- Registriert
- 25.11.06
- Beiträge
- 381
Wenn man sich das kleinste iPad (iPad 16GB ohne 3G)* kauft, kann man das dann als GWG sofort abschreiben?
Ich habe gerade mal ein paar Onlinehändler recherchiert und dort wird das zum Nettopreis von 405 EUR zzgl. MwSt. angeboten. Damit müsste es sich doch als geringwertiges Wirtschaftsgut qualifizieren, oder?
*Sollte natürlich "mit WiFi" bzw. "ohne 3G" in der Überschrift heißen.
Ich habe gerade mal ein paar Onlinehändler recherchiert und dort wird das zum Nettopreis von 405 EUR zzgl. MwSt. angeboten. Damit müsste es sich doch als geringwertiges Wirtschaftsgut qualifizieren, oder?
*Sollte natürlich "mit WiFi" bzw. "ohne 3G" in der Überschrift heißen.