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iPad Ersatzlieferung wieder fehlerhaft

monamelona

Erdapfel
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Hallo zusammen
Ich habe Anfang Dezember ein neues iPad bei Apple direkt im Onlineshop bestellt.


Am 29. Dezember wurde es mir geliefert. Nach ausgiebigem Testen habe ich festgestellt, das es einen Fehler aufweist (der Touchscreen reagiert an einer bestimmten Stelle nur Verzögert auf Berührung mit dem Apple Pen).


Am 12. Januar (also am 14. und letzten Tag meiner Rücktrittsfrist) habe ich dem Apple Support geschrieben und mein Problem geschildert, diese meinten, wir würden das iPad jetzt einschicken und dann weiter schauen. Am nächsten Tag wurde es von UPS abgeholt und einen Tag später habe ich eine E-Mail bekommen, dass jetzt schon ein Ersatzprodukt (= Kein neues Produkt, sondern ein neuwertiges, generalüberholtes) auf dem Weg zu mir ist. Nach Ankunft habe ich dieses sofort getestet und bemerkt, dass es exakt den gleichen Fehler aufweist. Also bin ich wieder mit Apple in Kontakt getreten und mir wurde erklärt, dass ich am 12. Januar noch die Möglichkeit gehabt hättet, vom Kaufvertrag zurück zu treten und ein komplett neues iPad zu erhalten. Die zuständige Mitarbeiterin im Support, mit der ich im Kontakt stand, hätte dies wissen, mich darauf hinweisen und mich an die Versandabteilung weiterleiten sollen. Leider war das nicht der Fall. Da ich jetzt mittlerweile ein Ersatzprodukt habe, kann man da Rückwirkend leider nichts mehr machen.

Laut dem Apple Support sind jetzt die Möglichkeiten

1. Ich schicke das iPad wieder ein, bekomme dann wieder ein Ersatzprodukt - und falls es wieder den selben Fehler aufweist nochmal die gleiche Aktion - und wenn das dritte Ersatzprodukt Immer noch den Fehler aufweist, muss ich zu einem autorisierten Apple Store der mir eine Unterschrift über den Mangel geben muss, damit ich den Kaufbetrag zurück erhalte.

2. Ich soll mit Ingenieuren von Apple in Verbindung treten, die der Sache genauer auf die Gründe gehen - soll Ihnen noch mehr Bilder und Videos schicken, damit das Problem analysiert werden kann. Was mir selbst natürlich nichts bringt und absolute Zeitverschwendung ist.

Ich bin selbst Studentin und habe auf das iPad gespart - jetzt habe ich dadurch nur Ärger und bleibe auf einem generalüberholten Ersatzprodukt sitzen, obwohl ich für ein nagelneues iPad bezahlt habe welches ich gerade mal 2 Wochen in der Hand hatte.

Hattet ihr vielleicht auch schonmal Erfahrung mit so einen Fall? Ich bin gerade ziemlich überfordert und verärgert.


Vielen Dank für Hilfe und ich entschuldige mich jetzt schonmal, wenn ich im falschen Forum gelandet bin.
Liebe Grüße
 

orcymmot

Danziger Kant
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Einfach weiter tauschen bis es passt. Zwar ärgerlich aber den Aufwand wert, weil man anschließend zufrieden ist. Sollte das nächste Gerät wieder nicht mangelfrei sein, den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und das Geld zurückfordern.

Über das „generalüberholt“ brauchst du dir keine Gedanken machen. Es ist von einem Neugerät nicht zu unterscheiden. Das ist reine Kopfsache „etwas repariertes“ zu haben.

Das Versäumnis bzgl. der Aufklärung zur Rückgabe ist zwar zum Teil der Supportmitarbeiterin anzulasten, aber ein gewisses Maß an eigener Verantwortung trägst du auch selbst, da du es hättest besser wissen können. Bzw. nicht erst am letzten Tag der Frist aktiv werden solltest, wenn der Fehler schon vorher bekannt war.

Dir bleiben also diverse Optionen bis hin zum Rücktritt und Neukauf des Gerätes.

Mach dir also keine Kopf...Auch wenn der Start etwas holprig war, wirst du schlussendlich zu einem einwandfreien Gerät kommen. Egal auf welchem Wege.
 

Blurryface

Oberösterreichischer Brünerling
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Ich sehe das wie die TE.
Für ein neues Produkt bezahlen und ein generalüberholtes als Ersatz (wegen Mängel am neuen Produkt) erhalten geht überhaupt nicht.
Ich würde Apple hier in die Pflicht nehmen.
Die erste Supportmitarbeiterin hat nicht ausreichend aufgeklärt.
 
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Mitglied 241048

Gast
Die erste Supportmitarbeiterin hat nicht ausreichend aufgeklärt.

Musste sie nicht. Steht ja eigentlich alles im Kaufvertrag bzw. in den AGB.

Für ein neues Produkt bezahlen und ein generalüberholtes als Ersatz (wegen Mängel am neuen Produkt) erhalten geht überhaupt nicht.

