Damit das ganze nicht zu sehr in den Verdacht einer Rechtsberatung abdriftet, nur kurz die Unterscheidung zwischen Deinen beiden Vorhaben.
1. Vorhaben
Eine DVD zu kopieren, ohne den Kopierschutz technisch zu umgehen oder ihn zu manipulieren kannst Du "beruhigt" mit den oben angegebenen Möglichkeiten versuchen und solange es sich innerhalb Deiner 4 Wände abspielt und dort verbleibt, wird Dich dafür niemand jemals belangen.
2. Vorhaben
Die eigene Stimme, das eigene Bildnis aus einem mit Urheberrechten versehenen Foto, Video, Musikstück für den eigenen Bedarf, sprich die eigene Veröffentlichung oder Werbung, Verkauf oder sonst etwas zu nutzen, ist Dir grundsätzlich nicht erlaubt.
Hier stellt sich allerdings die Frage wie Deine Stimme in die Szene gekommen ist. Warst Du an der Produktion beteiligt, hast vielleicht sogar Geld dafür bekommen, dann hast Du sicher in einem Vertrag Deine Rechte daran abgetreten.
Sollte es sich bei dem Gesang um ein eigenes Stück, oder ein von Dir aufgenommenes Cover (zu dem Du berechtigt warst) handeln, und es hat sich nur "zufällig" in den Film verirrt, dann sieht das Ganze noch komplizierter aus. Sind Deine Rechte an dem Stück der GEMA bekannt gemacht worden, bist Du demnach der Rechteinhaber, dann könntest Du sogar nachträglich noch was anleiern, weil Dich niemand gefragt hat.
Aber das geht so sehr ins Detail, dass nur Du die gesamten Umstände kennen kannst.
Ich kann nur vermuten, dass Du selbst keine Rechte an dem eigenen Gesang besitzt und somit auf den Gut Will des Rechteinhabers des Films angewiesen bist um Dein Stück, bzw. Deinen Gesang auch für Dich einsetzen zu können.
Normal müsste man, wenn da jetzt wirklich was von abhängt und es für Deine Zukunft wichtig ist, einen Anwalt für Medienrecht/Urheberrecht einschalten und befragen.
Aber dennoch bleibe ich dabei....mit einer ehrlichen Begründung Deines Vorhabens mal an die Produktionsfirma gewandt, bringt Aufschluss darüber, ob Du nicht besser die Amazon DVD wieder zurück schickst.