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iOS6 und App "Beoplayer" von B&O?

SirTobiTobsen

Zabergäurenette
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Die App "Beoplayer" von Bang & Olufsen (zum Empfang von Netz-Radios etc.) funktioniert bei mir seid dem Update auf iOS6 nur eingeschränkt, der eingestellte "Sender" kann zwar gehört werden (Stream funktioniert) aber sobald man die Favoriten oder einen anderen Bildschirm anzeigen lassen will stürzt das App ab...

Auf iPad und iPhone!

Im Store werden auch Probleme gemeldet...

Was nun? Auf Update warten? Wie ist das eigentlich, wenn Apps nicht mehr funktionieren (auch vor dem Hintergrund des Erwerbs)?


Ich bin großer B&O-Fan und ärgere mich schon, dass B&O es nicht fertigbringt die App "Beoplayer" auch in voller Größe für das iPad (mit dem die Produkte ja u.a. beworben werden...) zu veröffentlichen. Die dänische Design-Schmiede macht so tolle Geräte und dann wird bei einem blöden App gespart: Sieht Sie auf dem iPhone noch gut aus, muss man sie für das iPad vergrößern, so sieht es dann graphisch s.... aus. Und jetzt noch keine iOS6 Unterstützung!
 

Martin Wendel

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Du kannst nicht viel machen, außer darauf hoffen, dass B&O ein Update nachliefert. Wenn sie die App nicht mehr updaten, hast du wohl (auch wenn es blöd klingt) Pech gehabt. Aber ich denke nicht, dass sich B&O soetwas leisten wird, oder?
 

SirTobiTobsen

Zabergäurenette
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1. Danke fürs Verschieben des Beitrages, sorry!

2. Nun ja, B&O hätte ja allen Grund, auch angesichts der Erfolge und Absatzzahlen für die neuen (Apple-unterstützenden) Geräte, dem Kunden ein vollkommen gelungenes Produkt zu präsentieren. Wie gesagt, ich empfand beim funktionierenden Beoplayer die Auflösung (oder besser die Lösung des Programmierers) als Zumutung und für eine Design-Schmiede unangemessen..
Also hoffen wir das Beste und warten auf eine schnelle Lösung...

Die rechtliche Lage bei Apps (und die Möglichkeiten des Verbrauchers Ansprüche geltend zu machen..) ist sicher ein unterschätztes Thema, auch weil viele Apps eher günstig sind und ja im Grunde "anonym", also in keinem Laden, gekauft werden. Und nicht alles was Verkäufer in AGB´s schreiben ist ja auch zulässig... Ein spannendes Feld.