Kunden.
Du solltest dir meinen Beitrag eventuell noch einmal Durchlesen. Es geht darum, dass wenn der Kunde, ICH/DU/ER/SIE/ES, ein Geraet innerhalb der Garantie zur Reparatur des selben Fehlers einschickt, hat der Hersteller 2x die moeglichkeit Nachzubessern. Gelingt ihm dies nicht, kann der Kunde vom Kaufvertrag zuruecktreten und entweder auf ein Fabrikneues-Geraet bestehen, oder komplett vom Kaufvertrag zuruecktreten. So siehts aus. Und mehr habe ich auch nicht gemeint. Die 1 Jaehrige Gewaehrleistung greift erst nach der 1 Jaehrigen Garantie. Innerhalb der Gewaehrleistung muss der Kunde dann dem hersteller Beweisen dass der Fehler schon seit (ich weiss nicht wann genau) dann und dann genau besteht.
 

Kojak19

Hochzeitsapfel
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Wo greift man denn solches Halbwissen auf?
 

Martin Wendel

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@ Prince Junior: Das stimmt aber trotzdem nicht. ;)

P.S.: ae, ue, oe etc. machen deinen Beitrag nicht grad angenehm zu lesen. Aber das Thema hatten wir glaub ich schonmal, oder? Bitte sei so nett und verwende Umlaute.
 

Prince Junior

Martini
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Und was ist wenn ich eine Amerikanische Tastatur benutze? ;)

@KojaK19:

Dann Korrigiere mich doch bitte.
 

Martin Wendel

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Also wenn ich mich recht erinnere, war das beim letzten mal nicht deine Ausrede.

Bezgl. Garantie: Wenn ein Hersteller festlegt, dass der Kunde im Garantiefall nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen sein Geld zurückbekommt, ist es so wie du geschrieben hast. Ansonsten nicht (und in 99,9 % der Fälle wird es wohl nicht der Fall sein).
 

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Stahls Winterprinz
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Tue ich nicht. Die "Gewaehrleistung" ist fuer den Kunden. Hierbei geht es ja um die Beweislast welche der Kunde zu tragen hat. Ergo: ICH.
Dies ist aber quasi schier unmoeglich. Nur in Seltenen faellen gelingt dass dem Kunden.
Du solltest dir meinen Beitrag eventuell noch einmal Durchlesen. Es geht darum, dass wenn der Kunde, ICH/DU/ER/SIE/ES, ein Geraet innerhalb der Garantie zur Reparatur des selben Fehlers einschickt, hat der Hersteller 2x die moeglichkeit Nachzubessern. Gelingt ihm dies nicht, kann der Kunde vom Kaufvertrag zuruecktreten und entweder auf ein Fabrikneues-Geraet bestehen, oder komplett vom Kaufvertrag zuruecktreten. So siehts aus. Und mehr habe ich auch nicht gemeint. Die 1 Jaehrige Gewaehrleistung greift erst nach der 1 Jaehrigen Garantie. Innerhalb der Gewaehrleistung muss der Kunde dann dem hersteller Beweisen dass der Fehler schon seit (ich weiss nicht wann genau) dann und dann genau besteht.

Da stimmt irgendwie nichts dran.
---


Gewährleistung: Muss der HÄNDLER zwei Jahre lang geben. Ansprechpartner ist hier immer der HÄNDLER.


Garantie: Freiwillige Leistung des HERSTELLERS. Kann beliebig lang oder kurz sein.
 

Prince Junior

Martini
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Wir sprechen hier aber von Apple -_-

@Kojak:

Stimmt. Ich muss nicht zwingend Umlaute benutzen. Diese nutze ich lediglich aus Gewohnheit, da ich so schon seit einigen Jahren auf dem iPhone Tippe :)
Aber theoretisch haette ich ja auch eine Amerikanische Tastatur nutzen koennen :)
 

Martin Wendel

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@ Prince Junior: Ich tippe auch schon seit einige Jahren auf der iPhone-Tastatur und Umlaute sind kein Problem. Also bitte gewöhne dir das - zumindest für Apfeltalk - wieder an.

