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Google: "E-Bike ohne Treten" beim Händler finden

  • Ersteller Mitglied 235800
  • Erstellt am

Mitglied 235800

Gast
Moin,

ich wollte mich mal ausführlich über E-Bikes informieren.
Mein Interesse gilt denen die auch ohne Treten 20 km/h bringen, also versicherungspflichtig sind.
Welche Modelle/Bauformen mit welchem Antrieb von welchem Hersteller zu welchem Preis gibt es?
Wenn Google mir da genauere Ergebnisse liefern würde könnte ich bei Interesse gezielt nach dem Typ/Modell suchen.

Leider heissen bei den Händlern alle Elektrounterstützten Fahrräder E-Bike, also auch die Pedelecs.

Hat jemand eine Idee?
 

orcymmot

Kaiser Alexander
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Ich bin nicht ganz im Thema, meine mich aber erinnern zu können, dass E-Bikes ohne zu treten hier nicht verkauft werden dürfen / verkauft wurden (?)

Ich kenne nur den Unterschied zwischen Pedelec bis 25 km/h und die versicherungspflichtigen S-Pedelecs bis 45 km/h.
Lasse mich aber gerne eine besseren belehren.
 

Mitglied 235800

Gast
Gilt hier nicht eine
"bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung/Betriebserlaubnis"
wie bei den E-Scootern?
 

errorlog

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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ich wollte mich mal ausführlich über E-Bikes informieren.
Mein Interesse gilt denen die auch ohne Treten 20 km/h bringen, also versicherungspflichtig sind.
In D sind Pedelecs ans "Mittreten" gebunden. Sowas wie Daumen- oder Handgas ist nicht erlaubt.

Das einzige, was da halbwegs rankommt sind Elektromotorroller.

Keine Ahnung, ob wir gerade aneinander vorbeireden. Kenne mich jedenfalls nur in D ganz gut aus. Das ist schon kompliziert genug.

Pedelecs haben keine Höchstgeschwindigkeit von 25Km/h. Lediglich die Motorunterstützung schaltet dann ab. Bergab oder mit reiner Muskelkraft gehts schneller, und das ist auch erlaubt.

Pedelecs gelten als Fahrrad, S-Pedelecs als Kraftfahrzeuge.

Edit: was Du eventuell meinst sind L1e-A und L1e-B Bikes. Das läuft meiner Meinung nach über eine EU-Richtlinie.
 
Zuletzt bearbeitet:

errorlog

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Edith hat noch was gefunden:

Ja, das ist das was ich zum Schluss geschrieben habe. Rund um L1e-A sind sich selbst die Spezies manchmal uneinig. Lies mal hier. Das ist alles noch recht frisch und teilweise im Widerspruch zu Pedelecs.

Interessant werden die Dinger, weil sie keine Typengenehmigung brauchen und nicht als Kraftfahrzeug gelten. Demnach darf theoretisch jeder so etwas selbst bauen. Was natürlich wieder nicht typisch deutsch ist.
 
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MACaerer

Charlamowsky
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ich wollte mich mal ausführlich über E-Bikes informieren.
E-Bike ist ja nur der Sammelbegriff für alle Zweiräder mit E-Antrieb. Das was du meinst ist ein Pedelec (Pedal + Elektric) und bei dem wirkt der E--Antrieb ausschließlich unterstützend. Ein Drehmomentsensor in der Pedalachse misst die Kraft mit welcher der Radler in die Pedale tritt und der E-Motor stellt je nach gewähltem Unterstützungsmodus eine prozentual angepasste Unterstützung zur Verfügung. Bei 25km/h muss die Unterstützung abregeln. Man kann zwar schneller fahren, aber dann nur noch mit eigener Kraft. Das ist nach der StVO so geregelt, andernfalls gilt ein Pedelec nicht mehr als Fahrrad nach der StVOs. Dann gibt es noch die S-Pedelec. Bei denen reicht die Unterstützung bis 45km/h. Versicherungstechnisch gelten die aber als Kleinkrafträder und brauchen ein Versicherungskennzeichen. Aber auch bei denen wirkt der Antrieb nur unterstützend zur Pedalerie, ist also identisch wie bei den normalen Pedelecs. Einziger Unterschied zu normalen Kleinkrafträdern: Kein Dauer-Fahrlicht vorgeschrieben, keine Blinker und kein Stopplicht erforderlich, sowie auch keine Helmpflicht .Bei uns werden die aber wegen der StVO bzw. Versicherungspflicht kaum verkauft. E-Bikes ohne Pedalantrieb wären bspw. Roller oder Mopeds, die anstelle eines Verbrennungsmotors einen E-Antrieb haben. Für die gilt aber das gleiche Zulassungs- und Versicherungs-Procedere wie für klassische Roller oder Mopeds.
 

Scotch

Graue Herbstrenette
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E-Bike ist ja nur der Sammelbegriff für alle Zweiräder mit E-Antrieb.

So wird er zwar fälschlicherweise benutzt, ist aber in der EU-Richtlinie 168/2013/EG eindeutig definiert - siehe auch Links von @errorlog

Das was du meinst ist ein Pedelec (Pedal + Elektric) und bei dem wirkt der E--Antrieb ausschließlich unterstützend.

Ein Pedelec ist exakt nicht, was er sucht.

E-Bikes ohne Pedalantrieb wären bspw. Roller oder Mopeds, die anstelle eines Verbrennungsmotors einen E-Antrieb haben. Für die gilt aber das gleiche Zulassungs- und Versicherungs-Procedere wie für klassische Roller oder Mopeds.

