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iPad per USPS immer beim Zoll abholen?

hopeman

Meraner
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Der Titel sagt es schon. Stimmt es, dass es immer so ist, dass man zu verzollende Ware, die per USPS (United States Postal Service) geliefert wird, selbst beim Zollamt abholen muss? Oder ist das nur manchmal so? Kann jemand dazu eine verlässliche Auskunft geben? Danke :) !
 
Zuletzt bearbeitet:

DerAlex

Boskop
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Ich hatte schon mehrmals bei nem Onlineshop in Jersey (britische Kanalinsel - nicht zum EU-Zollgebiet zugehörig) DVDs bestellt. Der Wert war immer für den Zoll außen angegeben. Einmal war er über der Grenze von 22 Euro und ich musste entsprechend die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Dafür musste ich aber nicht zum Zoll. Ich konnte das wie bei einer Nachnahmesendung auf der Post bezahlen. Wäre ich zuhause gewesen, hätte ich das bestimmt auch direkt beim Zusteller zahlen können.
Persönliche Erfahrung, die schon über fünf Jahre zurückliegt, daher keine Gewähr, dass es immer noch so läuft.
 
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hopeman

Meraner
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Hi und danke sehr für die Antwort! Dann hoffe ich doch mal, dass das in meinem Fall auch so sein wird.
 

paul.mbp

Sternapfel
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da USPS (wie der Name schon sagt) aus US versendet und nicht von den britischen Kanalinseln dürfte die Info nicht ganz relevant sein.
Geh mal davon aus das Dir der Postbote statt des iPad einen Infozettel vom Zoll nach Hause bringen wird.
 

hopeman

Meraner
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da USPS (wie der Name schon sagt) aus US versendet und nicht von den britischen Kanalinseln dürfte die Info nicht ganz relevant sein.
Geh mal davon aus das Dir der Postbote statt des iPad einen Infozettel vom Zoll nach Hause bringen wird.

Aber die Zollbestimmungen sind doch unabhängig davon, aus welchem Land geliefert wird gültig, oder etwa nicht?
 

paul.mbp

Sternapfel
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Du bringst da jetzt was durcheinander.

Wenn Du wissen willst wie USPS Sendungen behandelt werden, dann nützt Dir eine Auskunft zu Sendungen von den brit.Kanalinseln relativ wenig. USPS versendet aus den USA. Diese landen dann beim deutschen Zoll weil die Sendung nicht aus der EU stammt.
 

Sawtooth

Langelandapfel
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Sämtliche USPS-Sendungen gehen über Flughafen FFM, durchlaufen die dortige Zollabfertigung und werden logistisch durch die DPAG-Tochter DHL abgewickelt.

Das anfallende Einfuhrabgaben an der Haustür beglichen werden können, dürfte heute allenfalls noch bei a) nicht teuren sowie b) vollständig deklarierten Waren zutreffen.

Ich würde mich daher an Deiner Stelle darauf einrichten, bei dem für Deinen Wohnort zuständigen Zollamt antanzen zu müssen; schon alleine deswegen, weil der Zoll äußerst gerne einen Nachweis sehen möchte, dass und wie Du das Teil bezahlt hast (Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung, was auch immer ...).
Genauso wichtig ist die korrekte Deklaration des Paketinhalts sowie eine beigefügte Rechnung o. zumindest ein Lieferschein – kurzum die (korrekten!) Begleitpapiere zu der Sendung. Falls Du die Rechnung per E-Mail bekommen hast, reicht natürlich ein eindeutiger Ausdruck derselben.
iPad zuschicken lassen und auf dem Paket ein Getränketablett für US-$ 30,– zu deklarieren ist 'ne verdammt schlechte Idee.


MfG, Sawtooth
 

DerAlex

Boskop
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Auch die Sendungen aus Jersey liefen über den Zoll in Frankfurt, wie aus den entsprechenden Aufklebern erkennbar war.
 

hopeman

Meraner
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Das anfallende Einfuhrabgaben an der Haustür beglichen werden können, dürfte heute allenfalls noch bei a) nicht teuren sowie b) vollständig deklarierten Waren zutreffen.

Vermutest Du das oder weißt Du es? Das ist ja wirklich blöd mit diesem Zollamt. Man sollte meinen, dass so etwas heutzutage etwas unkomplizierter laufen müsste...
 

