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Gewerbliche Verkäufer - Versandhaftung

martin81

Rheinischer Bohnapfel
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Die Tage habe ich diese Meldung gelesen. Wichtige Erkenntnis war für mich, dass ein gewerblicher Händler immer für den Versand haftet.

Gestern hab ich dann bei eBay Toner gekauft, weil der Preis wirklich in Ordnung war. Ich hab (wie immer) alles geprüft und mich schon gewundert, dass des Händler gibt, die als Päckchen verschicken. Hab mir aber nichts dabei gedacht.
In der Kaufabwicklung taucht dann plötzlich das auf:
Angegebene Portokosten sind ein Vorschlag bzw der Mindestversandpreis - wir ziehen versicherten Versand mit Sendungsverfolgung und Versicherung vor - doch entscheiden Sie als Käufer und tragen somit auch das Risiko - z.B. beim Verlust oder Beschädigung der Ware !
Es ist ein gewerblicher Händler mit ausgewiesener Steuernummer und Wiederrufsbelehrung. Diese Angabe steht aber im Gegensatz zu dem verlinkten Artikel.

Daher meine Frage: Ist das so okay?
Wirkt natürlich auch deshalb etwas komisch, weil diese ''Versandmöglichkeiten'' ansonsten im Angebot nicht genannt werden.
 

Farafan

deaktivierter Benutzer
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Warum soll das nicht in Ordnung sein?

Wenn du als Käufer bewusst und willentlich auf die Verkäuferhaftung verzichtest wegen einem gesparten Euro?
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Es gibt nunmal gesetzlich geregelte Rechte, die man nicht durch ein paar Zeilen Kleingedrucktes außer Kraft setzten kann :)

Wie das aber hier im konkreten Fall ist weiß ich leider nicht.
 

Mitglied 161234

Gast
Warum soll das nicht in Ordnung sein?

Wenn du als Käufer bewusst und willentlich auf die Verkäuferhaftung verzichtest wegen einem gesparten Euro?

Du kannst ja auch nicht so einfach ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen (abgesehen von Staffelmieten etc.) ausschließen.
 

dusty1000

Weißer Trierer Weinapfel
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Bei einem Geschäft zwischen Privatpersonen (C2C) mit vereinbartem Versand gilt die so genannte Schickschuld. Der Gefahrenübergang bei Schickschulden tritt gemäß § 447 Abs. 1 BGB ein, sobald der Verkäufer die Sache beim Spediteur, dem Paketdienst, etc abgeliefert hat. Ab dann gilt der Verkäufer als entlastet.
Transportschäden oder Verlust der Ware müssen dann vom Käufer gegenüber dem Versandunternehmen geltend gemacht werden.

Wird bei einem B2C Geschäft (gewerblicher Händler und privater Kunde ) Versand vereinbart, tritt § 474 Abs. 2 BGB ein, der den oben genannten § 447 Abs. 1 BGB explizit ausschließt. Einfach gesagt: Es ist hier nicht anzuwenden. Der Gefahrenübergang tritt also genau erst dann ein, wenn der Verbraucher die Ware vom, durch den Händler beauftragten, Versandunternehmen erhalten hat.
Gemäß § 475 Absatz 1 BGB kann ein Händler diesen Gefahrenübergang nicht zum Nachteil des Verbrauchers ausschließen, also auch nicht durch irgendwelche AGBs.

Nichtsdestotrotz würde ich persönlich, wenn es der Händler schon anbietet, einen versicherten Versand vereinbaren.
Denn: Wer Ärger sucht, der wird ihn auch finden. Davon leben Heerscharen von Anwälten.
 

martin81

Rheinischer Bohnapfel
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Also wenn ich ehrlich bin, habe ich bisher bei gewerblichen Händlern gar nicht erst auf unversicherten Versand geschaut. Ich meine aber, dass ich schon mal einen Fall hatte, wo ich mich ''nur'' für Standardversand entschlossen (und gezielt auf ein vers. Paket) hatte und am Ende trotzdem ein Paket bekommen hatte.

Sollte der Händler tatsächlich ein Päckchen schicken, liegt das Risiko bei ihm. Ich dachte zu erst, dass es ein privater Verkäufer sein. Ich warte erstmal ab, bis der Toner hier ist und überlege mir dann ggf. mögliche Schritte.

Nichtsdestotrotz würde ich persönlich, wenn es der Händler schon anbietet, einen versicherten Versand vereinbaren.
Denn: Wer Ärger sucht, der wird ihn auch finden. Davon leben Heerscharen von Anwälten.

Tja, eigentlich sehe ich genau so. Dennoch würde ich mich sehr ärgern, wenn ich für die gleiche Leistung 2-3€ mehr bezahle.