Sagt wer? Im Falle einer Reparatur hättest du ja auch kein Neugerät. Dass die Rückgabefrist noch nicht abgelaufen war, hätte die TE selber erkennen müssen (siehe oben).

Das Ganze ist zwar etwas ärgerlich, aber Apple bzw. den Support trifft hier keine Schuld.

Ich finde es aber etwas seltsam, dass exakt derselbe Fehler bei zwei unterschiedlichen Geräten auftritt. Klar, kann mal passieren, aber die Wahrscheinlichkeit dafür ist doch recht gering. Ist das Verhalten mit dem Apple Pen unabhängig von der verwendeten App? Wie reagiert das iPad an dieser Stelle auf Fingerberührung? Ggf. schon mal einen anderen Pen ausprobiert?
 
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NorbertM

Laxtons Superb
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Wurde das iPad neu eingerichtet oder ein Backup verwendet? Der beschriebene Fehler scheint auf defekte Hardware hinzuweisen, aber zwei iPads mit exakt dem gleichen Fehler sind doch sehr unwahrscheinlich. Tritt denn das Problem grundsätzlich auf oder in einer bestimmten App?

Und hast du die SerienNr geprüft, nicht dass du dein defektes iPad wieder zurückbekommen hast?

Hmm - @dtp war schneller.
 
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monamelona

Erdapfel
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Ich habe die Seriennummer geprüft, es handelt sich um ein anderes iPad. Ich habe das Ersatzprodukt neu konfiguriert und nicht aus einem Backup erstellt. Das Problem tritt in unterschiedlichen Apps auf (ProCreate, GoodNotes und der Apple-eigenen Notizen App). Und ich habe auch noch den Apple Pen eines Freundes getestet - also daran kann es nicht liegen.
Ich kann es mir auch nur so erklären dass es ein Software- oder Produktionsfehler ist. Laut Verfolgung der Seriennummer wurden die Produkte in der gleichen KW (Anfang Dezember) in der gleichen Fabrik gefertigt.

Habe aber mittlerweile folgenden Auszug in den AGB's von Apple gefunden.


"Gemäß den deutschen Verbraucherschutzgesetzen können Verbraucher bei Waren, die Mängel aufweisen oder nicht dem Kaufvertrag entsprechen, unentgeltliche Abhilfe durch Reparatur oder Ersatz verlangen. Falls eine Reparatur oder ein Ersatz für den Verkäufer mit unzumutbaren Kosten verbunden wäre, der Verkäufer die Reparatur oder den Ersatz nicht innerhalb angemessener Frist erbringt oder ablehnt oder falls die Reparatur oder der Ersatz fehlgeschlagen ist, kann der Kunde wahlweise eine Kaufpreisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, indem er das Produkt gegen volle Kaufpreiserstattung zurückgibt. Das Recht zum Vertragsrücktritt oder zur Kaufpreisminderung gilt nicht, wenn die Abweichung vom Kaufvertrag nur geringfügig ist. Diese Rechte gelten zwei Jahre ab Übergang der Waren."

Davon hat der Servicemitarbeiter am Telefon auch nichts erwähnt. Und eigentlich sollte das ja auf meinen Fall zutreffen (siehe fettgedruckt) - da werde ich auf jeden Fall nochmal nachhaken.
 
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orcymmot

Danziger Kant
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Und eigentlich sollte das ja auf meinen Fall zutreffen (siehe fettgedruckt) - da werde ich auf jeden Fall nochmal nachhaken.
Wie von mir vorgeschlagen: spätestens wenn das nächste Ersatzgerät wieder nicht mangelfrei ist, treffen o. g. Aussagen zu, da die zweimalige Nachbesserung erfolglos war. Somit könntest du vom Kaufvertrag zurücktreten und dir den Kaufpreis erstatten lassen.

Damit wäre alles auf Anfang gesetzt und du könntest wieder ein nagelneues Gerät kaufen. Wobei, wie gesagt, ein refurbished Gerät von einem neuen nicht zu unterscheiden ist, da das komplette Gehäuse sowie der Akku getauscht werden. Da dies bei einem iPad mit einem recht hohen Aufwand verbunden ist, würde es mich nicht wundern, wenn Apple tatsächlich neue Geräte verschickt. Nur werden diese dann halt nicht in einer Retail-Verpackung geliefert.
 

monamelona

Erdapfel
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Vielen Dank für die Hilfe.

Ich habe das zweite Produkt nun eingeschickt, jetzt wird es mir wieder zurückgeschickt mit der Begründung "Problem konnte nicht dupliziert werden". Zählt das jetzt als "Nachbesserungsversuch"? Es ist ja definitiv ein Mangel vorhanden. Ich versteh nicht, wieso der jetzt plötzlich nicht gefunden werden kann. Beim ersten iPad, welches den selben Fehler aufwies, konnte das Problem komischerweise festgestellt werden.