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Impressum/ Disclaimer

Zwap

Pferdeapfel
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13.12.10
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79
Hi Leute,

ich wollte jetzt demnächst meine Website hochladen, allerdings muss ich ja so weit ich weiß, ein Impressum(??DISCLAIMER)
haben.

Meine Frage ist jetzt was muss ich da rein schreiben, kennt ihr websiten wo ich beispiele oder sogar ganze texte her bekomme oder geht das nicht so einfach??

Und was ist ein Disclaimer??:)

Vielen Lieben Dank im voraus.

LG

Zwap
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Ein Disclaimer ist ein Haftungsausschluss.

Aber tu Dir selbst einen Gefallen und lass den immer wieder falsch abgeschriebenen Mist mit dem Urteil des Landgerichtes Hanover weg.

Tja - und was im Impressum stehen muss, hängt davon ab, ob die Seite private oder kommerzielle Zwecke verfolgt.
 

implied

Melrose
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06.07.08
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Privat brauchst Du soweit ich weiß nach wie vor keines. Ist die Seite geschäftlich hängt es ab von der Gesellschaftsform.
 

Zwap

Pferdeapfel
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Ah ok, aber sie ist nicht Gewerblich, ich lade nur ein paar Fotos hoch vielleicht noch ein Blog etc. sollte ich da eher ein Disclaimer schreiben??
Da ich glaube es ja keinen Pflicht für ein Impressum im nicht gewerblichen Bereich gibt !?

Aber ich würde mich schon lieber absichern in so gut wie allen Punkten! Nur wo bekomme ich ein Disclaimer her?
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Lesenswert in puncto Impressumspflicht: Klick!

Außerdem:

www.linksandlaw.info schrieb:
1. Fallgruppe: keine Impressumspflicht

Wie sich aus § 55 I RStV ergibt trifft einen Anbieter keine Impressumspflicht, d.h. er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn das Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

Die Gesetzesbegründung zum RStV sagt hierzu: "Nicht kennzeichnungspflichtig sind demnach private Kommunikation, auch wenn sie über die reine Telekommunikation hinausgeht. Dies betrifft etwa die Einstellung von Meinungsäußerungen in Foren, aber auch den gelegentlichen privaten wirtschaftlichen Geschäftsverkehr, etwa bei der Veräußerung von Waren, unmittelbar durch den privaten Anbieter oder aber über dritte Plattformen. In diesen Fällen ist entweder durch die persönliche Bekanntschaft zwischen Anbieter und Nutzer oder aber über den Plattformanbieter sichergestellt, dass die schutzwürdigen Belange der Beteiligten gewahrt werden können. Eine Kennzeichnungspflicht würde ansonsten dazu führen, dass entweder die Privatsphäre in diesen Fällen nicht mehr geschützt wäre oder aber die Kommunikation unterbliebe."

Webseiten werden hier nicht ausdrücklich angeführt. Diese richten sich in der Regel an die Allgemeinheit und sind über Suchmaschinen für jedermann theoretisch auffindbar sind. Auf eine großzügige Auslegung der Ausnahme sollte ein Webmaster hier besser nicht vertrauen. In Betracht kommt die Ausnahme nach meiner Ansicht nur dann, wenn:

Inhalte passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird,

Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert, betroffen sind (schon Schilderungen, die negative Erfahrungen mit Unternehmen berichten, könnten schädlich sein; diese könnten ggf. Interesse an der Identität haben, wenn sie gegen aus ihrer Sicht unberechtigter Kritik vorgehen wollen)

evtl., wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.

Blogs werden in den allerwenigsten Fällen erfasst sein und dürfen daher nicht anonym betrieben werden!
 

Zwap

Pferdeapfel
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Das Zitat von www.linksandlaw.info habe ich bereits gelesen, aber ich habe schon einige sachen gehört wo man abgemahnt wurde obwohl es eine private Website ist, gibt es da nichts was man machen kann, bzw einfach sicherheitshalber ein Disclaimer schreiben?

Ich bin da sehr vorsichtig, möchte nicht auf einmal im Briefkasten von Anwaltskanzlei xy ein Brief haben :)
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Klick!

Und auch wenn’s ein Blog ist: Impressum nicht vergessen! Es gibt Anwälte, die nur drauf warten …
 
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