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Funk-WLAN und Störerhaftung (u.a. auch FON)

Gastone

Bismarckapfel
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16.08.06
Beiträge
145
Störerhaftung bei Betrieb eines WLAN

Auf meiner Apple-Baustelle ist momentan mächtig betrieb. Nachdem mein MAc nun eine DSL-Leitung spendiert bekam, sollte alles auch per Funk vernetzt werden. Auch dies ging mittels Airport ganz einfach und schnell.

Mich interessierte nun aber auch die rechtliche Seite, zumal ich in der Zeitung etwas über das FON-Projekt las.

Wer ein WLAN betreibt, kann das machen, wie er lustig ist. Der Schutz der eigenen Privatsphäre liegt (noch) im eigenen Ermessen. Etwas anders sieht es aus, wenn über das Funk-WLAN auch eine Verbindung ins Internet möglich ist. Der folgende Fall wurde vom LG Hamburg vom 26.7.2006, Az.: 308 O 407 / 06 entschieden:
Ein Nutzer betrieb ein ungeschützestes Funk-WLAN. Mittels dieses Anschlusses wurden illegale Downloads (Musik) aus dem Internet vorgenommen. Der Nutzer verwies darauf, dass er vom Schutz eines WLANs keine Ahnung habe.

Das Gericht entschied allerdings, dass der Betreiber eines Funk-WLANs auch für dessen Absicherung zuständig sei.
Es sei darauf hingewiesen, dass dieses Urteil nicht unstrittig gesehen wird (z.B. http://www.law-blog.de/323/wlan-ungesichert-stoererhaftung/). Dennoch sollte man auch aus rechtlicher Sicht ein WLAN nicht ohne Grundkenntnisse über die Technik betreiben. Damit meine ich nicht, dass Funk-WLANs lediglich von Informatikern betrieben werden sollen. Auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Privatpersonen, die an dem FON-Projekt teilnehmen, sollten sich über die aktuelle Rechtslage im Klaren sein, um nicht "ins Messer zu laufen". Ich persönlich sehe das Urteil ebenfalls nicht unkritisch und werde auch weiterhin mein privates WLAN betreiben, schließlich heißt es: No risk, no fun.

Blick über den Tellerrand:
Im Rahmen der Absicherung meines eigenen WLANs habe ich mich mit Netzsicherheit beschäftigt. Ich bin dabei über das Programm KissMAC gestoßen. Leute, muss das sein, dass bei einem Scanner auch gleich noch Mechanismen zum knacken von Paßwörtern eingebaut werden. Das kann doch nun jeder Vollpfosten ohne Probleme nutzen.
 

stk

Grünapfel
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Beiträge
7.141
Moin,

Ich denke nicht, das FON-Nutzer von dem Urteil erfaßt werden. Es gibt nämlich einen entscheidenden Unterschied zu einem herkömmlichen, offenen Accesspoint. Und der macht mich sehr gewogen an dem Projekt teilzunehmen:

Nicht ich bin der Betreiber des offenen Points, sondern FON! Jeder, der sich an dem offenen FON-Accesspoint einwählt, tut dies über seine Benutzerkennung, resp. über zuvor gekaufte Tickets, bei dem die Benutzerdaten festgehalten werden. FON ist in soweit nicht so offen wie ein privates, ungeschütztes Netz. Und selbst wenn es das (aus welchen Gründen auch immer) sein sollte, kann ich den schwarzen Peter entspannt weitergeben.

Das o.g. Urteil spielt insoweit FON sogar in die Hände, da über das Modell von FON der Spagat von Offenheit und Sicherheit recht gut zu schaffen ist. Insbesondere mit den von FON gebotenen Möglichkeiten als Alternative zum bewußt offen gelassenen WLAN-Point bekommt das Urteil seine Berechtigung und verliert einen Teil seiner Angreifbarkeit durch Kritiker. Nunmehr ist es wirklich jedem auf einfachste Art möglich einen offenen Point zu betreiben und zugleich vor der Staatsanwaltschaft mit weißer Weste da zu stehen.

Ebenfalls über den Tellerrand: das mit KisMac sehe ich ganz ähnlich und habe hier auch schon entsprechend reagiert. Es gibt erfreulicherweise mit iStumbler, MacStumbler und AirStumbler auch Alternativen, die man ohne in den Ruch zu geraten Cracker-Tools einzusetzen, für den Test des eigenen Netzes einsetzen kann.

Gruß Stefan
 

Gastone

Bismarckapfel
Registriert
16.08.06
Beiträge
145
Ich sehe das so:

Es kann nur in unser allem Interesse sein, wenn Internet-Zugänge einfach und günstig - auch mobil - zu bekommen sind. Die Lösung über die bestehenden Funk-LANs ist einfach, da auf eine vorhandene und standardisierte Umgebung zurückgegriffen werden kann. Daher finde ich diesen Weg smart.

Die Absicherung eines WLANs sollte sowieso ein vitales Interesse des Betreibers sein. Völlig ungeschützt ein solches WLAN zu betreiben ist Leichtsinn (persönliche Meinung).

Ich bin mir nicht ganz sicher, wie dieses Urteil auszulegen ist. Außerdem ist es ein Urteil einer recht niedrigen Instanz. Dennoch sehe ich dort eine für Privatpersonen ein juristisches Gefährdungspotential. Das Thema ist juristisch auch noch nicht ausdiskutiert, bis ein Bundesgericht darüber ein Urteil fällt.