DerAlex

Boskop
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zoll.de schrieb:
Wenn Ihre Sendung durch die Deutsche Post AG befördert wird, erledigt die Deutsche Post AG die Zollformalitäten für Sie. Die Deutsche Post AG verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben und stellt Ihnen diese bei Auslieferung des Paketes in Rechnung. In Fällen, in denen die Deutsche Post AG nicht über alle Angaben zur Abgabe der Zollanmeldung verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihren Wohnort zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Deutsche Post AG benachrichtigt Sie entsprechend und fordert Sie auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen (Selbstverzollung).
Klick
 

wolfes1126

Riesenboiken
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Genau so wie DerAlex das gepostet hat ist es auch.

Ich habe (da ich ein kleines nebenberufliches Import-Gewerbe betreibe) wöchentlich mehrmals mit dem Zoll hier zu tun und es läuft wie folgt ab:

Ist eine Rechnung mit der Lieferung und das Paket auch RICHTIG deklariert übernimmt es DHL und du zahlst die dann per Nachnahme.
Fehlt jedoch die Rechnung bekommst du einen grauen Umschlag (ca. Grösse C5) vom Zoll.
Darin befinden sich eine Karte mit der Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer des zuständigen Zollamts wo die Poist die Sendung hingeschickt hat.
Ausserdem ist noch ein weisser Zettel mit drinnen, auf dem ist die Angaben sind wie z.B. Absender, Herkunftsland, Bearbeitungsnummer, Datum etc.
Als 3. ist ein Beipackzettel auf dem angekreuzt ist welche Dokumente du mitbringen musst.

Meist werden folgende Dokumente benötigt:
1. Ausdruck der Rechnung (E-Mail, Rechnung des Onlins-Shops oder ähnliches)
2. Nachweis der Zahlung entweder per Kontoauszug, Ausdruck der PayPal Zahlung/Transaktion, Quittung von Western Union, oder eben wie du dafür bezahlt hast.
3. Die Unterlagen die du in dem Brief vom Zoll erhalten hast.

Nach einem Ausweis wurde ich bis jetzt noch nie gefragt, aber es ist immer besser den dabei zu haben (ist ja eh Ausweispflicht in Deutschland).

Wenn du also den besagten Brief bekommst, einfach mit den oben aufgeführten Unterlagen zur Zollstelle die auf der Karte steht und die berechnen dann was du zahlen musst.

Geld abdrücken, Ware entgegennehmen und Spass damit haben.

Noch ein kleiner TIP:
Manchmal kann man auch die PCs beim Zoll benutzen um die Ausdrucke zu machen aber machs lieber zuhause da die manchmal weng gestresst sind und dich wieder weg schicken bis dass du die Unterlagen in Papierform hast.
 
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hopeman

Meraner
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Guten Morgen zusammen!

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten! Also bei mir ist es so, dass der Ebay-Verkäufer es wohl als "Gift" deklariert hat, aber den offiziellen Listenpreis von 499$ eingetragen hat. Darum hatte ich ihn gebeten, als er mich fragte, ob er einen niedrigeren Betrag angeben solle. Und zur Rechnung: ich denke, es liegt die Rechnung des Apple-Stores bei. Aber um es nochmal ein für allemal zu klären: Die Einfuhrsteuer bezieht sich doch nur auf den Listenpreis des Gerätes + Versandkosten, nicht aber auf den Betrag, den ich letztendlich bei Ebay bezahlt habe, oder?
 

wami

Oberösterreichischer Brünerling
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Steht ja oben drin, auf den Betrag den du nachweislich bezahlt hast :) Preisempfehlungen sind irrelevant, was in diesem Fall dein Nachteil ist, sonst aber ja eher zum Vorteil.

Viele Grüsse

Michael
 

NobiMan

Osnabrücker Reinette
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Hab mal einen Bericht gesehen, da ging es um iPhones ohne Rechnung. In diesem Fall hat der Zoll den Preis in Deutschland als Basis genommen. (Die haben das echt gegoogelt)
Da es für Deutschland noch keine Priese gibt, wirst Du wohl oder übel Deine Rechnung vorlegen müssen. Also nix mit Listenpreis.
 

paul.mbp

Sternapfel
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Guten Morgen zusammen!