Edit: Wie möchtest du eigentlich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn du z.B. bei Media Markt dein Apple-Produkt kaufst und dann irgendwann die Garantie in Anspruch nimmst? Was hat Apple mit dem Kaufvertrag von Media Markt zu tun, sollen die den etwa stornieren können? Blödsinn...
 

sa-ko

Süssreinette (Aargauer Herrenapfel)
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@ Prince Junior: Ich tippe auch schon seit einige Jahren auf der iPhone-Tastatur und Umlaute sind kein Problem. Also bitte gewöhne dir das - zumindest für Apfeltalk - wieder an.

Entschuldige bitte da es OT ist aber Deine Ansicht ist "kleinkariert" und nicht gerade "weltoffen".
Ich lebe in Schweden und arbeite mit einer skandinavischen Tastatur also schreibe ich "ue" und wenn ich ich irgendetwas zB. in den Staaten bestelle können diese dort mit å,ä,ö meist auch recht wenig anfangen. ;) Und falls wir Post oä. aus Deutschland erhalten kann die hiesige Post auch recht wenig mit dem "scharfen S" anfangen deswegen schreibt sich der Nachname meiner Frau hier mit doppelten S anstelle vom "scharfen s".
Soviel zum "internationalen" und es ist bewiesen solange der erste und letzte Buchstabe eines Wortes stimmen (dazwischen falsch) kann das Gehirn dieses Wort ohne weiteres erkennen. :oops:
lg.
 

landplage

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Soviel zum "internationalen" und es ist bewiesen solange der erste und letzte Buchstabe eines Wortes stimmen (dazwischen falsch) kann das Gehirn dieses Wort ohne weiteres erkennen. :oops:
lg.
Das mag ja alles sein.

Wir können das Verfahren abkürzen: In unseren Verhaltensregeln steht
2.) Beiträge sauber halten


  • Bitte verwende eine korrekte Rechtschreibung mit Groß- und Kleinschreibung.
Wer bei uns mitmacht, hält sich an unsere Regeln, so einfach ist das.
Weitere Diskussionen in dieser Richtung sind daher müßig.
Alle können sich nun wieder dem eigentlichen Anliegen des Threads zuwenden.
 

sa-ko

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Danke fuer die NULLTOLERANZ werde nun mein Notebook zum Servicecenter bringen und um eine deutsche Tastatur bitten damit ich hier nicht gegen die Regeln verstosse. :-x
 

rene-xy

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Zum Thema: Mein iPhone 4 hab ich seit Januar 2011, im Oktober 11 rutschte es mir aus der Hemdtasche und fiel mit dem Display voraus auf Schotter, worauf hin das Display gesprungen war. Im Apple Store bekam ich gegen Zuzahlung ein neues iPhone, mir wurde auf Nachfrage noch einmal versichert das es wirklich fabrikneu ist!
Auch auf so Seiten wo man anhand der Seriennummer sehen kann ob neu oder generalüberholt zeigt mir an das es sich um ein neues Gerät handelt...
 

Reservist

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Soviel zum "internationalen" und es ist bewiesen solange der erste und letzte Buchstabe eines Wortes stimmen (dazwischen falsch) kann das Gehirn dieses Wort ohne weiteres erkennen. :oops:
lg.

Nein.

Bei diesem einem klassischen Text, wo dieser "Beweis" geführt wird, klappt das.

Nimmst du einen Text von Kant, klappts schon wieder nicht.
 

Pedobear

Morgenduft
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Ein verschweißtes iPhone bekommst du erst nach 6 Defekten (war zumindest bei mir so). Dann wurde aber auch aus dem iPhone 4 ein iPhone 4S in Retail Verpackung ;)

Nach dem ersten Austausch bekommt man aber zu 99,99999999 (sind das genug 9er?) %. Die Refurbished iPhones gehen gehen für nicht viel mehr Geld als ein gebrauchtes iPhone in gutem Zustand weg. Den höchsten Preis kannst du erzielen, wenn du das iPhone auf Foren (Hardware Luxx ist da eine gute Anlaufstelle - Ist das schon Werbung und verboten? Wenn Ja, dann bitte rauseditieren) oder in Kleinanzeigen verkaufst.
Die Bucht ist einfach überteuert was Gebühren angeht, besonders wenn der Käufer auch noch via PP zahlt.

Gruß,
Michael