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Gesetzeslage? Wieviel Lied auf meiner Homepage?

Marja

Oberösterreichischer Brünerling
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07.08.06
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Ich betreue die Homepage einer Musikgruppe,
die wie man so schön sagt "Neues geistliches Liedgut" singt.

D.h. schöne Lieder, die gerne mal Gottesdienste, Taufen und Hochzeiten ein wenig aufpeppen.

Diese Lieder sind natürlich nicht selbst geschrieben
sondern werden sozusagen gecovert.

Die Frage ist daher, ob ich Mitschnitte aus Gottesdiensten usw.
auf die Homepage stellen kann.
Bzw. wieviel Lied erlaubt ist (Takte oder Minuten/ wo ist die erlaubte Grenze?)

Kennt sich da jemand aus?
Ist das hier überhaupt der richtige Forenbereich?
Vielen Dank für eure Tipps (Gerne auch Links zum Nachlesen, ich bin grad total ratlos)

Ciao Marja
 

lazertis

Schöner von Nordhausen
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Das hängt davon ab, wie lange ein Komponist, dessen Werke ihr singen wollt, tot ist.

Nach der europäischen Regelschutzfrist sind Werke bis 70 Jahre nach dem Tod ihres Komponisten urheberrechtlich geschützt. (siehe auch Wikipedia). Darum könnt ihr z.B. das beliebte :) Ave Maria von Bach-Gounod ohne Probleme aufnehmen und verbreiten. Das gilt natürlich nur, wenn ihr die Sachen selber eingespielt habt.

Neuere Werke (im Sinne von "Komponist noch nicht lang genug tot") sind also problematischer, es gibt hier verschiedene Schutzfristen, vielleicht ist der Wikipedia-Artikel ein guter Einstieg.
 

MacMan2

Gast
Selbst dass spielt keine Rolle, wenn du Musikstücke gewerbsmäßig nutzen willst musst du an die GEMA zahlen. Egal ob die Typen schon seit 5000 Jahren tot wären will die GEMA ihre Anteile.
 

purzel

Melrose
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Es soll aber auch GEMA freie Musik geben. Da solltest du einen einmaligen Betrag zahlen und das war's. Ob das so funktioniert? Einfach mal mit *gemafrei* suchen.
 

Marja

Oberösterreichischer Brünerling
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Guten Morgen und herzlichen Dank schonmal für diese Tipps :)

Ich werde mir die Links mal durchlesen.
Irgendwie hatte ich aus einem anderen Thread (nicht mehr wiedergefunden)
was mit ein paar Takten im Kopf
und dass niemand so genau wusste, wieviele es denn nun genau sind :)

Ciao Marja
 

lazertis

Schöner von Nordhausen
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Selbst dass spielt keine Rolle, wenn du Musikstücke gewerbsmäßig nutzen willst musst du an die GEMA zahlen. Egal ob die Typen schon seit 5000 Jahren tot wären will die GEMA ihre Anteile.

Nein.

Deine Ausdrucksweise ist zwar sehr lustig, aber inhaltlich trotzdem falsch.

Zitat der GEMA-Info: [FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]

[/FONT]
Frei von Urheberrechten und damit frei zur Nutzung sind Werke in der Orginalversion, bei denen das Todesjahr des Komponisten über 70 Jahre zurück liegt. Ausgenommen davon sind geschützte Bearbeitungen von solchen Werken. Sind mehrere Miturheber an einem Werk beteiligt, so erlischt der Anspruch 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers.
@hbex: Danke für den Link ;)
 

Marja

Oberösterreichischer Brünerling
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Frei von Urheberrechten und damit frei zur Nutzung sind Werke in der Orginalversion, bei denen das Todesjahr des Komponisten über 70 Jahre zurück liegt. Ausgenommen davon sind geschützte Bearbeitungen von solchen Werken. Sind mehrere Miturheber an einem Werk beteiligt, so erlischt der Anspruch 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers.

Ah, da hab ich ja schonmal ein paar Greencards :)
 

Frankman

Reinette de Champagne
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Ah, da hab ich ja schonmal ein paar Greencards :)

Sicher?

Beim Lesen des Beitrags von lazertis bzw. der GEMA-Bestimmungen blieb ich hängen bei:

... frei zur Nutzung sind Werke in der Originalversion ...

Wie interpretiert die GEMA "Originalversion"?
Ob auch "nachgesungenes" (Coverversion) des Originals gemeint ist?

Ruf doch mal bei denen an - die sind da sehr freundlich.
 