Korrekt ist: E-Bikes sind in D der gleichen Fahrzeugklasse (L1e-B) wie Kleinkrafträder zugeordnet und damit gelten die gleichen Zulassung- und Versicherungsprocedere, insb. auch die Notwendigkeit der Fahrerlaubsnisklasse AM. und dementsprechend ein Mindestalter von 15/16 Jahren. In D gilt darüber hinaus Helmpflicht und zwar für Zulassungen nach ECE-22 - also keine Fahrradhelme. Letzteres gilt übrigens auch für S-Pedelecs, auch wenn sich niemand daran hält. Spätestens im Schadensfall wird dass dann relevant. Außerdem bedeutet es automatisch, dass Radwege i.d.R. nicht benutzt werden dürfen, für Fahrräder in Gegenrichtung freigegebene Einbahnstraßen nicht in Gegenrichtung durchfahren werden dürfen, Fahrradstraßen nicht benutzt werden dürfen usw. Ebenfalls gilt die Kraftfahrzeug-Promillegrenze. Auch Kinderanhänger dürfen mit einem E-Bike (und S-Pedelc) nicht betrieben werden.

In Summe ist es mir daher völlig unklar, warum jemand ein E-Bike fahren wollen würde - alle "Nachteile" eines Fahrrads ohne dessen Privilegien.
 

MACaerer

Charlamowsky
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Nein, das stimmt so nicht, zumindest nicht in in einigen Punkten. Ich hatte ein S-Pedelec, bis es mir leider geklaut wurde. Natürlich hatte ich mich über die bei einem S-Pedelec geltenden Regelungen informiert. In dem beim Kauf mitgelieferten TÜV-Gutachten, das nach der StVZO erstellt wurde, hieß es ausdrücklich: Keine Helmpflicht. Radwege dürfen benutzt werden, allerdings nicht in geschlossenen Ortschaften. Das Kinderanhänger bei einem S-Pedelec verboten sind ist richtig, war aber für mich nicht relevant, da mein Sohn mit seinen 30Jahren längst aus dem Alter heraus ist. Der letzte Satz von dir: bezieht der sich auf Pedelecs grundsätzlich oder nur auf S-Pedelecs? Letzteres kann ich nachvollziehen und ich habe mir nach dem Diebstahl keines mehr gekauft.
 

Scotch

Graue Herbstrenette
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In dem beim Kauf mitgelieferten TÜV-Gutachten, das nach der StVZO erstellt wurde, hieß es ausdrücklich: Keine Helmpflicht.

Dieses Gutachten ist dann fehlerhaft, mindestens wenn es nach 2012 erstellt wurde, da spätestens 2012 der Gesetzgeber auf Anfrage die Helmpflicht bestätigt hat (wegen der Einordnung von S-Pedelecs als Kleinkrafträder und für die gilt nunmal Helmpflicht - und zwar für Helme nach ECE-22, keine Fahrradhelme.).

Radwege dürfen benutzt werden, allerdings nicht in geschlossenen Ortschaften.

Das stimmt, daher meine Formulierung "in der Regel".
Der letzte Satz von dir: bezieht der sich auf Pedelecs grundsätzlich oder nur auf S-Pedelecs?

Der letzte Satz bezieht sich auf E-Bikes (=Antrieb ohne Treten, "Elektromofa").
 

iTom62

James Grieve
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In D sind Pedelecs ans "Mittreten" gebunden. Sowas wie Daumen- oder Handgas ist nicht erlaubt.

Das stimmt so nicht. Laut Pedelec-Verordnung ist die Leistungsabgabe an das Mittreten gebunden. Die Art der Steuerung ist nicht vorgeschrieben. Diese kann also beliebig erfolgen, meist durch Drehmoment- (Also wie fest trete ich) oder Kadenzsteuerung (wie schnell trete ich) oder geschwindigkeitsabhängig. Genauso kann ich einen Daumen-oder Gasgriffregler betreiben, solange ein Tretsensor vorgeschaltet ist, der sicher stellt, dass nur bei (vorwärts!) gerichteter Kurbelumdrehung der Gas Befehl umgesetzt wird. Motor maximal 250W, langsames Abregeln der Unterstützung ab 25km/h. Bis 6Km/h darf der Gasregler auch allein als Schiebehilfe arbeiten.
Solche Systeme sind konform, werden aber in der Regel nur für Nachrüstlösungen angeboten.
 
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MACaerer

Charlamowsky
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Mitglied 235800

Gast
Das Fahrrad mit Hilfsmotor bietet eine Alternative zum Treten
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 1. März 2020


Kann es sein dass ich gestern richtig gesehen habe?
Ein (fast) normales Fahrrad mit Blech-Versicherungskennzeichen und Akku?*

So etwas Ähnliches gab es schon einmal als Leichtmofa bis 20 km/h ohne Helmpflicht.

*Das würde meinen Vorstellungen sehr entgegenkommen.
 

breze28

Altgelds Küchenapfel
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Nennen die meisten einfach Mofa. Ob Benzin oder Elektrisch spielt keine Rolle.

Die Benennung war mal E-Bike, für das was du suchst. Grace One war ein Modell, das nur noch gebraucht erhältlich ist.
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orcymmot

Kaiser Alexander
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Auch wenn es irgendwie das ist was du gesucht hast, ist der Preis ja mal mehr als unverschämt. Ab 2999€?

Dann würde ich mir persönlich lieber einen echten e-Roller bspw. von Niu (MQi) zulegen. Kosten ab 2100€ je nach Version und Führerschein.
 

paul.mbp

Sternapfel
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in Bezug aufs Design ist bei Elektro-Mofas vieles möglich ;)

 

Ducatisti

Martini
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Zulassungspflicht für so ein Gefährt bis 25 km/h ist ein Witz,da fährt mein Fahrrad schneller.
 
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