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Störerhaftung bei Betrieb eines WLAN
Auf meiner Apple-Baustelle ist momentan mächtig betrieb. Nachdem mein MAc nun eine DSL-Leitung spendiert bekam, sollte alles auch per Funk vernetzt werden. Auch dies ging mittels Airport ganz einfach und schnell.
Mich interessierte nun aber auch die rechtliche Seite, zumal ich in der Zeitung etwas über das FON-Projekt las.
Wer ein WLAN betreibt, kann das machen, wie er lustig ist. Der Schutz der eigenen Privatsphäre liegt (noch) im eigenen Ermessen. Etwas anders sieht es aus, wenn über das Funk-WLAN auch eine Verbindung ins Internet möglich ist. Der folgende Fall wurde vom LG Hamburg vom 26.7.2006, Az.: 308 O 407 / 06 entschieden:
Privatpersonen, die an dem FON-Projekt teilnehmen, sollten sich über die aktuelle Rechtslage im Klaren sein, um nicht "ins Messer zu laufen". Ich persönlich sehe das Urteil ebenfalls nicht unkritisch und werde auch weiterhin mein privates WLAN betreiben, schließlich heißt es: No risk, no fun.
Blick über den Tellerrand:
Im Rahmen der Absicherung meines eigenen WLANs habe ich mich mit Netzsicherheit beschäftigt. Ich bin dabei über das Programm KissMAC gestoßen. Leute, muss das sein, dass bei einem Scanner auch gleich noch Mechanismen zum knacken von Paßwörtern eingebaut werden. Das kann doch nun jeder Vollpfosten ohne Probleme nutzen.
Auf meiner Apple-Baustelle ist momentan mächtig betrieb. Nachdem mein MAc nun eine DSL-Leitung spendiert bekam, sollte alles auch per Funk vernetzt werden. Auch dies ging mittels Airport ganz einfach und schnell.
Mich interessierte nun aber auch die rechtliche Seite, zumal ich in der Zeitung etwas über das FON-Projekt las.
Wer ein WLAN betreibt, kann das machen, wie er lustig ist. Der Schutz der eigenen Privatsphäre liegt (noch) im eigenen Ermessen. Etwas anders sieht es aus, wenn über das Funk-WLAN auch eine Verbindung ins Internet möglich ist. Der folgende Fall wurde vom LG Hamburg vom 26.7.2006, Az.: 308 O 407 / 06 entschieden:
Ein Nutzer betrieb ein ungeschützestes Funk-WLAN. Mittels dieses Anschlusses wurden illegale Downloads (Musik) aus dem Internet vorgenommen. Der Nutzer verwies darauf, dass er vom Schutz eines WLANs keine Ahnung habe.
Das Gericht entschied allerdings, dass der Betreiber eines Funk-WLANs auch für dessen Absicherung zuständig sei.
Es sei darauf hingewiesen, dass dieses Urteil nicht unstrittig gesehen wird (z.B. http://www.law-blog.de/323/wlan-ungesichert-stoererhaftung/). Dennoch sollte man auch aus rechtlicher Sicht ein WLAN nicht ohne Grundkenntnisse über die Technik betreiben. Damit meine ich nicht, dass Funk-WLANs lediglich von Informatikern betrieben werden sollen. Auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.Das Gericht entschied allerdings, dass der Betreiber eines Funk-WLANs auch für dessen Absicherung zuständig sei.
Privatpersonen, die an dem FON-Projekt teilnehmen, sollten sich über die aktuelle Rechtslage im Klaren sein, um nicht "ins Messer zu laufen". Ich persönlich sehe das Urteil ebenfalls nicht unkritisch und werde auch weiterhin mein privates WLAN betreiben, schließlich heißt es: No risk, no fun.
Blick über den Tellerrand:
Im Rahmen der Absicherung meines eigenen WLANs habe ich mich mit Netzsicherheit beschäftigt. Ich bin dabei über das Programm KissMAC gestoßen. Leute, muss das sein, dass bei einem Scanner auch gleich noch Mechanismen zum knacken von Paßwörtern eingebaut werden. Das kann doch nun jeder Vollpfosten ohne Probleme nutzen.