.holger

Borowitzky
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Sicher?

Beim Lesen des Beitrags von lazertis bzw. der GEMA-Bestimmungen blieb ich hängen bei:

... frei zur Nutzung sind Werke in der Originalversion ...

Wie interpretiert die GEMA "Originalversion"?
Ob auch "nachgesungenes" (Coverversion) des Originals gemeint ist?

Die Originalversion ist frei, also kannste die Originalversion reinstellen oder selber eine nachsingen (worum es hier ja geht). Wenn jetzt aber Michael Jackson auf einmal Greensleeves covert, dann darfst Du seine Version nicht unentgeltlich auf deine Seite packen, eine eigene Interpretation aber wohl.
 

lazertis

Schöner von Nordhausen
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@Frankmann: Der Vorschlag, dort anzurufen, ist sehr gut. Das ist auch ein Punkt, an dem ich zuerst hang, aber folgende (mögliche!) Erklärung habe:

Es geht um die "Originalversion" des Komponisten, d.h. die ursprünglich komponierte Version. Wenn jetzt zur späteren Zeit jemand daraus eine Variation veröffentlicht, erwirbt er damit ein eigenes Urheberrecht auf diese Version (wie das von mir zitierte Ave Maria von Bach-Gounod. Gounod hat hier ja lediglich einen Text zu einem vorhandenen Stück von Bach (dem Präludium I aus dem Wohlt. Klavier) hinzugefügt, hat aber damit das Urheberrecht an seiner Variation).

Wenn Du nun eine urheberrechtsfreie Originalversion nimmst und sie bearbeitest, musst Du nicht nur keine Abgaben zahlen, sondern erwirbst mit Deiner eigenen Version sogar ein eigenes Urheberrecht.

Soweit zu meiner "Interpretation", ich mag da durchaus falsch liegen und lasse mich gerne mit Fakten widerlegen. ;)

BTW: Wir reden hier ja nicht von der Veröffentlichung von Titeln, die von anderen aufgenommen wurden, sondern um eigene Bearbeitung, Aufführung und Veröffentlichung von Orginalkompositionen. Das war es vielleicht auch, was MacMan2 in die Irre geführt hat.
 

lazertis

Schöner von Nordhausen
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Die Originalversion ist frei, also kannste die Originalversion reinstellen oder selber eine nachsingen (worum es hier ja geht). Wenn jetzt aber Michael Jackson auf einmal Greensleeves covert, dann darfst Du seine Version nicht unentgeltlich auf deine Seite packen, eine eigene Interpretation aber wohl.

Perfekt formuliert. Danke.
Warum kann ich es nur nicht so ausdrücken... :)
 

Marja

Oberösterreichischer Brünerling
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Puh, nun habe ich mir mal die Gema- Seite durchgelesen.
Also noch nichtmal ne Sekunde ist erlaubt...

Und meine Idee, die Gruppe, bzw. Komponist/ Texter um Erlaubnis zu bitten
reicht wohl auch nicht aus :(

Schade, schade, schade...
ich hatte wenigstens auf ein paar Sekunden "Anspiel" gehofft.
 

Marja

Oberösterreichischer Brünerling
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Kleines Update dank dieses informativen Beitrages von Zettt.

Hier ein Link zur Gema über Hörbeispiele/ Prelistenings auf der Homapage (<45 Sek).
Da fallen dann für 20 Titel im Jahr 150€ an. Wer will sich das erlauben?

ZITAT von dieser Seite:

2. Vergütung

(1) Websites mit einer Zugriffszahl von bis zu 500.000 Zugriffen mit Musiknutzung im Monat:

1.1 Für die Nutzung von bis zu 20 Werken im Umfang einer Spieldauer bis zu jeweils 45 Sekunden aus dem GEMA-Repertoire beträgt die Vergütung EUR 150,00 für die Nutzungsdauer von einem Jahr.

1.2 Für die Nutzung von über 20 bis zu 100 Werken aus dem GEMARepertoire im Umfang einer Spieldauer von bis zu jeweils 45 Sekunden beträgt die zusätzliche Vergütung je Werk EUR 2,50 für die Nutzungsdauer von einem Jahr.

1.3 Für die Nutzung von über 100 Werken aus dem GEMA-Repertoire beträgt für jeweils weitere 100 Werke aus dem GEMA-Repertoire im Umfang einer Spieldauer von bis zu je 45 Sekunden die zusätzliche Vergütung EUR 0,80 je Kalendermonat der Einstellung.