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten! Also bei mir ist es so, dass der Ebay-Verkäufer es wohl als "Gift" deklariert hat, aber den offiziellen Listenpreis von 499$ eingetragen hat. Darum hatte ich ihn gebeten, als er mich fragte, ob er einen niedrigeren Betrag angeben solle. Und zur Rechnung: ich denke, es liegt die Rechnung des Apple-Stores bei. Aber um es nochmal ein für allemal zu klären: Die Einfuhrsteuer bezieht sich doch nur auf den Listenpreis des Gerätes + Versandkosten, nicht aber auf den Betrag, den ich letztendlich bei Ebay bezahlt habe, oder?

mit dem Wort "Gift" auf dem Paket löst Du sofort eine allergische Reaktion beim Zoll aus ;) Zumindest wissen die Jungs gleich das sie da mal etwas genauer schauen sollten. Bei der Berechung der Einfuhrumsatzsteuer schaut der Zoll auf die Rechnung UND den Zahlungsbeleg. Eine Rechnung über 499$ nützt Dir wenig wenn auf dem Zahlungsbeleg 599$ stehen.
 

dubdidu

Bismarckapfel
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Naja, man kann ja auch zwei Zahlungen zur Not veranlassen. Aber im Endeffekt auch egal, diesen Stress wg. ein paar Euros? Mit dem Zoll würde ich mich nicht anlegen. Brav bezahlen, den Nachweis dafür erhalten und unbekümmert mit dem iPad reisen.

Sollte man z.B. auf dem "Einkaufstrip" das iPad ohne Einfuhrumsatzsteuer eingeführt haben und bei einer späteren Reise von außerhalb der EU nach D einreisen und die Zöllner nach dem iPad fragen biste spätestens dann dran, wenn Du den Kauf innerhalb der EU oder die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer nicht nachweisen kannst.
 

harden

Roter Eiserapfel
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da USPS (wie der Name schon sagt) aus US versendet und nicht von den britischen Kanalinseln dürfte die Info nicht ganz relevant sein.
Geh mal davon aus das Dir der Postbote statt des iPad einen Infozettel vom Zoll nach Hause bringen wird.

Die Kanalinseln gehören zwar zum Zollgebiet der EU allerdings nicht zum Steuergebiet. Daher sind die Vorschriften für zu leistende Abgaben so wie bei nicht EU Staaten (also z.B. die USA). Daher werden z.B. DVD Sendungen von dort verzollt wie oben beschrieben wurde.
 

paul.mbp

Sternapfel
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Die Kanalinseln gehören zwar zum Zollgebiet der EU allerdings nicht zum Steuergebiet. Daher sind die Vorschriften für zu leistende Abgaben so wie bei nicht EU Staaten (also z.B. die USA). Daher werden z.B. DVD Sendungen von dort verzollt wie oben beschrieben wurde.

ich habe nix anderes behauptet und ich weiss auch das es so ist,
der Kern meiner Aussage war auf die Ursprungsfrage des Threaderöffners gerichtet.

Er fragte nach der zolltechnischen Abwicklung von USPS Sendungen, und da nützt eine Antwort zu Sendungen von den Kanalinseln wenig bis garnix, denn die werden nicht per USPS versendet.

So wie wir im weiteren Verlauf des Threads gelesen haben landen alle USPS Sendungen in Frankfurt und werden dort vom Zoll bearbeitet und danach per Post weiterversendet. Im Gegensatz dazu landen zum Beispiel UPS Sendungen in Köln, werden dort vom Zoll bearbeitet und man zahlt direkt beim Empfang des Paketes an den UPS Mann.
 

harden

Roter Eiserapfel
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Nun da der Zoll in ganz Deutschland nach gleichen Vorschriften handelt ist es ja egal wo die Sendung ankommt und wer sie dort abliefert. Des weiteren fällt mir keines der deutschen Transportunternehmen (DHL, Post, ...), dass die Gebühren (im Postverkehr) nicht vorstreckt und der Kunde dies bei Empfang bezahlt. Somit scheint es egal zu sein aus welchem Drittland (dies trifft auch auf einige Teile der EU zu) mit welchem Transporteur eine Sendung Deutschland erreicht.

Ausnahmen habe ich bisher nur erlebt, wenn der Versender im Ausland zu dumm war die Sendung richtig zu deklarieren oder trotz richtiger Deklaration keine Rechnung beigelegt hat. Und selbst in diesen Fällen konnte das per Telefon/Fax gelöst werden.

Und selbst wenn der Zoll eine Sendung "behält" muss man nicht an den Einfuhrort (Köln, Frankfurt oder wo auch immer) reisen um das Paket in Empfang zu nehmen sondern zum nächstgelegenen Zollamt. Auch hier ist es egal aus welchem Drittland ein beliebiger Transporteur das Paket nach Deutschland.